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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 RB 9/19 - 3 Ss OWi 16/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6649
OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 RB 9/19 - 3 Ss OWi 16/19 (https://dejure.org/2019,6649)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.2019 - 9 RB 9/19 - 3 Ss OWi 16/19 (https://dejure.org/2019,6649)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 2019 - 9 RB 9/19 - 3 Ss OWi 16/19 (https://dejure.org/2019,6649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, beharrlicher Verstoß, Urteilsanforderungen, PoliscanSpeed

  • verkehrslexikon.de

    Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan M1 HP und beharrlicher Pflichtverletzung

  • IWW

    StVG § 4 Abs. 2 S. 2, § 25 Abs. 1, Abs. 2 a StPO § 341 Abs. 1, § 344, § 345, § 353; BKatV § 4; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1
    StPO, BKatV, OWiG

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan M1 HP als standardisiertes Messverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrverbot: Beharrlicher Pflichtenverstoß, Anforderungen an die Urteilsgründe

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: PoliscanSpeed natürlich standardisiert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Begründung eines Fahrverbots bei Geschwindigkeitsüberschreitung

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • OLG Bamberg, 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16

    Kriterien für ein Abweichen vom Regelfall des bußgeldrechtlichen Fahrverbotes

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19
    Das Fahrverbot kann dabei schon für die erste Wiederholungstat angeordnet werden (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16, BeckRS 2016, 18783, Rn. 5).

    Häufig kann und wird es genügen, wenn dem Betroffenen vor der neuen Tat das Unrecht einer früheren Tat auf andere Weise bewusst geworden ist, etwa dann, wenn er durch die Zustellung eines Bußgeldbescheids positive Kenntnis von der Verfolgung der früheren Ordnungswidrigkeit erlangt hatte (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16, BeckRS 2016, 18783, Rn. 8).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19
    Nur wenn sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte ergeben, die geeignet sind, Zweifel an der Richtigkeit des Messergebnisses zu begründen, kann eine nähere Überprüfung des gemessenen Geschwindigkeitswertes - sei es durch einen Sachverständigen für Messtechnik, sei es durch eine ergänzende Stellungnahme der PTB oder des Geräteherstellers - geboten sein (OLG Frankfurt, DAR 2015, 149 f.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15, Rn. 17 in juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 18.04.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17, Rn. 17 in juris).
  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19
    Zwar hat der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h und damit um mehr als 50 % überschritten, was grundsätzlich sogar geeignet ist, eine vorsätzliche Begehung zu indizieren, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. OLG Karlsruhe VRS 110 (2006), 439, 440; OLG Celle NZV 2011, 618; siehe insgesamt auch OLG Celle NZV 2014, 232, 233).
  • OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15

    Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19
    Nur wenn sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte ergeben, die geeignet sind, Zweifel an der Richtigkeit des Messergebnisses zu begründen, kann eine nähere Überprüfung des gemessenen Geschwindigkeitswertes - sei es durch einen Sachverständigen für Messtechnik, sei es durch eine ergänzende Stellungnahme der PTB oder des Geräteherstellers - geboten sein (OLG Frankfurt, DAR 2015, 149 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15, Rn. 17 in juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 18.04.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17, Rn. 17 in juris).
  • OLG Braunschweig, 13.06.2017 - 1 Ss OWi 115/17

    Geschwindigkeitsmessung; Messverfahren, standardisiertes; PoliScanSpeed

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19
    Das Gericht ging hierbei zu Recht davon aus, dass das bei der Geschwindigkeitsmessung eingesetzte Gerät PoliScan M1 HP ein standardisiertes Messverfahren darstellt (Vgl. OLG Bamberg…, Beschluss vom 24.07.2017 - 3 Ss OWi 976/17, Rn. 3 in juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.06.2017 - 1 Ss (OWi) 115/17, Rn. 20 in juris).
  • OLG Hamm, 17.09.2015 - 1 RBs 138/15

    Mehrere einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19
    Beharrlich begangen sind Pflichtverletzungen, die zwar ihrer Art oder den Umständen nach nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben zählen, durch deren zeit- und sachnahe wiederholte Begehung der Täter aber unter Missachtung der Vorwarnung zeigt, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen (OLG Hamm NZV 2016, 348 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Annahme vorsätzlicher Begehungsweise

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19
    Zwar hat der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h und damit um mehr als 50 % überschritten, was grundsätzlich sogar geeignet ist, eine vorsätzliche Begehung zu indizieren, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. OLG Karlsruhe VRS 110 (2006), 439, 440; OLG Celle NZV 2011, 618; siehe insgesamt auch OLG Celle NZV 2014, 232, 233).
  • OLG Celle, 09.08.2011 - 322 SsBs 245/11

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19
    Zwar hat der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 31 km/h und damit um mehr als 50 % überschritten, was grundsätzlich sogar geeignet ist, eine vorsätzliche Begehung zu indizieren, wenn anhand der Motorengeräusche, der sonstigen Fahrgeräusche, der Fahrzeugvibration und anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert, der Fahrer zuverlässig einschätzen kann und dadurch erkennt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. OLG Karlsruhe VRS 110 (2006), 439, 440; OLG Celle NZV 2011, 618; siehe insgesamt auch OLG Celle NZV 2014, 232, 233).
  • OLG Bamberg, 24.07.2017 - 3 Ss OWi 976/17

    Berücksichtigung von außerhalb des Messbereichs liegender Messpunkte bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19
    Das Gericht ging hierbei zu Recht davon aus, dass das bei der Geschwindigkeitsmessung eingesetzte Gerät PoliScan M1 HP ein standardisiertes Messverfahren darstellt (Vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 24.07.2017 - 3 Ss OWi 976/17, Rn. 3 in juris; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14.06.2017 - 1 Ss (OWi) 115/17, Rn. 20 in juris).
  • OLG Koblenz, 18.04.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19
    Nur wenn sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte ergeben, die geeignet sind, Zweifel an der Richtigkeit des Messergebnisses zu begründen, kann eine nähere Überprüfung des gemessenen Geschwindigkeitswertes - sei es durch einen Sachverständigen für Messtechnik, sei es durch eine ergänzende Stellungnahme der PTB oder des Geräteherstellers - geboten sein (OLG Frankfurt, DAR 2015, 149 f.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15, Rn. 17 in juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.04.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17, Rn. 17 in juris).
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