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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.02.2001 - 9 S 902/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8157
VGH Baden-Württemberg, 26.02.2001 - 9 S 902/00 (https://dejure.org/2001,8157)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.2001 - 9 S 902/00 (https://dejure.org/2001,8157)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 2001 - 9 S 902/00 (https://dejure.org/2001,8157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beiträge zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte während Mutterschutz - und Kindererziehungszeit

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; RAVG § 8; ; RAVwS §§ 11 ff.; ; RAVwS § 22a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, Berufsrecht (Rechtsanwalt), Berufsständische Versorgung: Beitragsfreie Mitgliedschaft, Mutterschutzzeit, Kindererziehungszeit, Familienlastenausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf beitragsfreie Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk; Bestehen oder Nichtbestehen von Mitgliedschaften in der berufsständischen Versorgung ; Beitragsfreiheit für die Zeit des Mutterschutzes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2001 - 9 S 902/00
    Die Aussagen des BVerfG (BVerfGE 87, 1) zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung liessen sich nicht ohne weiteres auf das Recht der berufsständischen Versorgung übertragen.

    Der Normgeber muss demnach auch darauf achten, dass Kindererziehende in den bestehenden Alterssicherungssystemen gegenüber Erwerbstätigen benachteiligt sind, er darf also diese Nachteile nicht sachwidrig außer Acht lassen (vgl. zum ganzen BVerfGE 87, 1/36 ff.).

    Allerdings ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 GG keine Pflicht des Normgebers, bei der Begründung von Rentenanwartschaften die Kindererziehungszeiten der Beitragszahlung gleichzustellen (BVerfGE 87, 1/39 f.), also den Kindererziehenden für ihren nicht "monetären" Beitrag zur Aufrechterhaltung des Alterssicherungssystems in jedem Fall finanzielle Betragsfreiheit zu gewähren.

  • BVerfG, 26.08.1997 - 1 BvL 1/94

    Unzulässige Vorlage im Zusammenhang mit dem Rechtsanwaltsversorgungsgesetz in …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2001 - 9 S 902/00
    Unter Berufung auf die (vom BVerfG mit Beschluss vom 26.06.1997 - 1 BvL 1/94 - für unzulässig gehaltene) Vorlage des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16.12.1993 - 6 K 1722/93 - hat die Klägerin diese Ansicht damit begründet, dass angestellte Rechtsanwältinnen als Zwangsmitglieder des Beklagten gegenüber anderen Frauen in Angestelltenberufen eindeutig benachteiligt seien.

    Ob es das Gesetz dem Satzungsgeber gestattet, solche Mitgliedschaften zu begründen (vgl. dazu den Beschluss des BVerfG vom 26.08.1997 - 1 BvL 1/94 - auf den Vorlagebeschluss des VG Karlsruhe vom 16.12.1993 - 6 K 1722/93 -), braucht hier nicht untersucht zu werden.

  • VG Karlsruhe, 16.12.1993 - 6 K 1722/93

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorlage an das Bundesverfassungsgerichts; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2001 - 9 S 902/00
    Unter Berufung auf die (vom BVerfG mit Beschluss vom 26.06.1997 - 1 BvL 1/94 - für unzulässig gehaltene) Vorlage des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16.12.1993 - 6 K 1722/93 - hat die Klägerin diese Ansicht damit begründet, dass angestellte Rechtsanwältinnen als Zwangsmitglieder des Beklagten gegenüber anderen Frauen in Angestelltenberufen eindeutig benachteiligt seien.

    Ob es das Gesetz dem Satzungsgeber gestattet, solche Mitgliedschaften zu begründen (vgl. dazu den Beschluss des BVerfG vom 26.08.1997 - 1 BvL 1/94 - auf den Vorlagebeschluss des VG Karlsruhe vom 16.12.1993 - 6 K 1722/93 -), braucht hier nicht untersucht zu werden.

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2001 - 9 S 902/00
    Der Senat kann es deshalb dahingestellt lassen, ob sich daraus trotz der Kompetenz des Landesgesetzgebers, die berufsständische Versorgung eigenständig zu regeln (BVerwG, Beschluss vom 21.02.1994, Buchholz 430.4 Nr. 21), und der Bindung an das Gleichbehandlungsgebot nur innerhalb des eigenen Kompetenzbereichs (ständige Rechtsprechung, auch des Senats, seit BVerfGE 10, 354) ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ergeben kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 9 S 1128/96

    Berufsständisches Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg: …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2001 - 9 S 902/00
    Denn es ist zumindest wegen der damit erreichten Rechtssicherheit sinnvoll und auch üblich, das Bestehen oder Nichtbestehen von Mitgliedschaften, zumal beitragsfreier, in der berufsständischen Versorgung durch förmlichen Verwaltungsakt festzustellen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 07.10.1997 - 9 S 1128/96 - und Senatsbeschluss vom 19.10.1999 - 9 S 1312/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1999 - 9 S 1312/99

    Rechtsanwaltsversorgungswerk: Antrag auf Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2001 - 9 S 902/00
    Denn es ist zumindest wegen der damit erreichten Rechtssicherheit sinnvoll und auch üblich, das Bestehen oder Nichtbestehen von Mitgliedschaften, zumal beitragsfreier, in der berufsständischen Versorgung durch förmlichen Verwaltungsakt festzustellen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 07.10.1997 - 9 S 1128/96 - und Senatsbeschluss vom 19.10.1999 - 9 S 1312/99 -).
  • VGH Hessen, 30.09.2003 - 11 UE 1716/00

    Versorgungswerk - keine Anerkennung von Kindererziehungszeit bei Vätern

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen keine Anrechnung von Kindererziehungszeiten erfolgt (vgl. zum Obenstehenden: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Februar 2001 - 9 S 902/00 - BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 C 9.01 -, a. a. O.).
  • VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02

    Streit über den Umfang der Gewährung von elternunanhängigem BAföG; Zulässigkeit …

    Zumindest letztgenanntes ist verfassungsrechtlich jedoch nicht zwingend (vgl. zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei berufsständischen Versorgungswerken auch Beschluss des Nds. OVG v. 20.2.2002 - 8 L 4299/00 - NdsRpfl. 2002, 272, sowie Urteil des VGH Mannheim v. 26.2.2001 - 9 S 902/00 - hier zit. nach juris):.
  • VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1281/05

    Nichtberücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung …

    Obwohl daneben in geringem Umfang auch umlagefinanzierte Leistungselemente das Finanzierungssystem des Beklagten mitprägen, liegt ein dem Umlagesystem vergleichbarer "generativer Beitrag", der die vom Kläger geforderte Entlastung von Familien mit Kindern im Rahmen des vorliegenden Finanzierungssystems von Verfassung wegen gebieten könnte, nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2002, Hessischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 30. September 2003, a.a.O. und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Februar 2001, 9 S 902/00).
  • VG Schleswig, 22.06.2004 - 2 A 321/03

    Pflichtmitgliedschaft in der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer; …

    Abgesehen davon, dass das Kind der Klägerin bereits 5 Jahre alt ist, wird in der Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass Instrumente der Familienförderung, wie sie in der gesetzlichen Rentenversicherung etwa durch beitragsfreie Anrechnungszeiten beim Mutterschutz (§§ 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4, 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI) oder durch Beitragszeiten mit fingierten Beitragsleistungen für die Kindererziehung (§§ 54 Abs. 1 Nr. 1 a, 55 Abs. 1 S. 2, 56 Abs. 1 S. 1 und 2 sowie Abs. 2 S. 1 SGB VI) zur Anwendung gelangen, nicht ohne weiteres in die Versorgungssysteme der freien Berufe übertragen werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2001 9 S 902/00 , juris-Nr. MWRE102360100).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 9 S 902/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13144
VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 9 S 902/00 (https://dejure.org/2001,13144)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.2001 - 9 S 902/00 (https://dejure.org/2001,13144)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 9 S 902/00 (https://dejure.org/2001,13144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch von Rechtsanwälten auf beitragsfreie Mitgliedschaft bei einem Versorgungswerk während der Zeiten des Mutterschutzes und der Kindererziehung; Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten; Berufsständische Versorgung der Rechtsanwälte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1138
  • NJW-RR 2002, 1368 (Ls.)
  • VBlBW 2001, 358
  • DVBl 2001, 749
  • AnwBl 2001, 366
 
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