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| LAG Berlin, 17.05.1993 - 9 Sa 141/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 315 626 Abs. 1
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Voraussetzungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigung; Kündigungsgrund; Arbeitsverweigerung; Direktionsrecht
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.10.1992 - 29 Ca 19415/92
- LAG Berlin, 17.05.1993 - 9 Sa 141/92
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95
Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
Richtig ist, daß in Fällen einer sog. beharrlichen Arbeitsverweigerung in aller Regel eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann (vgl. etwa BAG Urteile vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 290/83 - nicht veröffentlicht und vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8a MuSchG 1968; LAG München Urteil vom 19. Januar 1989 - 6 Sa 611/88 - LAGE § 626 BGB Nr. 38; LAG Berlin Urteil vom 17. Mai 1993 - 9 Sa 141/92 - LAGE § 626 BGB Nr. 72;… KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 307;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 417;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 515). - LAG Hamm, 14.11.1994 - 16 Sa 24/94
Beharrliche Arbeitsverweigerung nach Versetzung als Rechtfertigung …
Diesen Ausführungen folgt das Berufungsgericht in dieser Allgemeinheit nicht, wobei freilich anzuerkennen ist, daß die Ansicht des Arbeitsgerichts der arbeitsgerichtlichen Praxis entspricht, in der ein als beharrliche Arbeitsverweigerung zu qualifizierendes Verhalten im Grundsatz als geeigneter Grund für eine außerordentliche Kündigung angesehen wird (vgl. beispielhaft BAG v. 31.01.1985 - 2 AZR 486/93 - EZA § 8 a Mutterschutzgesetz Nr. 5; v. 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - AP Nr. 99 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf v. 25.01.1993 - 19 Sa 1360/92 - LAGE, § 626 BGB Nr. 70; LAG Berlin v. 17.05.1993 - 9 Sa 141/92 - § 626 BGB Nr. 72).
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