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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13072
LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06 (https://dejure.org/2006,13072)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.07.2006 - 9 Sa 198/06 (https://dejure.org/2006,13072)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 9 Sa 198/06 (https://dejure.org/2006,13072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; GMTV § 26; ; GMTV § 26 Nr. 3; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 306; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Ziff. 1; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; BGB § 310 Abs. 4; ; ZPO §§ 512 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit dreimonatiger Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Annahmeverzug; Vereinbarung einer Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Vergütungsansprüchen bei Annahmeverzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06
    Zwar greift die Einschränkung nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht ein, da durch die individualrechtliche Vereinbarung von tariflichen Ausschlussfristen von der gesetzlichen Verjährungsregelung abgewichen bzw. diese Regelung ergänzt wird (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - = AP Nr. 1 zu § 310 BGB).

    Dies ist im Falle einer dreimonatigen Klagefrist der Fall (vgl. BAG Urt. v. 25.05.2005, 5 AZR 572/04 = AP Nr. 1 zu § 310 BGB).

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06
    Dass das Bundesarbeitsgericht insoweit anderer Auffassung ist, kann zumindest derzeit nicht festgestellt werden, zumal der 8. Senat zuletzt in seinem Urteil vom 13.02.2003 (- 8 AZR 236/02 - = AP Nr. 244 zu § 613 a BGB) im Zusammenhang mit einer zweistufigen Ausschlussfrist, die Auffassung vertreten hat, die zweite Stufe beginne mit der Ablehnung, die im Rahmen der Kündigungsschutzklage an sich im Abweisungsantrag zu sehen sei.
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist - Klagefrist - schriftliche Ablehnung der …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06
    Die in der Entscheidung des 9. Senats vom 11.12.2001 (= NZA 2002, 816 ff.) in einem obiter dietum geäußerten Zweifel an dieser Auffassung, teilt der 8. Senat offenbar nicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 11 Sa 368/07

    Tarifauslegung - tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung der Schriftform - …

    Unter Bezugnahme auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.07.2006 - 9 Sa 198/06 - führt das Arbeitsgericht weiter aus, dass der vom Arbeitgeber vor der Antragstellung im Kündigungsschutzprozess schriftsätzlich angekündigte Klageabweisungsantrag eine schriftliche Ablehnung der mit der Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer geltend gemachten Annahmeverzugslohnansprüche darstelle.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 11 Sa 367/07

    Tarifauslegung - tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung der Schriftform - …

    Unter Bezugnahme auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.07.2006 - 9 Sa 198/06 - führt das Arbeitsgericht weiter aus, dass der vom Arbeitgeber vor der Antragstellung im Kündigungsschutzprozess schriftsätzlich angekündigte Klageabweisungsantrag eine schriftliche Ablehnung der mit der Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer geltend gemachten Annahmeverzugslohnansprüche darstelle.
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