Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § ... 69 Abs. 2; ; GMTV § 26; ; GMTV § 26 Nr. 3; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 306; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Ziff. 1; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; BGB § 310 Abs. 4; ; ZPO §§ 512 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit dreimonatiger Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Annahmeverzug; Vereinbarung einer Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Vergütungsansprüchen bei Annahmeverzug
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 19.01.2006 - 3 Ca 1906/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06
Zwar greift die Einschränkung nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht ein, da durch die individualrechtliche Vereinbarung von tariflichen Ausschlussfristen von der gesetzlichen Verjährungsregelung abgewichen bzw. diese Regelung ergänzt wird (vgl. BAG, Urt. v. 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - = AP Nr. 1 zu § 310 BGB).Dies ist im Falle einer dreimonatigen Klagefrist der Fall (vgl. BAG Urt. v. 25.05.2005, 5 AZR 572/04 = AP Nr. 1 zu § 310 BGB).
- BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02
Ausschlußfrist und Betriebsübergang
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06
Dass das Bundesarbeitsgericht insoweit anderer Auffassung ist, kann zumindest derzeit nicht festgestellt werden, zumal der 8. Senat zuletzt in seinem Urteil vom 13.02.2003 (- 8 AZR 236/02 - = AP Nr. 244 zu § 613 a BGB) im Zusammenhang mit einer zweistufigen Ausschlussfrist, die Auffassung vertreten hat, die zweite Stufe beginne mit der Ablehnung, die im Rahmen der Kündigungsschutzklage an sich im Abweisungsantrag zu sehen sei. - BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 510/00
Tarifvertragliche Ausschlußfrist - Klagefrist - schriftliche Ablehnung der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 9 Sa 198/06
Die in der Entscheidung des 9. Senats vom 11.12.2001 (= NZA 2002, 816 ff.) in einem obiter dietum geäußerten Zweifel an dieser Auffassung, teilt der 8. Senat offenbar nicht.
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 11 Sa 368/07
Tarifauslegung - tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung der Schriftform - …
Unter Bezugnahme auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.07.2006 - 9 Sa 198/06 - führt das Arbeitsgericht weiter aus, dass der vom Arbeitgeber vor der Antragstellung im Kündigungsschutzprozess schriftsätzlich angekündigte Klageabweisungsantrag eine schriftliche Ablehnung der mit der Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer geltend gemachten Annahmeverzugslohnansprüche darstelle. - LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2007 - 11 Sa 367/07
Tarifauslegung - tarifliche Ausschlussfrist - Wahrung der Schriftform - …
Unter Bezugnahme auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - sowie des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.07.2006 - 9 Sa 198/06 - führt das Arbeitsgericht weiter aus, dass der vom Arbeitgeber vor der Antragstellung im Kündigungsschutzprozess schriftsätzlich angekündigte Klageabweisungsantrag eine schriftliche Ablehnung der mit der Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer geltend gemachten Annahmeverzugslohnansprüche darstelle.
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