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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3997
LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97 (https://dejure.org/1998,3997)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97 (https://dejure.org/1998,3997)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. April 1998 - 9 Sa 2007/97 (https://dejure.org/1998,3997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 60; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1
    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, Beteiligung an Konkurrenzunternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1899
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97
    7 zu § 60 HGB unter I 1, ständige Rechtsprechung; vom 26.08.1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB - unter I 3 c; vom 16.08.1990 - 2 AZR 113/90 - NZA 1991, 141; vom 25.04.1991 - 2 AZR 524/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB unter B II 1 b = NZA 1992, 212 ff.).

    Konkurrenztätigkeit liegt bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer im Marktbereich des Arbeitgebers Dritten Leistungen erbringt oder auch nur anbietet (BAG Urteil vom 16.08.1990 - 2 AZR 113/90 - NZA 1991, 141 ff., unter III 2 c aa); eine Kontrolle, ob jedes einzelne Tätigwerden des Arbeitnehmers als solches konkret seine Interessen berührt, wäre dem Arbeitgeber unmöglich.

    Dem Arbeitgeber soll vielmehr sein Geschäftsbereich voll und ohne Gefahr der nachteiligen, zweifelhaften oder zwielichtigen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offenstehen (BAG Urteil vom 16.08.1990, a.a.O., ebenda).

    Zum einen ist bei Konkurrenztätigkeit regelmäßig keine vorhergehende Abmahnung für eine Kündigung erforderlich (…BAG Urteil vom 25.04.1991, a.a.O., 212; vom 16.08.1990, a.a.O., unter III 3 a, ständige Rechtsprechung).

    c.) Soweit der Kläger die von dem Arbeitsgericht vorgenommene zutreffende Interessenabwägung angreift, übersieht er schon, daß Konkurrenztätigkeit sogar grundsätzlich als wichtiger Grund für den Anspruch einer außerordentlichen Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG Urteil vom 16.08.1990 a.a.O., unter III 3 a m.w.N., hier aber eine fristgerechte Kündigung erklärt worden ist.

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97
    Daran hat auch das von dem Kläger herangezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 (zur Veröffentlichung vorgesehen) - schon deshalb nichts geändert, weil nicht ersichtlich ist, daß eine Wiederherstellung des Vertrauens der Beklagten in den Kläger hätte erwartet werden können (…BAG Urteil vom 04.06.1997, a.a.O., unter III d).
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei …

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97
    7 zu § 60 HGB unter I 1, ständige Rechtsprechung; vom 26.08.1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB - unter I 3 c; vom 16.08.1990 - 2 AZR 113/90 - NZA 1991, 141; vom 25.04.1991 - 2 AZR 524/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB unter B II 1 b = NZA 1992, 212 ff.).
  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97
    7 zu § 60 HGB unter I 1, ständige Rechtsprechung; vom 26.08.1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB - unter I 3 c; vom 16.08.1990 - 2 AZR 113/90 - NZA 1991, 141; vom 25.04.1991 - 2 AZR 524/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB unter B II 1 b = NZA 1992, 212 ff.).
  • BAG, 07.09.1972 - 2 AZR 486/71

    Fristlose Kündigung bei drohender Konkurrenz durch Unternehmensgründung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97
    a) Nicht nur dem Handlungsgehilfen, sondern nach dem in § 60 HGB zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Rechtsgedanken jedem Arbeitnehmer ist es verwehrt, ohne Einwilligung des Arbeitgebers in dessen Geschäftszweig Geschäfte zu machen (BAG Urteil vom 07. September 1972 - 2 AZR 486/71 - AP NR.
  • LAG Hamm, 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22

    Wettbewerb; Unterlassungsanspruch; einstweilige Verfügung

    Dadurch soll erreicht werden, dass dem Arbeitgeber der Marktbereich voll und ohne die Gefahr der nachteiligen, zweifelhaften oder zwielichtigen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offensteht (BAG, Urteil vom 16.06.1976 - 3 AZR 73/75; LAG Hamm, Urteil vom 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97). Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit des Arbeitnehmers kommt es darauf an, ob seine Tätigkeit außerhalt des Arbeitsverhältnisses den Interessen seines Arbeitgebers aus Gründen des Wettbewerbs zuwiderläuft (LAG Hamm, Urteil vom 19.03.2001 - 16 Sa 322/01).

    Das nach § 60 Abs. 1 HGB erforderliche Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn sich Anbieter an einen im wesentlichen gleichen Abnehmerkreis im selben Marktbereich wenden (LAG Hamm, Urteil vom 19.03.2001 - 16 Sa 322/01; LAG Hessen, Urteil vom 28.04.1998 - 9 Sa 2007/97).

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