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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5852
LAG Düsseldorf, 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07 (https://dejure.org/2008,5852)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07 (https://dejure.org/2008,5852)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2008 - 9 Sa 2103/07 (https://dejure.org/2008,5852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dynamische Bezugnahme auf räumlich nicht "einschlägigen" Tarifvertrag, Betriebsübergang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613 a Abs. 1 S. 1, S. 2 BGB
    Dynamische Bezugnahme auf räumlich nicht "einschlägigen" Tarifvertrag, Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 613 a Abs. 1 S. 1, S. 2 BGB
    Dynamische Bezugnahme auf räumlich nicht "einschlägigen" Tarifvertrag, Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1 S. 1 ; BGB § 613a Abs. 1 S. 2
    Dynamische Bezugnahme auf räumlich nicht "einschlägigen" Tarifvertrag; Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung des § 613a Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetz Buch (BGB) bei fehlendem räumlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages für ein Arbeitsverhältnis; Anwendung von nach dem Zeitpunkt eines Betriebsübergangs in Kraft getretenen und zukünftig in Kraft tretenden ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07
    Denn ein solcher Tarifvertrag gilt zwischen den Vertragsparteien als Vertragsrecht (BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 765/06 - juris).

    Diese Voraussetzungen sind bei einer einzelnen höchstrichterlichen Entscheidung nicht erfüllt (BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 765/06 - juris).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07
    Wird aber die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer einzelvertraglichen dynamischen Bezugnahme auf bestimmte Tarifverträge nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht, handelt es sich um eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt oder einen sonstigen Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nicht berührt wird (BAG vom 18.04.2007, NZA 2007, S. 965).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07
    Die Klausel sollte zur schuldrechtlichen Anwendung der Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis mit dem Inhalt führen, wie er für die tarifgebundenen Arbeitnehmer gilt (BAG vom 14.12.2005, NZA 2006, S. 607; BAG vom 19.03.2003, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag m.w.N.).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07
    Verändert sich nach dem Betriebsübergang die Tarifnorm, deren Regelung in das Arbeitsverhältnis übergegangen ist, nimmt die übergegangene Regelung hieran nicht mehr teil (BAG vom 19.09.2007, NZA 2008, S. 241; BAG vom 29.08.2001, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 20.06.2001, AP Nr. 18 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 13.11.1985, AP Nr. 46 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07
    Denn der objektive Umfang der Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung lässt sich hinreichend feststellen (BAG vom 23.01.2007, AP Nr. 4 zu § 611 BGB Mobbing m.w.N.).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07
    Verändert sich nach dem Betriebsübergang die Tarifnorm, deren Regelung in das Arbeitsverhältnis übergegangen ist, nimmt die übergegangene Regelung hieran nicht mehr teil (…BAG vom 19.09.2007, NZA 2008, S. 241; BAG vom 29.08.2001, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 20.06.2001, AP Nr. 18 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG vom 13.11.1985, AP Nr. 46 zu § 613 a BGB).
  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 638/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz - …

    Dies ergibt sich aus der Formulierung der Ziff. 2, wonach die damalige Tätigkeit des Klägers nach der Tarifgruppe 4 bewertet wird und sich "gem. dem derzeit gültigen Manteltarifvertrag der Hessischen Metallindustrie wie folgt zusammensetzt" i.V.m. der Formulierung der Ziff. 7 des Vertrags, wonach sich die "weiteren das Arbeitsverhältnis betreffenden Punkte", also auch Vergütungserhöhungen, nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Tarifvertrags der Hessischen Metallindustrie richten sollen (ebenso für eine identische arbeitsvertragliche Formulierung LAG Düsseldorf, 28.3.2008 - 9 Sa 2103/07 - Bl. 76 - 82 d.A, auch in juris dokumentiert).

    Ist die Beendigung der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nicht ausdrücklich zur auflösenden Bedingung der Anwendung des in Bezug genommenen Tarifvertrags gemacht worden, handelt es sich um eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers nicht berührt wird (BAG, 23.1.2008 - 4 AZR 602/06 - juris; 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35, NZA 2007, 965; 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32; LAG Sachsen, 27.2.2008 - 2 Sa 382/07 - juris; LAG Düsseldorf, 28.3.2008 - 9 Sa 2103/07 - Bl. 76 - 82 d.A, auch in juris dokumentiert).

    Schließlich greift auch die Überlegung, der Arbeitgeber habe im Zweifel nicht gewollt, dass bei Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber der nicht organisierte Arbeitnehmer mit vertraglicher Bezugnahmeklausel nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB an künftigen Tariferhöhungen partizipiere, der (nur) normativ gebundene Arbeitnehmer nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB jedoch nicht, hier nicht ein; für die außerhalb Hessens beschäftigten Arbeitnehmer findet § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB mangels normativer Bindung an die hessischen Tarifverträge auf keinen Fall Anwendung (ebenso LAG Düsseldorf, 28.3.2008 - 9 Sa 2103/07 - Bl. 76 - 82 d.A, auch in juris dokumentiert).

    Für einzelne höchstrichterliche Entscheidungen ist Vertrauensschutz nicht zu gewähren (BAG, 29.8.2007 - 4 AZR 765/06 - ArbuR 2008, 181; 4.6.2008- 4 AZR 308/07- juris; LAG Düsseldorf, 28.3.2008 - 9 Sa 2103/07 - Bl. 76 - 82 d.A, auch in juris dokumentiert).

    Soweit in dieser Entscheidung auf die Voraussetzung verzichtet wird, dass der Arbeitgeber mit der Bezugnahmeklausel ausschließlich die möglicherweise fehlende Gewerkschaftszugehörigkeit ersetzen will und die Einschränkung des Vertragsinhaltsschutzes nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB noch über den Anwendungsbereich des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB hinaus erweitert, handelt es sich um eine vereinzelt gebliebene höchstrichterliche Entscheidung (ebenso LAG Düsseldorf, 28.3.2008 - 9 Sa 2103/07 - Bl. 76 - 82 d.A, auch in juris dokumentiert).

  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 639/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz - …

    Dies ergibt sich aus der Formulierung der Ziff. 2, wonach die damalige Tätigkeit des Klägers nach der Tarifgruppe 5 bewertet wird und sich "gem. dem derzeit gültigen Manteltarifvertrag der Hessischen Metallindustrie wie folgt zusammensetzt" i.V.m. der Formulierung der Ziff. 7 des Vertrags, wonach sich die "weiteren das Arbeitsverhältnis betreffenden Punkte", also auch Vergütungserhöhungen, nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Tarifvertrags der Hessischen Metallindustrie richten sollen (ebenso für eine identische arbeitsvertragliche Formulierung LAG Düsseldorf, 28.3.2008 - 9 Sa 2103/07 - Bl. 76 - 82 d.A, auch in juris dokumentiert).

    Ist die Beendigung der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nicht ausdrücklich zur auflösenden Bedingung der Anwendung des in Bezug genommenen Tarifvertrags gemacht worden, handelt es sich um eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers nicht berührt wird (BAG, 23.1.2008 - 4 AZR 602/06 - juris; 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35, NZA 2007, 965; 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32; LAG Sachsen, 27.2.2008 - 2 Sa 382/07 - juris; LAG Düsseldorf, 28.3.2008 - 9 Sa 2103/07 - Bl. 76 - 82 d.A, auch in juris dokumentiert).

    Schließlich greift auch die Überlegung, der Arbeitgeber habe im Zweifel nicht gewollt, dass bei Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber der nicht organisierte Arbeitnehmer mit vertraglicher Bezugnahmeklausel nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB an künftigen Tariferhöhungen partizipiere, der (nur) normativ gebundene Arbeitnehmer nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB jedoch nicht, hier nicht ein; für den Kläger und die anderen in einem Betrieb außerhalb Hessens beschäftigten Arbeitnehmer findet § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB mangels normativer Bindung an die hessischen Tarifverträge ohne schuldrechtliche Vereinbarung trotz Gewerkschaftszugehörigkeit keine Anwendung (ebenso für die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des in Bezug genommenen Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer LAG Düsseldorf, 28.3.2008 - 9 Sa 2103/07 - Bl. 76 - 82 d.A, auch in juris dokumentiert).

    Für einzelne höchstrichterliche Entscheidungen ist Vertrauensschutz nicht zu gewähren (BAG, 29.8.2007 - 4 AZR 765/06 - ArbuR 2008, 181; 4.6.2008- 4 AZR 308/07- juris; LAG Düsseldorf, 28.3.2008 - 9 Sa 2103/07 - Bl. 76 - 82 d.A, auch in juris dokumentiert).

    Soweit in dieser Entscheidung auf die Voraussetzung verzichtet wird, dass der Arbeitgeber mit der Bezugnahmeklausel ausschließlich die möglicherweise fehlende Gewerkschaftszugehörigkeit ersetzen will und die Einschränkung des Vertragsinhaltsschutzes nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB noch über den Anwendungsbereich des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB hinaus erweitert, handelt es sich um eine vereinzelt gebliebene höchstrichterliche Entscheidung (ebenso LAG Düsseldorf, 28.3.2008 - 9 Sa 2103/07 - Bl. 76 - 82 d.A, auch in juris dokumentiert).

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2008 - 10 Sa 631/08

    betriebliche Übung; Gleichstellungsabrede dynamische Bezugnahmeklausel; statische …

    Abweichung von LAG Düsseldorf, vom 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07.

    Dieses Urteil habe sich nicht zu einer ständigen Rechtsprechung entwickelt, so dass hieraufhin kein Vertrauensschutz gewährt werden könne (LAG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07, dokumentiert bei juris).

    Die Revision war wegen der zur Entscheidung der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07 - bestehenden Divergenz gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen.

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