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Rechtsprechung
   LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6850
LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10 (https://dejure.org/2010,6850)
LAG München, Entscheidung vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10 (https://dejure.org/2010,6850)
LAG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 9 Sa 484/10 (https://dejure.org/2010,6850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche Leistungsvoraussetzungen

  • hensche.de

    Betriebliche Übung, Betriebliche Altersversorgung, Freiwilligkeitsvorbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1
    Anspruch auf Vertragsänderung zur Einräumung eines beamtenähnlichen Versorgungsrechts aufgrund betrieblicher Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Vertragsänderung zur Einräumung eines beamtenähnlichen Versorgungsrechts aufgrund betrieblicher Übung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10
    Dies hat der Gesetzgeber in § 1 b Abs. 1 S. 4 BetrAVG ausdrücklich anerkannt (vgl. BAG…, Urteil vom 19.08.2008 - 3 AZR 194/07, Rn. 19; Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, Rn. 10).

    Will der Arbeitgeber vermeiden, dass durch die Stetigkeit seines Verhaltens aufgrund betrieblicher Übung eine Bindung für die Zukunft entsteht, muss er einen einschränkenden Vorbehalt klar und deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. BAG…, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 476/05, Rn. 29; Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, Rn. 14).

    (vgl. BAG…, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 476/05, Rn. 29; Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, Rn. 14; BAG…, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, Rn. 22) Als hinreichend deutlich hat das Bundesarbeitsgericht anerkannt Formulierungen wie, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" oder "es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch" (vgl. BAG…, Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03, Rn. 29).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

    Auszug aus LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10
    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen kann (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 476/05, Rn. 28).

    Will der Arbeitgeber vermeiden, dass durch die Stetigkeit seines Verhaltens aufgrund betrieblicher Übung eine Bindung für die Zukunft entsteht, muss er einen einschränkenden Vorbehalt klar und deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 476/05, Rn. 29;… Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, Rn. 14).

    (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 476/05, Rn. 29;… Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, Rn. 14; BAG…, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, Rn. 22) Als hinreichend deutlich hat das Bundesarbeitsgericht anerkannt Formulierungen wie, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" oder "es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch" (vgl. BAG…, Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03, Rn. 29).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10
    Soweit die Beklagte eine Vorstandsvorlage vorlegt, aus der hervorgeht, dass der Vorstand sich auch in der Vergangenheit mit der wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Erteilung des Versorgungsrechts auseinandergesetzt hat, ergibt sich daraus nichts anderes, da die Vorstandsvorlage keine Information an die Belegschaft ist (zur Bedeutungslosigkeit von Einschränkungen in Aufsichtsratsbeschlüssen vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, Rn. 23).

    (vgl. BAG…, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 476/05, Rn. 29;… Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, Rn. 14; BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, Rn. 22) Als hinreichend deutlich hat das Bundesarbeitsgericht anerkannt Formulierungen wie, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" oder "es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch" (vgl. BAG…, Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03, Rn. 29).

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem …

    Auszug aus LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10
    Dies wird damit begründet, dass von dem Erfahrungssatz auszugehen ist, dass die Belegschaft Kenntnis von der im Betrieb üblichen Praxis der einmaligen Leistung erhält, und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein zurechenbarer objektiver Bindungswille des Arbeitgebers deutlich wird (vgl. BAG, Urteil vom 27.06.2001 - 10 AZR 488/00, Rn. 35;… Urteil vom 17.11.2009 - 8 AZR 851/08, Rn. 22).

    Rn. 162 Wie bereits ausgeführt, entsteht die betriebliche Übung bei Einmalleistungen dadurch, dass durch die Gewährung der Leistung an Dritte unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein zurechenbarer objektiver Bindungswille des Arbeitgebers deutlich wird (vgl. BAG, Urteil vom 27.06.2001 - 10 AZR 488/00, Rn. 35;… Urteil vom 17.11.2009 - 8 AZR 851/08, Rn. 22).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10
    Im Arbeitsvertrag enthaltene Hinweise und getroffene Abreden müssen zu ihrer Wirksamkeit nicht ständig wiederholt werden (vgl. BAG, Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, Rn. 29 m. w. N.).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10
    Es ist von dem allgemeinen Erfahrungssatz auszugehen, dass derartige begünstigende Leistungen allgemein bekannt werden (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 m. w. N.).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10
    Dies hat der Gesetzgeber in § 1 b Abs. 1 S. 4 BetrAVG ausdrücklich anerkannt (vgl. BAG, Urteil vom 19.08.2008 - 3 AZR 194/07, Rn. 19;… Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, Rn. 10).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10
    (vgl. BAG…, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 476/05, Rn. 29;… Urteil vom 16.02.2010 - 3 AZR 118/08, Rn. 14; BAG…, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 189/06, Rn. 22) Als hinreichend deutlich hat das Bundesarbeitsgericht anerkannt Formulierungen wie, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" oder "es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch" (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 AZR 660/03, Rn. 29).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10
    (vgl. BAG, Urteil vom 16.07.1996 - 3 AZR 352/95, Rn. 30).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG München, 21.12.2010 - 9 Sa 484/10
    Der rückwirkende Vertragsabschluss ist nicht deshalb nichtig, weil er auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist (vgl. BAG, Urteil vom 09.05.2006 - 9 AZR 278/05, Rn. 36).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 679/93

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Arbeitsbefreiung

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • LAG München, 16.12.2010 - 4 Sa 652/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Nach den nicht oder dort nicht substanziiert bestrittenen Ausführungen in zahlreichen Parallelverfahren - damit gerichtsbekannt - erhielten zwischen 1972 und 2008 lediglich (etwa) 27 (30) Arbeitnehmer, somit ca. 1 % der Angestellten, eine solche Zusage nicht, in diesen Fällen allein deshalb, weil bei diesen Angestellten trotz Erfüllung der 20-jährigen Dienstzeit die übrigen subjektiven Voraussetzungen persönlicher und gesundheitlicher Eignung nicht vorlagen (vgl. näher auch LAG München, U. v. 21.12.2010, 9 Sa 484/10 - II. 1.1/S. 20 f d. Gr. -).

    Die Beklagte hat hier jeweils durchgängig, ritualisiert, stringent gehandelt und bei Vorliegen der zeitlichen und subjektiven Voraussetzungen nahezu immer - bei Erfüllung der festgelegten Voraussetzungen: tatsächlich offensichtlich in jedem Fall - ein solches "beamtenähnliches Versorgungsrecht" "verliehen", ein entsprechendes Vertragsnova-tions-/-ergänzungsangebot unterbreitet (s. a. LAG München, U. v. 21.12.2010, aaO - II. 1.2/S. 22 f d. Gr. -).

    Rn. 48 Des Weiteren hat das Landesarbeitsgericht München im bereits zit. Urteil vom 21.12.2010 (aaO - dort II. 1.4.2.1/S. 27 f d. Gr. -) hinsichtlich der Auslegung dieses vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalts überzeugend darauf hingewiesen, dass die Beklagte in ihrer Kommunikation an die Mitarbeiter hinsichtlich des Versorgungsrechtes über Jahre hinweg in verschiedensten Veröffentlichungen die dabei gegebenen klaren und abschließenden Voraussetzungen mitgeteilt habe, ohne irgendeinen Hinweis auf einen Freiwilligkeitsvorbehalt; sie hiermit das Versorgungsrecht als ein zwar an andere Voraussetzungen anknüpfendes, jedoch sonst gleichrangig neben die Möglichkeit der Versorgung durch die Unterstützungskasse, auf die ein Rechtsanspruch bestehe, gestellt und als Bestandteil der arbeitsvertraglichen Bindungen behandelt habe - weshalb die Mitteilung klarer Leistungsvoraussetzungen hiernach einen Erklärungsinhalt gehabt habe, der sogar über denjenigen der gleichförmigen Leistungsgewährung, der die betriebliche Übung begründe, hinausgehe.

    Rn. 52 Wie ebenfalls bereits das Landesarbeitsgericht München im Urteil der Neunten Kammer vom 21.12.2010 (aaO) ausgeführt hat, können des Weiteren die Vertragsparteien auch im Bereich des Entstehens eines Anspruchs nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung ein, einzelvertragliches, Schriftformerfordernis jederzeit aufheben, was stillschweigend und konkludent geschehen kann und sogar dann möglich ist, wenn die Vertragspartner bei ihrer mündlichen Abrede an die Schriftform überhaupt nicht gedacht haben - ein solches arbeitsvertragliches Schriftformerfordernis somit durch formfreie betriebliche Übung abbedingen (vgl. etwa BAG, U. v. 28.02.2002, 6 AZR 357/01, AP Nr. 1 zu § 5 AVR Caritasverband - III. 2. d. Gr., m. w. N. - BAG, U. v. 07.09.1982, 3 AZR 5/80, AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost - III. 1. c) d. Gr. - s. a. ErfK-Preis, 10. Aufl. 2010, § 611 BGB Rz. 224 m. w. N.).

    Rn. 59 Das erkennende Gericht hat jedoch ebenfalls bereits im Urteil der Neunten Kammer vom 21.12.2010 (aaO - dort II. 1.3/S. 22 f d. Gr. -) darauf hingewiesen, dass dann kein Anspruch besteht, einem formal öffentlich-rechtlich verfassten Arbeitgeber - wie die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts - vor der Anwendung der allgemeinen Grundsätze zur betrieblichen Übung zu schützen, wenn dieser hinsichtlich der bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse keinen näheren staatlichen Festlegungen, keinem festen Korsett von zwingend zu beachtenden rechtlichen Rahmenvorschriften unterworfen ist, er vielmehr die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellen kann und aufstellt und hierbei nicht an Weisungen vorgesetzter Dienststellen gebunden ist (…vgl. auch BAG, U. v. 16.07.1996, aaO).

    Rn. 61 Weiter hat das Landesarbeitsgericht München ebenfalls bereits im Urteil der Neunten Kammer vom 21.12.2010 (aaO - dort II. 1.3.1/S. 23 d. Gr. -) darauf hingewiesen, dass die Grundsätze für die Besoldung und Versorgung der Mitarbeiter der Beklagten in der Anlage zum Fusionsvertrag 1972 keinen normativen Charakter tragen, und die Innenbestimmung in der Satzung der Beklagten, wonach sie sich bei der Gestaltung der Besoldung und Versorgung im Rahmen der Vorgaben des Verwaltungsrechts zu halten habe, hieran nichts ändert.

  • LAG München, 16.12.2010 - 4 Sa 651/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Nach den nicht oder dort nicht substanziiert bestrittenen Ausführungen in zahlreichen Parallelverfahren - damit gerichtsbekannt - erhielten zwischen 1972 und 2008 lediglich (etwa) 27 (30) Arbeitnehmer, somit ca. 1 % der Angestellten, eine solche Zusage nicht, in diesen Fällen allein deshalb, weil bei diesen Angestellten trotz Erfüllung der 20-jährigen Dienstzeit die übrigen subjektiven Voraussetzungen persönlicher und gesundheitlicher Eignung nicht vorlagen (vgl. näher auch LAG München, U. v. 21.12.2010, 9 Sa 484/10 - II. 1.1/S. 20 f d. Gr. -).

    Die Beklagte hat hier jeweils durchgängig, ritualisiert, stringent gehandelt und bei Vorliegen der zeitlichen und subjektiven Voraussetzungen nahezu immer - bei Erfüllung der festgelegten Voraussetzungen: tatsächlich offensichtlich in jedem Fall - ein solches "beamtenähnliches Versorgungsrecht" "verliehen", ein entsprechendes Vertragsnova-tions-/-ergänzungsangebot unterbreitet (s. a. LAG München, U. v. 21.12.2010, aaO - II. 1.2/S. 22 f d. Gr. -).

    Rn. 49 Des Weiteren hat das Landesarbeitsgericht München im bereits zitierten Urteil vom 21.12.2010 (aaO - dort II. 1.4.2.1/S. 27 f d. Gr. -) hinsichtlich der Auslegung dieses vertraglichen Freiwilligkeitsvorbehalts überzeugend darauf hingewiesen, dass die Beklagte in ihrer Kommunikation an die Mitarbeiter hinsichtlich des Versorgungsrechtes über Jahre hinweg in verschiedensten Veröffentlichungen die dabei gegebenen klaren und abschließenden Voraussetzungen mitgeteilt habe, ohne irgendeinen Hinweis auf einen Freiwilligkeitsvorbehalt; sie hiermit das Versorgungsrecht als ein zwar an andere Voraussetzungen anknüpfendes, jedoch sonst gleichrangig neben die Möglichkeit der Versorgung durch die Unterstützungskasse, auf die ein Rechtsanspruch bestehe, gestellt und als Bestandteil der arbeitsvertraglichen Bindungen behandelt habe - weshalb die Mitteilung klarer Leistungsvoraussetzungen hiernach einen Erklärungsinhalt gehabt habe, der sogar über denjenigen der gleichförmigen Leistungsgewährung, der die betriebliche Übung begründe, hinausgehe.

    Rn. 53 Wie ebenfalls bereits das Landesarbeitsgericht München im Urteil der Neunten Kammer vom 21.12.2010 (aaO) ausgeführt hat, können des Weiteren die Vertragsparteien auch im Bereich des Entstehens eines Anspruchs nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung ein, einzelvertragliches, Schriftformerfordernis jederzeit aufheben, was stillschweigend und konkludent geschehen kann und sogar dann möglich ist, wenn die Vertragspartner bei ihrer mündlichen Abrede an die Schriftform überhaupt nicht gedacht haben - ein solches arbeitsvertragliches Schriftformerfordernis somit durch formfreie betriebliche Übung abbedingen (vgl. etwa BAG, U. v. 28.02.2002, 6 AZR 357/01, AP Nr. 1 zu § 5 AVR Caritasverband - III. 2. d. Gr., m. w. N. - BAG, U. v. 07.09.1982, 3 AZR 5/80, AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost - III. 1. c) d. Gr. - s. a. ErfK-Preis, 10. Aufl. 2010, § 611 BGB Rz. 224 m. w. N.).

    Rn. 60 Das erkennende Gericht hat jedoch ebenfalls bereits im Urteil der Neunten Kammer vom 21.12.2010 (aaO - dort II. 1.3/S. 22 f d. Gr. -) darauf hingewiesen, dass dann kein Anspruch besteht, einem formal öffentlich-rechtlich verfassten Arbeitgeber - wie die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts - vor der Anwendung der allgemeinen Grundsätze zur betrieblichen Übung zu schützen, wenn dieser hinsichtlich der bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse keinen näheren staatlichen Festlegungen, keinem festen Korsett von zwingend zu beachtenden rechtlichen Rahmenvorschriften unterworfen ist, er vielmehr die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellen kann und aufstellt und hierbei nicht an Weisungen vorgesetzter Dienststellen gebunden ist (…vgl. auch BAG, U. v. 16.07.1996, aaO).

    Rn. 62 Weiter hat das Landesarbeitsgericht München ebenfalls bereits im Urteil der Neunten Kammer vom 21.12.2010 (aaO - dort II. 1.3.1/S. 23 d. Gr. -) darauf hingewiesen, dass die Grundsätze für die Besoldung und Versorgung der Mitarbeiter der Beklagten in der Anlage zum Fusionsvertrag 1972 keinen normativen Charakter tragen, und die Innenbestimmung in der Satzung der Beklagten, wonach sie sich bei der Gestaltung der Besoldung und Versorgung im Rahmen der Vorgaben des Verwaltungsrechts zu halten habe, hieran nichts ändert.

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 128/11

    Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Dezember 2010 - 9 Sa 484/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, dem Kläger mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem vom Arbeitsgericht München im Urteil vom 15. April 2010 - 22 Ca 15571/09 - tenorierten Wortlaut mit folgenden Änderungen anzubieten: In § 3 muss es anstelle von "Art. 56 Abs. 1 Satz 2 BayBG" "Art. 65 Abs. 1 BayBG", in § 4 Abs. 3 anstelle von "Art. 56 Abs. 5 BayBG" "Art. 64 BayBG", in § 5 Abs. 2 Buchst. c anstelle von "Art. 56 Abs. 1 Satz 3 und 4 BayBG sowie des Art. 59 BayBG" "Art. 65 Abs. 2 und Abs. 4 BayBG sowie des § 29 BeamtStG", in § 7 Abs. 4 anstelle von "§§ 1587 ff. BGB" "§ 1587 BGB" und in § 10 anstelle von "§ 1" "§ 1b" heißen.
  • LAG München, 22.12.2011 - 4 Sa 239/11

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Nach den nicht oder nicht substanziiert bestrittenen Ausführungen in zahlreichen Parallelverfahren - damit gerichtsbekannt - erhielten zwischen 1972 und 2008 lediglich (etwa) 27 (30) Arbeitnehmer, somit ca. 1 % der Angestellten, eine solche Zusage nicht, in diesen Fällen allein deshalb, weil bei diesen Angestellten trotz Erfüllung der 20-jährigen Dienstzeit die übrigen subjektiven Voraussetzungen persönlicher und gesundheitlicher Eignung nicht vorlagen (vgl. näher auch LAG München, U. v. 21.12.2010, 9 Sa 484/10 - II. 1.1/S. 20 f d. Gr. -, und zuletzt LAG München, U. v. 22.12.2011, 3 Sa 274/11).

    Die Beklagte hat hier jeweils durchgängig, ritualisiert, stringent gehandelt und bei Vorliegen der zeitlichen und subjektiven Voraussetzungen nahezu immer - bei Erfüllung der festgelegten Voraussetzungen: tatsächlich offensichtlich in jedem Fall - ein solches "beamtenähnliches Versorgungsrecht" "verliehen", ein entsprechendes Vertragsnova-tions-/-ergänzungsangebot unterbreitet (s. a. LAG München, U. v. 21.12.2010, aaO - II. 1.2/S. 22 f d. Gr. -).

    Rn. 107 Wie ebenfalls bereits das Landesarbeitsgericht München u. a. im Urteil der Neunten Kammer vom 21.12.2010 (aaO) ausgeführt hat, können des Weiteren die Vertragsparteien auch im Bereich des Entstehens eines Anspruchs nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung ein, einzelvertragliches, Schriftformerfordernis jederzeit aufheben, was stillschweigend und konkludent geschehen kann und sogar dann möglich ist, wenn die Vertragspartner bei ihrer mündlichen Abrede an die Schriftform überhaupt nicht gedacht haben - ein solches arbeitsvertragliches Schriftformerfordernis somit durch formfreie betriebliche Übung abbedingen (vgl. etwa BAG, U. v. 28.02.2002, 6 AZR 357/01, AP Nr. 1 zu § 5 AVR Caritasverband - III. 2. d. Gr., m. w. N. - BAG, U. v. 07.09.1982, 3 AZR 5/80, AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost - III. 1. c) d. Gr. - s. a. ErfK-Preis, 11. Aufl. 2011, § 611 BGB Rz. 224 m. w. N.).

    114 Das erkennende Gericht hat jedoch ebenfalls bereits im Urteil der Neunten Kammer vom 21.12.2010 (aaO - dort II. 1.3/S. 22 f d. Gr. -) darauf hingewiesen, dass dann kein Anspruch besteht, einem formal öffentlich-rechtlich verfassten Arbeitgeber - wie die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts - vor der Anwendung der allgemeinen Grundsätze zur betrieblichen Übung zu schützen, wenn dieser hinsichtlich der bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse keinen näheren staatlichen Festlegungen, keinem festen Korsett von zwingend zu beachtenden rechtlichen Rahmenvorschriften unterworfen ist, er vielmehr die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellen kann und aufstellt und hierbei nicht an Weisungen vorgesetzter Dienststellen gebunden ist (…vgl. auch BAG, U. v. 16.07.1996, aaO).

  • LAG München, 17.03.2011 - 3 Sa 817/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Auf die diesbezüglichen Urteile, denen sich die erkennende Kammer anschließt, wird verwiesen (vgl. insbesondere Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 25.01.2011 - 7 Sa 524/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 617/10).

    Rn. 133 Das Landesarbeitsgericht München hat jedoch in Parallelfällen verschiedentlich (Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 617/10) darauf hingewiesen, dass ein Anlass, einen öffentlich-rechtlich verfassten Arbeitgeber vor der Anwendung der allgemeinen Grundsätze zu schützen, dann nicht besteht, wenn der Arbeitgeber bezüglich der bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse keinen näheren staatlichen Festlegungen unterworfen ist, wenn er die Regeln für die Beschäftigung seiner Mitarbeiter autonom aufstellt und nicht an die Weisungen vorgesetzter Dienststellen und Behörden gebunden ist (BAG 16.07.1996 - 3 AZR 352/95).

  • LAG München, 23.02.2011 - 5 Sa 928/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

    Das hat das Landesarbeitsgericht - auch die erkennende Kammer - in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. etwa LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 619/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 927/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

    Das hat das Landesarbeitsgericht in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. insbesondere LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 930/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

    Das hat das Landesarbeitsgericht - auch die erkennende Kammer - in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. etwa LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 619/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 931/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

    Das hat das Landesarbeitsgericht - auch die erkennende Kammer - in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. etwa LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10; Urteil vom 27.01.2011 - 5 Sa 619/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 617/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

    Das hat das Landesarbeitsgericht in einigen Parallelfällen bereits entschieden (vgl. insbesondere LAG München, Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

    Auch das hat die 9. Kammer am Landesarbeitsgericht München bereits überzeugend ausgeführt (Urteil vom 21.12.2010 - 9 Sa 484/10; vgl. auch Urteil der 4. Kammer vom 16.12.2010 - 4 Sa 651/10).

  • LAG München, 22.12.2011 - 3 Sa 277/11

    "Beamtenähnliche Versorgung"

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 619/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 22.12.2011 - 3 Sa 274/11

    "Beamtenähnliche Versorgung"

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 932/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 929/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 15.03.2011 - 5 Sa 933/10

    Betriebliche Übung - Versorgungsrecht - Gesamtzusage - beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 622/10

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche …

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 618/10

    Betriebliche Übung, Gesamtzusage, beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 621/10

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche …

  • LAG München, 27.01.2011 - 5 Sa 620/10

    Betriebliche Übung - beamtenähnliche Versorgung - persönliche …

  • LAG München, 16.02.2011 - 8 Sa 877/10

    Betriebliche Übung, Freiwilligkeitsvorbehalt

  • LAG München, 25.10.2011 - 7 Sa 327/11

    Gewährung einer Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen - betriebliche Übung

  • LAG München, 25.10.2011 - 7 Sa 293/11

    Beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 25.01.2011 - 7 Sa 524/10

    Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts - beamtenähnliche Versorgung - …

  • LAG München, 25.10.2011 - 6 Sa 1151/10

    Einräumen eines Versorgungsrechts - Gesamtzusage - betriebliche Übung

  • LAG München, 25.01.2011 - 7 Sa 523/10

    Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts - beamtenähnliche Versorgung - …

  • LAG München, 04.04.2012 - 11 Sa 100/12

    Anspruch auf beamtenähnliche Versorgung aus betrieblicher Übung

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