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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32863
LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12 (https://dejure.org/2012,32863)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2012 - 9 Sa 702/12 (https://dejure.org/2012,32863)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2012 - 9 Sa 702/12 (https://dejure.org/2012,32863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; ZPO § 138 Abs. 4
    Personenbedingte Kündigung wegen Minderleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personenbedingte Kündigung wegen Minderleistung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
    Klageänderungen sind daher unter den Voraussetzungen des § 263 ZPO zulässig (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00).

    Rn. 92 Die Sachdienlichkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz kann auch dann bejaht werden, wenn die Klage zwar bereits in erster Instanz hätte geändert werden können, durch Zulassung der Klageänderung in der zweiten Instanz aber ein neuer Prozess vermieden wird (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00).

    Besteht zwischen mehreren Streitgegenständen ein innerer rechtlicher oder tatsächlicher Zusammenhang, so ist es regelmäßig sachdienlich, diese Streitgegenstände auch in einem Verfahren zu erledigen (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00).

    Die Sachdienlichkeit ist im allgemeinen erst dann zu verneinen, wenn in der Berufungsinstanz ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00; BGH 05.05.1983 - VII ZR 117/82 - MDR 1983, 1017; BGH 19.11.1999 - V ZR 321/98 - NJW 2000, 803).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
    Rn. 71 aa) Eine auf Schlecht- oder Minderleistung des Arbeitnehmers beruhende Kündigung kann als personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, jedoch nicht von ihm verschuldet sein müssen, zu einer nach dem Vertrag vorausgesetzten Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht in der Lage ist (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02, NZA 2004, 784).

    Rn. 73 Im Arbeitsverhältnis steht dem Arbeitgeber zur Reaktion auf derartige Störungen des Austauschverhältnisses, soweit sie aus der Sphäre des Arbeitnehmers stammen, im Wesentlichen die Vorschriften über die personenbedingte Beendigungskündigung oder Änderungskündigung zu Gebote (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02, NZA 2004, 784, 788).

    Darüber hinaus setzt die Kündigung aus personenbedingten Gründen stets voraus, dass auch für die Zukunft nicht mit einer Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung zu rechnen ist und kein milderes Mittel zur Wiederherstellung eines Vertragsgleichgewichts zur Verfügung steht, weiter ist eine Interessenabwägung durchzuführen (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02, NZA 2004, 784, 788).

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
    Rn. 80 Nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers kann die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer gem. §§ 133, 157 BGB dann als Annahme einer angebotenen Vertragsänderung angesehen werden, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, nicht hingegen, solange deren Folgen nicht hervortreten (BAG 01. August 2001 - 4 AZR 129/00 - NZA 2003, 924, 927; BAG 08. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP BGB § 305 Nr. 2).

    Setzt er seine Tätigkeit widerspruchslos fort, darf der Arbeitgeber daher dem das Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Vertragsänderung entnehmen (BAG 01. August 2001 - 4 AZR 129/00 - NZA 2003, 924, 927; LAG Hamm 22. Januar 2010 - 10 Sa 1456/09).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
    Der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch ist für den Fall des erstinstanzlichen Obsiegens des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess und des Fehlens eines überwiegenden Interesses des Arbeitgebers an der Suspendierung der Beschäftigung anerkannt (BAG GS 1/84, DB 1985, 2197; NZA 1985, 702).
  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98

    Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
    Die Sachdienlichkeit ist im allgemeinen erst dann zu verneinen, wenn in der Berufungsinstanz ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00; BGH 05.05.1983 - VII ZR 117/82 - MDR 1983, 1017; BGH 19.11.1999 - V ZR 321/98 - NJW 2000, 803).
  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 777/87

    Uneigentlicher Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
    Obsiegt der Arbeitnehmer in der Berufungsinstanz, besteht dieser Weiterbeschäftigungsanspruch bis zur Zustellung des eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses oder dem Abschluss des Revisionsverfahrens (BAG 08.04.1988 -- 2 AZR 777/87 - NZA 1988, 741).
  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für …

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
    Die Sachdienlichkeit ist im allgemeinen erst dann zu verneinen, wenn in der Berufungsinstanz ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00; BGH 05.05.1983 - VII ZR 117/82 - MDR 1983, 1017; BGH 19.11.1999 - V ZR 321/98 - NJW 2000, 803).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 976/06

    Personenbedingte Kündigung - studentische Hilfskraft

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
    So hat das Bundesarbeitsgericht in einer neueren Entscheidung zum Fall einer personenbedingten Kündigung gegenüber einer studentischen Hilfskraft nach und wegen deren Exmatrikulation konsequent entschieden, dass es einer Abmahnung nicht bedurfte (BAG 18. September 2008 - 2 AZR 976/06, NZA 2009, 425, 427 Rn. 33).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 19.10.2010 - 6 AZR 120/10;… BAG 25.04.2007 - 6 AZR 436/05 - Rn. 14 - BAGE 122, 190; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 223/08 - Rn. 14 - AP ZPO § 520 Nr. 2).
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 702/12
    Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von den Erwartungen schwerwiegend ab, so kann der in ihrer Erwartung enttäuschten Partei ein Recht zur Anpassung oder zum Rücktritt zustehen (BGH 15. November 2000 -VIII ZR 324/99- NJW 2001, 1204).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils - …

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • LAG Hamm, 22.01.2010 - 10 Sa 1456/09

    Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit durch widerspruchslose Weiterarbeit

  • BAG, 08.07.1960 - 1 AZR 72/60

    Vertragsänderung - Änderungskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 Sa 357/13

    Änderungskündigung - personenbedingte Gründe - Minderleistung

    Rn. 54 (3.1.) Es bedurfte vorliegend keiner Entscheidung, ob in Fällen der personenbedingten Kündigung aus Gründen fehlender Eignung, die sich nicht aus Umständen ableiten lässt, die vom Willen des Arbeitnehmers unabhängig sind, stets eine vorausgehende Abmahnung erforderlich ist (…so LAG Mecklenburg-Vorpommern 17. April 2012 - 5 Sa 191/11 -, Rn. 38, zitiert nach juris). Auch wenn es grundsätzlich bei personenbedingten Kündigungen einer vorherigen Abmahnung nicht bedarf, ist der Arbeitgeber bereits aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedenfalls gehalten, den Arbeitnehmer auf ein Leistungsdefizit hinreichend aufmerksam zu machen (vgl. BAG 29. Juli 1979 - 3 AZR 50/75 -, Rn. 21, 03. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 -, Rn. 45, LAG Hamm 25. September 2012 - 9 Sa 702/12 -, Rn. 84, jeweils zitiert nach juris).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn ein derartiger Hinweis nicht erfolgversprechend gewesen wäre (vgl. zur Abmahnung: BAG 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 -, Rn. 22, 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 -, Rn. 23, LAG Hamm 25. September 2012 - 9 Sa 702/12 -, Rn. 84; jeweils zitiert nach juris)..

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