Rechtsprechung
| LAG Berlin, 13.01.1992 - 9 Ta 1/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
GVG § 179 Abs. 4, ZPO §§ 569, 577, ArbGG §§ 2 Abs. 1 Nr. 39, 48 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Sofortige Beschwerde; Beschluss; Sachliche Zuständigkeit; Arbeitsgericht; Rechtsmittel; Produktionsgesellschaft des Handwerks; DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.11.1991 - 97 A Ca 20754/91
- LAG Berlin, 13.01.1992 - 9 Ta 1/92
Papierfundstellen
- NZA 1992, 386 (Ls.)
- BB 1992, 784
- DB 1992, 742
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- LAG Köln, 03.09.1991 - 3 Ta 172/91
Sofortige Beschwerde; Beschluß; Sachliche Zuständigkeit; Arbeitsgericht
Auszug aus LAG Berlin, 13.01.1992 - 9 Ta 1/92
Über das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, die sich gegen einen die sachliche Zuständigkeit betreffenden Beschluß des Arbeitsgerichts wendet, kann der Vorsitzende der Beschwerdekammer ohne mündliche Verhandlung allein entscheiden (ebenso LAG Köln vom 03.09.1991, BB 1991, 2452), wobei es dem Beschwerdegericht grundsätzlich freisteht, ob die Entscheidung über das Rechtsmittel mit oder ohne mündliche Verhandlung ergeht, §§ 573 Abs. 1, 577 ZPO in Verbindung mit § 78 ArbGG . - BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
Streitwert: Kündigung
Auszug aus LAG Berlin, 13.01.1992 - 9 Ta 1/92
Während nach ganz überwiegender Meinung über einen entsprechenden Antrag die vollbesetzte Kammer des Arbeitsgerichts nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden hat (…vgl. KR-Friedrich, 3. Auflage 1989, § 5 KSchG, Rn. 126 m.w.N.), kann das Landesarbeitsgericht über die Beschwerde außerhalb der mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden allein entscheiden, wie das erkennende Gericht bereits in einem Beschluß vom 24. Mai 1977 - 9 Ta 4/77 - (AuR 1977, 346;… zustimmend KR-Friedrich, § 5 KSchG Rn. 152) im einzelnen dargelegt hat. - LAG Berlin, 11.09.1991 - 6 Ta 8/91
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter in einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks
Auszug aus LAG Berlin, 13.01.1992 - 9 Ta 1/92
Demzufolge handelte es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um eine Rechtsbeziehung eigener Art. einen Vertrag sui generis (ebenso Oetker, BB 1991, 559 (1560); LAG Berlin vom 11.09.1991, BB 1991, 2299). - LAG Berlin, 24.05.1977 - 9 Ta 4/77
Auszug aus LAG Berlin, 13.01.1992 - 9 Ta 1/92
Während nach ganz überwiegender Meinung über einen entsprechenden Antrag die vollbesetzte Kammer des Arbeitsgerichts nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden hat (…vgl. KR-Friedrich, 3. Auflage 1989, § 5 KSchG, Rn. 126 m.w.N.), kann das Landesarbeitsgericht über die Beschwerde außerhalb der mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden allein entscheiden, wie das erkennende Gericht bereits in einem Beschluß vom 24. Mai 1977 - 9 Ta 4/77 - (AuR 1977, 346;… zustimmend KR-Friedrich, § 5 KSchG Rn. 152) im einzelnen dargelegt hat.
- LAG Sachsen, 25.09.1992 - 1 Ta 3/92
Arbeitnehmerähnlichkeit bei einer Tätigkeit als Mitglied ; Zulässigkeit des …
Mit Recht werden deshalb die Mitglieder solcher Genossenschaften nicht als Arbeitnehmer angesehen (…LAG Berlin vom 11.09.1991, 6 Ta 8/91, RzK I 8 m aa Nr. 7 = BB 1991, S. 2299; vom 13.01.1992 - 9 Ta 1/92, DB 1992, S. 742) und konnten deshalb auch nicht mit zum Betriebsrat wählen (LAG Chemnitz vom 22.07.1992, 2 TaBV 2/92 Dresden, Presseinformation Nr. 2/1992).Wenn am Landesarbeitsgericht nur die Kammer entscheiden kann, ist das besonders festgelegt (§ 66 Abs. 2 ArbGG ), so daß die allgemeinen Regelungen nach § 17 a Abs. 4 GVG mit §§ 577, 573 ZPO , §§ 64 Abs. 7, 53 ArbGG gelten (LAG Berlin vom 13.01.1992 = DB 1992, S. 742; LAG Chemnitz vom 19.09.1992, 3 Ta 14/92) .
Es sind auch unterschiedliche obergerichtliche Entscheidungen ergangen (LAG Berlin vom 11.09.1991, 6 Ta 8/91, RzK I 8 m aa Nr. 7 = BB 1991, S. 2299 einerseits und LAG Berlin vom 13.01.1992, 9 Ta 1/92, DB 1992, S. 742 andererseits), so daß nur eine höchstrichterliche Entscheidung Klarheit schaffen kann.
- LAG Berlin, 15.08.1996 - 9 Ta 9/96
Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Versetzung; Beamter
Wie die Kammer bereits mehrfach entschieden hat, so erstmalig in einem Beschluß vom 13. Januar 1992 (ZTR 1992, 170), kann über eine sofortige Beschwerde nach § 17 a Abs. 3 Satz 3 GVG das Landesarbeitsgericht ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter entscheiden. - LAG Berlin, 19.07.1996 - 9 Ta 6/96
Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit; Prüfung des Bestehens eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Thüringen, 25.10.1993 - 7/3/2 Sa 148/92
Arbeitsleistung; Arbeitsverhältnis; Arbeitnehmer; Status; DDR; Handwerkliche …
Der von den Beklagten zitierte Beschluß vom 13.01.1992 (Leitsätze abgedruckt in NZA 92, 386) betraf einen Rechtsstreit um die Geltendmachung von Ansprüchen auf Auszahlung aus den Reservefonds der ehemaligen PGH.
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