Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.06.2009 - 9 U 111/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 355 Abs 2 S 1 BGB, § 14 Abs 1 BGB-InfoV
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung - LawCommunity.de
Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung
- Judicialis
- JurPC
BGB § 355 Abs. 2 Satz 1; BGB-InfoV § 14
Zur Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung - boesel-kollegen.de
Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung
- wkblog.de
Widerrufsfrist bei Verwendung der unberichtigten Musterwiderrufsbelehrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 355 Abs. 2 S. 1; BGB-InfoV § 14
Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit der Musterwiderrufsbelehrung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit der Musterwiderrufsbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 14 BGB-InfoV
Widerrufsfrist verlängert sich bei falscher Widerrufsbelehrung nicht - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zur Verwendung einer mangelhaften Musterwiderrufsbelehrung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Trotz fehlerhaftem amtlichen Widerrufsmuster fernabsatzrechtliche Belehrung wirksam
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Nicht jede fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zu unbefristetem Widerrufsrecht
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Zur Widerrufsfrist bei Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Unendliche Widerrufsfrist gilt nicht bei jedem Belehrungsfehler
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 29.10.2008 - 10 O 121/08
- OLG Frankfurt, 22.06.2009 - 9 U 111/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 637
- MMR 2009, 695
- K&R 2009, 593
Wird zitiert von ... (24)
- OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16
Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung
So wurde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte teilweise angenommen, die Gesetzlichkeitsfiktion entfalle nur bei solchen Abweichungen vom Muster der Anlage 2, die sich konkret zum Nachteil des Verbrauchers oder der Verbraucherin auswirken (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 9 U 111/08, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 9 U 52/11, juris Rn. 32; OLG Bamberg…, Urteil vom 25. Juni 2012 - 4 U 262/11, juris Rn. 54) oder die sein bzw. ihr Verständnis erschweren (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 7. Dezember 2012 - 17 U 139/11, juris Rn. 38). - OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15
Widerruf von Darlehensverträgen: Kausalität eines Mangels in der …
Die gegenteilige Auffassung der Beklagten verkennt, dass es auf die Kausalität eines Belehrungsmangels für die Nichtausübung des Widerrufsrechts generell nicht ankommt, vielmehr unabhängig hiervon nur eine allen Anforderungen des Gesetzes genügende Widerrufsbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang setzt (BGH…, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 25, juris; überholt daher OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.6.2009 - 9 U 111/08 -, juris); auch eine in nach den Umständen des Falles nicht erheblich gewordenen Teilen unrichtige Belehrung genügt nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB. - OLG Bamberg, 25.06.2012 - 4 U 262/11 Dies gilt nur dann nicht, wenn sich ein der Musterbelehrung selbst anhaftender Mangel im Einzelfall konkret zum Nachteil des Verbrauchers ausgewirkt hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 637).
Dem hat sich die Instanzrechtsprechung schon frühzeitig angeschlossen (OLG Köln OLGR 2007, 695 = GRUR-RR 2008, 88, dort Rdn.50ff.;… LG Münster a.a.O.; LG Berlin, Urteil vom 22.3.07 - 51 S 346/06 - bei juris und nunmehr auch OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 637).
Demzufolge erfüllt der Unternehmer seine gesetzliche Pflicht zur klaren und verständlichen vorvertraglichen Information der Verbraucherseite, wenn er sich wörtlich an die Musterbelehrungen nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV hält (so nunmehr im Grundsatz auch OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 637 im Anschluss an AnwK-Ring, 2. Auflage, Rdnr.12 zu § 14 BGB-InfoV;… Palandt a.a.O.).
- OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 217/11 Auch auf die Frage, ob sich der Mangel zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa das Verständnis des Verbrauchers durch diesen erschwert werde, kann es entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (Beschl. v. 22.06.2009, 9 U 111/08, zit. nach juris, Tz. 11) nicht ankommen (…ebenso z.B. OLG München, Urt. v. 17.01.2012, 5 U 2167/11, zit. nach juris, Tz. 46).
- OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung …
Rn. 39 Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 22.06.2009 - 9 U 111/08, juris, Tz. 11 = NJW-RR 2010, 637 sowie Entscheidungen des LG Gießen und des LG Dresden vorbringt, dass eine auf der Basis der Musterbelehrung erteilte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB nur dann nicht in Gang setzen soll, wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat - was vorliegend nicht der Fall sei -, folgt der Senat dem nicht. - LG Karlsruhe, 11.04.2014 - 4 O 395/13
Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund wirksamen …
Rn. 32 Auch der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 22. Juni 2009 - 9 U 111/08 -, NJW-RR 2010, 637) überzeugt nicht, soweit der Senat die Unwirksamkeit der Belehrung davon abhängig machen will, ob sich der Fehler im konkreten Fall ausgewirkt hat. - OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12
Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach …
Auch auf die Frage, ob sich der Mangel zulasten des Verbrauchers auswirkt, etwa das Verständnis des Verbrauchers durch diesen erschwert werde, kann es entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (Beschl. v. 22.06.2009, 9 U 111/08, zit. nach juris, Tz. 11) nicht ankommen (…ebenso z.B. OLG München, Urt. v. 17.01.2012, 5 U 2167/11, zit. nach juris, Tz. 46). - OLG Karlsruhe, 08.12.2011 - 9 U 52/11
Finanzierungsleasing: Beginn der Widerrufsfrist bei wörtlicher und vollständiger …
Das OLG Frankfurt (NJW-RR 2010, 637) hat in einem Beschluss nach § 91a ZPO angenommen, dass die Verwendung der Musterbelehrung nur dann zur Unwirksamkeit der Belehrung führe, wenn sich der unrichtige Teil der Musterbelehrung ("frühestens") konkret ausgewirkt habe. - OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 19 U 26/11
Schutzwirkung der BGB-InfoV im Hinblick auf die Anforderungen an eine …
Rn. 42 Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.06.2009 (9 U 111/08, zit. nach juris) vorbringt, dass eine auf der Basis der Musterbelehrung erteilte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB a.F. nur dann nicht in Gang setzen soll, wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat - was vorliegend nicht der Fall ist - folgt der Senat dem nicht. - OLG Frankfurt, 25.11.2011 - 24 U 147/11
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nach § 355 BGB und Fristbeginn
Rn. 42 (6.) Ob Art. 245 EGBGB (in der Fassung von 2004) eine wirksame Ermächtigungsgrundlage für die Regelung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoVO (nebst der Musterbelehrung in Anlage 2) abgegeben hat, ist äußerst streitig (verneinend: OLG Schleswig, OLGR 2007, 929 ff.; OLG Hamm, ZIP 2007, 824 f.;… Staudinger/Kaiser, BGB-Bearbeitung 2003, Art. 245 Rn. 16;… Münchener Kommentar/Ulmer, BGB 4. Aufl. - 2003, § 355 Rn. 52;… bejahend: Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl. - 2005, § 14 InfoVO Rn. 6 m. w. N.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 637 f.; wohl auch: BGH VII ZR 122/06 vom 12. April 2007, NJW 2007, 1946 ff. - Tz 12 und BGH VIII ZR 219/08 vom 9. Dezember 2009, NJW 2010, 989 ff. - Tz 20).Rn. 45 (7.) Ob die Beklagte in besonderem Maße einen Vertrauensschutz in Anspruch nehmen kann, und ob sich eine etwaige unwirksame Widerrufsbelehrung im konkreten Falle zum Nachteil des Klägers ausgewirkt hat (OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 637 f. - Tz 11-13), ist zur Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits nicht mehr relevant.
- OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11
- OLG Hamm, 19.11.2012 - 31 U 97/12
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag
- OLG Stuttgart, 05.04.2016 - 6 U 145/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung eines Altvertrags
- OLG Braunschweig, 03.11.2016 - 9 U 134/15
Deutlichkeitsgebot; finanzierte Geschäfte; NORD/LB; Norddeutsche Landesbank; …
- OLG Köln, 21.05.2013 - 13 U 219/12
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag
- LG Mönchengladbach, 27.09.2011 - 3 O 223/10
Vergleichbarkeit der Begebung einer Inhaberschuldverschreibung mit einem …
- LG Duisburg, 11.03.2011 - 7 S 162/10
Zahlung einer Vermittlungsgebühr in monatlichen Raten als …
- LG Aachen, 21.05.2015 - 1 O 264/14
Anforderungen an die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach erfolgtem …
- LG Bielefeld, 31.05.2012 - 6 O 625/11
Widerrufsfrist bei fehlerhafter Widerrrufsbelehrung im Zusammenhang mit einem …
- LG Aachen, 19.02.2015 - 1 O 23/14
Widerruf eines Darlehensvertrages; Widerrufsfrist; fehlerhafte Belehrung
- LG Neuruppin, 28.01.2016 - 5 O 67/15
Darlehensfinanzierte Medienfondsbeteiligung: Ansprüche nach Widerruf des …
- LG Siegen, 27.03.2015 - 2 O 231/13
Darlehensvertrag, Verbraucherkredit, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Verwirkung, …
- LG Münster, 26.09.2013 - 14 O 331/12
Eintritt in die Rechte aus den verbundenen Verträgen durch den erfolgreichen …
- LG Neuruppin, 25.09.2014 - 8 O 8/14
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