Einführungsgesetz BGB

   7. Teil - Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten (Art. 238 - 253)   
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Textdarstellung

  

Art. 245

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.09.2013 (BGBl. I S. 3642) mit Wirkung vom 13.06.2014 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
13.06.2014
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung20.09.2013BGBl. I S. 3642
11.06.2010
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht29.07.2009BGBl. I S. 2355
01.08.2002Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG)23.07.2002BGBl. I S. 2850
01.01.2002Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts26.11.2001BGBl. I S. 3138
Art. 238Datenverarbeitung und Auskunftspflichten für qualifizierte Mietspiegel Art. 239Länder-
öffnungsklausel
Art. 240(weggefallen) Art. 241(weggefallen) Art. 242Informations-
pflichten bei Teilzeit-
Wohnrechteverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungs-
verträgen sowie Tauschsystem-
verträgen
Art. 243Ver-
und Entsorgungs-
bedingungen
Art. 244Abschlagszahlungen beim Hausbau Art. 245(weggefallen) Art. 246Informations-
pflichten beim Verbrauchervertrag
Art. 246aInformations-
pflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanz-
dienstleistungen
Art. 246bInformations-
pflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanz-
dienstleistungen
Art. 246cInformations-
pflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Art. 246dAllgemeine Informations-
pflichten für Betreiber von Online-
Marktplätzen
Art. 246eVerbotene Verletzung von Verbraucher-
interessen und Bußgeldvorschriften
Art. 247Informations-
pflichten bei Verbraucher-
darlehensverträgen, entgeltlichen Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungs-
verträgen
Art. 247aAllgemeine Informations-
pflichten bei Verbraucher-
darlehensverträgen, Verträgen über entgeltliche Finanzierungshilfen und deren Vermittlung
Art. 248Informations-
pflichten bei der Erbringung von Zahlungs-
dienstleistungen
Art. 249Informations-
pflichten bei Verbraucherbau-
verträgen
Art. 250Informations-
pflichten bei Pauschalreise-
verträgen
Art. 251Informations-
pflichten bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen
Art. 252Sicherungsschein; Mitteilungspflicht des Absicherers Art. 253Zentrale Kontaktstelle

Rechtsprechung zu Art. 245 EGBGB

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