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Weitere Entscheidung unten: KG, 27.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1142
OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09 (https://dejure.org/2011,1142)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2011 - 9 U 112/09 (https://dejure.org/2011,1142)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 9 U 112/09 (https://dejure.org/2011,1142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Anlageberatungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 280 Abs. 1
    Agio; Anlageberatung; Bank; entgangener Gewinn; Innenprovision; Kausalität; Kick-Backs; Pflichtverletzung; Rückvergütungen; Schaden; Schadensumfang; Verschulden; VIP; VIP 4 - Anlageberatungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlageberatungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 4)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (27)

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
    Rn. 46 Dabei kann dahinstehen, ob die Voraussetzungen eines solchen Widerrufsrechts mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung überhaupt gegeben sind (dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.1.2010, I-6 U 61/09).

    Vielmehr ist das Vermögen der Klägerin im Moment des Abschlusses des Darlehensvertrags geschädigt, da es zumindest mit einer entsprechenden Verbindlichkeit gegenüber der anteilsfinanzierenden Bank belastet ist, womit ein Schaden nach der Differenzhypothese eingetreten ist (so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 2.8.2010, 23 U 253/09; im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.1.2010, I-6 U 61/09).

    Zum anderen ist kein Grund ersichtlich, warum die Beklagte, die gegenüber der Klägerin pflichtwidrig gehandelt hat, von dem in keinem sachlichen Zusammenhang damit stehenden Fehler der anteilsfinanzierenden Bank profitieren sollte (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.1.2010, I-6 U 61/09).

    Weder hat ein unterlassener Widerruf den durch ein Beratungsverschulden der Beklagten entstandenen Schaden kausal verursacht noch ist - wie ausgeführt - der Klägerin eine Schadensabwehr durch - notfalls gerichtliche - Auseinandersetzung mit der anteilsfinanzierenden Bank zumutbar (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.1.2010, I-6 U 61/09).

  • OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 152/09

    Bankenhaftung wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
    Rn. 70 Nach der Rechtsprechung des BGH gibt es auch keinen Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte, sondern es kommt auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteile vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, vom 06.02.2006, II ZR 329/04, vom 17.11.2005, III ZR 350/04; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2009, 23 U 228/08; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.07.2010, 4 U 152/09).

    Rn. 71 Mangels konkreten Vortrags hinsichtlich einer vergleichbaren Anlageform, die typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden ist (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2009, I - 9 U 30/09; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.5.2010, 17 U 88/09; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.7.2010, 4 U 152/09), kommt auch eine Schätzung nach § 287 ZPO nicht in Betracht.

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
    Rn. 29 Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen vor, wenn offen ausgewiesene Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Fondsgesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken ganz oder teilweise an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 338/08; Urteil vom 12.5.2009, XI ZR 586/07; Beschluss vom 20.1.2009, XI ZR 510/07, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05).

    Sie gilt für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Urteil vom 12.5.2009, XI ZR 586/07).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
    Rn. 29 Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen vor, wenn offen ausgewiesene Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Fondsgesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken ganz oder teilweise an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 338/08; Urteil vom 12.5.2009, XI ZR 586/07; Beschluss vom 20.1.2009, XI ZR 510/07, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05).

    Gleichfalls fehlt es an einer Angabe zur genauen Höhe der an die beratende Beklagte fließenden Zahlungen, so dass der Anleger das Interesse der Beklagten nicht ausreichend einschätzen kann (zur Notwendigkeit der Aufklärung über die Höhe vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
    Wie der Senat mit Beschluss vom 29. Juni 2010 ( XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 5 ff. mwN) entschieden und eingehend begründet hat, kann sich eine anlageberatende Bank jedenfalls für die Zeit nach 1990 hinsichtlich ihrer Aufklärungspflicht über Rückvergütungen nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum berufen.

    Entgegen der Ansicht der Revision gab es keine Rechtsprechung, die das Verheimlichen von Rückvergütungen erlaubt hätte, so dass keine rückwirkende Rechtsprechungsänderung vorliegt (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 11).".

  • OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP 3 Medienfonds)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt es aus Sicht der Anleger auf den konkreten Zahlungsfluss nicht an; entscheidend ist vielmehr, ob ein - direkt oder über die Bank - gezahlter Betrag, der aus Sicht des Anlegers an die Fondsgesellschaft zu leisten ist, anschießend hinter seinem Rücken der Bank zufließt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09).

    Rn. 38 Soweit die Beklagte darauf verweist, die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe sich aus dem Prospekt, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen der Klägerin hätte haben können, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung die Klägerin bei Wissen um die fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie sie sich verhalten hätte, wenn sie über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
    Rn. 70 Nach der Rechtsprechung des BGH gibt es auch keinen Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte, sondern es kommt auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteile vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, vom 06.02.2006, II ZR 329/04, vom 17.11.2005, III ZR 350/04; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2009, 23 U 228/08; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.07.2010, 4 U 152/09).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
    Rn. 70 Nach der Rechtsprechung des BGH gibt es auch keinen Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte, sondern es kommt auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteile vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, vom 06.02.2006, II ZR 329/04, vom 17.11.2005, III ZR 350/04; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2009, 23 U 228/08; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.07.2010, 4 U 152/09).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog. …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
    Rn. 70 Nach der Rechtsprechung des BGH gibt es auch keinen Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte, sondern es kommt auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteile vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, vom 06.02.2006, II ZR 329/04, vom 17.11.2005, III ZR 350/04; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2009, 23 U 228/08; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.07.2010, 4 U 152/09).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
    Dazu bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners (BGH, Urteil vom 21.10.2004, III ZR 323/03).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer …

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von …

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene …

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08

    Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der …

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 9 U 30/09

    Pflichten einer Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages

  • OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 23 U 253/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der Risikoaufklärungspflichten …

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: …

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur …

  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

  • BGH, 14.06.1994 - XI ZR 210/93

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungsabtretung von Lohn- und …

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

  • OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 7 W 34/13

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung der vom Kläger Zug um Zug zu erbringenden …

    Bei der Bemessung des Streitwerts sind von den Zahlungs- und Freistellungsansprüchen die Werte der Zug um Zug zu überlassenden Versicherungen nicht abzusetzen (ständige Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen, vgl. nur Urteil vom 29. Oktober 2012 - 7 U 201/11, VersR 2013, 482; im Ergebnis ebenso OLG Köln, Urteil vom 2. November 2012 - 20 U 47/12, juris; OLG München, Urteil vom 17. Januar 2012 - 5 U 2167/11, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 9 U 112/09, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 27.04.2010 - 9 U 112/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,52518
KG, 27.04.2010 - 9 U 112/09 (https://dejure.org/2010,52518)
KG, Entscheidung vom 27.04.2010 - 9 U 112/09 (https://dejure.org/2010,52518)
KG, Entscheidung vom 27. April 2010 - 9 U 112/09 (https://dejure.org/2010,52518)
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Volltextveröffentlichung

  • eisenberg-koenig.de

    Kein Unterlassungsanspruch von Leistungssportdirektor Bremer gegen Winfried Hermann

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus KG, 27.04.2010 - 9 U 112/09
    Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen aber nur im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung öder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (BGH NJW-RR 2007, 619 - Klinikchef).
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