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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.11.2006 - 9 U 115/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3725
OLG Hamm, 14.11.2006 - 9 U 115/06 (https://dejure.org/2006,3725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2006 - 9 U 115/06 (https://dejure.org/2006,3725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2006 - 9 U 115/06 (https://dejure.org/2006,3725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Fernlichtpflicht bei Landstrassenfahrten in Dunkelheit

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Fußgängerunfall, Fernlicht auf Landstraßen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines außerorts mit Abblendlicht fahrenden Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Eintrittspflicht für sämtliche materiellen Schäden aus einem Verkehrsunfall; Bestehen einer situationsgebundenen Verpflichtung zum Einschalten des Fernlichts auf Landstraßen bei Dunkelheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Autofahrer müssen nicht mit Fernlicht fahren

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fernlicht nicht zwingend auf Landstrassen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Fernlichtpflicht auf dunklen Landstraßen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 411
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02

    Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 9 U 115/06
    Soweit sich die Beklagten für die von ihnen vertretene Rechtsauffassung auf eine Entscheidung des Kammergerichts (BB 02, 2151) berufen, ist in dem dortigen Verfahren eine Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen (MDR 03, 896), die der im vorliegenden Verfahren vom Senat vertretenen Rechtsauffassung entspricht.
  • KG, 29.04.2002 - 23 U 97/01

    Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2006 - 9 U 115/06
    Soweit sich die Beklagten für die von ihnen vertretene Rechtsauffassung auf eine Entscheidung des Kammergerichts (BB 02, 2151) berufen, ist in dem dortigen Verfahren eine Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen (MDR 03, 896), die der im vorliegenden Verfahren vom Senat vertretenen Rechtsauffassung entspricht.
  • OLG Hamm, 06.09.2019 - 7 U 18/17

    Verkehrsunfall, Sichtfahrgebot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Beschleunigung, …

    Es gibt bereits keine Verpflichtung, auf Landstraßen bei Dunkelheit grundsätzlich mit Fernlicht zu fahren (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2016, 9 U 115/06, Leitsatz 1, juris;… Freymann/Wellner/Weiten, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 17 StVO, Rn. 12, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 1 U 112/11
    Diese Verpflichtung des Fahrzeugführers erstreckt sich dabei lediglich auf die regelmäßige Blickrichtung in Fahrtrichtung, nicht jedoch auf den dunklen Seitenbereich jenseits des Scheinwerferkegels (OLG Hamm, NZV 2008, 411).

    Der Kraftfahrer braucht daher nicht mit Hindernissen zu rechnen, die unvermittelt von der Seite her in seine Fahrbahn gelangen (BGH, NJW 1985, 1950; OLG Köln, VRS 67, 140; OLG Hamm VRS 82, 12 und NZV 2008, 411; OLG Frankfurt, Schaden-Praxis 2002, 124).

  • LG Ingolstadt, 06.02.2014 - 41 O 1906/12

    Haftung des Rohrleitungsanlageninhabers - Haftung für Kanaldeckel

    Zunächst ist festzustellen, dass sich aus dem Sichtfahrgebot keine allgemeine Verpflichtung des Klägers ableiten lässt, mit Fernlicht zu fahren (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.11.2006 - 9 U 115/06).
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