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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 18.12.2001 | KG, 11.03.2003 | OLG Celle, 13.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2155
OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2003,2155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.10.2003 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2003,2155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2003,2155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 HTürGG, § 5 HTürGG, § 150 Abs 1 BGB
    Darlehensantrag in einer Haustürgeschäftesituation: Ausschluss des Widerrufs eines Monate später geschlossenen Darlehensvertrages; Beweislast für das Fortwirken der Haustürsituation

  • Judicialis

    HTWG § 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1
    Überrumpelung (Haustürsituation) bei Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Darlehensvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlage: Darlehensvertrag in einer Haustürsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG § 1 Abs. 1; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4, § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9
    Kein Widerrufsrecht nach HWiG bei Abschluss des Darlehensvertrags erst acht Monate nach Überrumpelung in Haustürsituation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrags zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung; Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen bei gleichzeitiger Tätigkeit für verschiedene Geschäftsherren; Aufklärungspflicht der Bank im Hinblick auf eine durch ihren Kredit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 60
  • ZIP 2004, 260
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01
    Dieses findet nach der während des vorliegenden Rechtsstreits entwickelten Rechtsprechung (BGH NJW 2002, 1881) auch auf Verbraucherkreditverträge jedenfalls dann Anwendung, wenn ein Widerruf nach dem Verbraucherkreditgesetz nicht möglich ist.

    Geht man davon aus, dass wegen § 3 II Nr. 2 VerbrKrG ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG nicht angenommen werden kann (BGH NJW 02, 1881, 1884), so hat die Klägerin im Rahmen der nach § 3 HTWG vorzunehmenden Rückabwicklung neben der erhaltenen Valuta bis zur Ausübung des Widerrufsrechts auch den Wert der Darlehensüberlassung zu vergüten, was bei Darlehen einer Zahlung des marktüblichen Zinses entspricht.

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01
    Ein solches Umgehungsgeschäft nimmt die Rechtsprechung bei einem im Anschluss an eine Überrumpelungssituation später mit neuen Willenserklärungen inhaltsgleich zustande gekommenen Vertrag dann an, wenn der Verbraucher durch den Verstoß gegen § 1 HTWG in eine Lage gebracht worden ist, in der seine Entschließungsfreiheit zum Abschluss des neu angebotenen Vertrages beeinträchtigt ist (BGH NJW 94, 262, 265).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05

    Darlehen zum Erwerb einer Immobilie: Auszahlung der Valuta an einen Dritten; …

    Wird der zeitliche Abstand zwischen Verhandlungen und Abgabe der Willenserklärung zu groß, kann eine tatsächliche Vermutung gegen die Kausalität sprechen (Senatsurteil vom 21.10.2003, NJW-RR 2004, 60).

    Vor solchermaßen ökonomischen Zwängen schützt das Haustürwiderrufsgesetz den Verbraucher nicht (Senatsurteil vom 21.10.2003, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 50/05

    Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: …

    Eine solche Indizwirkung für die Kausalität entfällt danach aber bei zunehmendem zeitlichem Abstand, wobei es den Kunden nach wie vor unbenommen bleibt, auf der Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalles den Nachweis der Ursächlichkeit zu führen (BGHZ 131, 385 ff; WM 2003, 483 f; 1370 f; 2372 f; WM 2004, 521 f; FamRZ 2004, 1865 f; DNotl-Report 2005, 14; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 60; OLG Jena OLGR 2005, 238; OLG Stuttgart OLGR 2005, 115; OLG Schleswig MDR 2005, 740; WM 2005, 2218).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03

    Rückabwicklungsverlangen für einen Bankkreditvertrag zum finanzierten …

    Bei dieser Sachlage kann man nicht davon ausgehen, dass die nach § 1 I HWiG erforderliche Überrumpelungssituation, die durch die Besuche des Herrn B in der Wohnung des Klägers in 1993 ausgelöst worden sein soll, noch bis in den August 1994 fortgewirkt hat, als sich der Kläger dazu entschloss, den Vertrag zu unterschreiben (vgl. auch: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.10.03, Az.: 9 U 121/01 = OLGR 2004, 41; Urteil vom 6.10.04, Az.: 9 U 47/04).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 121/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24741
OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2001,24741)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2001 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2001,24741)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2001,24741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1997 - XI ZR 321/95

    Rechtsstellung der Inhaber eines Oder-Depots

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 121/01
    Im Gegensatz dazu ist bei einem Oder-Depot zwischen den Eigentumsrechten an den verwahrten Wertpapieren und den Rechten aus dem Depotverwahrungsvertrag zu unterscheiden (vgl. BGH, NJW 1997, 1434).

    Die Bezeichnung als Gemeinschaftsdepot sagt nichts über die materielle Rechtslage aus (vgl. BGHZ 4, 295 (297); NJW 1997, 1434; Heinsius/Horn/Than, DepotG, § 2 Rn 11).

    Diese bei einem Oder-Depot schwach ausgeprägte Auslegungsregel kommt allerdings nicht zum Zuge, wenn sich aus dem Parteiwillen etwas anderes ergibt oder wenn sie der Sachlage nicht gerecht wird (vgl. BGH, NJW 1997, 1434).

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98

    Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 121/01
    Derjenige, der eine andere als die dort vermutete hälftige Beteiligung der Kontoinhaber oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht behauptet, hat dies darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, NJW 1996, 705; NJW 1997, 1435; NJW 2000, 2347; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 156;…Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 430, Rn 2).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98

    Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen …

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 121/01
    Derjenige, der eine andere als die dort vermutete hälftige Beteiligung der Kontoinhaber oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht behauptet, hat dies darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, NJW 1996, 705; NJW 1997, 1435; NJW 2000, 2347; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 156;…Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 430, Rn 2).
  • BGH, 23.01.1997 - IX ZR 297/95

    Individualvertragliche Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie auf erstes …

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 121/01
    Derjenige, der eine andere als die dort vermutete hälftige Beteiligung der Kontoinhaber oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht behauptet, hat dies darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, NJW 1996, 705; NJW 1997, 1435; NJW 2000, 2347; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 156;…Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 430, Rn 2).
  • BGH, 15.01.1952 - IV ZB 87/51

    Wertpapierbereinigung. "Oder"-Depot

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 121/01
    Die Bezeichnung als Gemeinschaftsdepot sagt nichts über die materielle Rechtslage aus (vgl. BGHZ 4, 295 (297); NJW 1997, 1434; Heinsius/Horn/Than, DepotG, § 2 Rn 11).
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Rechtsprechung
   KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01   

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https://dejure.org/2003,41445
KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2003,41445)
KG, Entscheidung vom 11.03.2003 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2003,41445)
KG, Entscheidung vom 11. März 2003 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2003,41445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Rn. 30 Ein Vertrauens- oder Abwicklungsschutz (vgl. BGHZ 74, 144 = NJW 1979, 1354, 1355) stand hier nicht entscheidend entgegen.

    Rn. 45 "Das Gesetz über das Kreditwesen soll die Funktionsfähigkeit des Kreditapparats bewahren und die Gläubiger der beaufsichtigten Kreditinstitute nach Möglichkeit vor Verlusten schützen (Senatsurteil BGHZ 74, 144, 147, 150 ff).

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 32/94

    Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Rn. 24 Eine Gewinnbeteiligung, ohne die eine stille Gesellschaft gemäß § 231 Abs. 2 HGB gar nicht in Betracht käme, ist zwar im Vertragstext nicht ausgeschlossen, spielte aber neben der garantierten Ausschüttung praktisch keine Rolle (vgl. BGH NJW 1995, 192, 193), zumal die in § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen - und im Emissionsprospekt der HAG in der Fassung vom 1. September 1995 (Seite 14) hervorgehobenen - Verlustzuweisungen an atypisch stille Gesellschafter voraussetzten, dass jedenfalls in der - mehrfach verlängerten - Einwerbungsphase Verluste erzielt werden.
  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung …

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Eine Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits im Hinblick auf das Verfahren, welches auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2002 - III ZR 48/01 - (NJW 2002, 2464) vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist, kommt daher nicht in Betracht.
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 199/96

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung der Klage aufgrund zwei …

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Ist aber eine Klageabweisung auf mehrere von einander unabhängige Gründe gestützt, so ist ein Rechtsmittel hiergegen unzulässig, wenn nicht alle Gründe in Frage gestellt werden (vgl. BGH NJW 1998, 1081;… Zöller/Gummer, ZPO, 23. Auflage, § 520 Rn. 37 a).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung - …

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Rn. 22 Ob ein Einlagengeschäft vorliegt, ist aufgrund einer Wertung aller Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung zu beurteilen (BVerwGE 69, 120, 124;… Bähre/Schneider, KWG, 3. Auflage, § 1 Anm. 7).
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 34/88

    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen ein vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen …

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Geschäfts trotz fehlender Erlaubnis (so BGH WM 1990, 54 zur unerlaubten Kreditgewährung;… abweichend OVG Berlin a. a. O., S 46 zur Befristung einer Einlage) kommt es für die behördlichen Befugnisse nicht an.
  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2010 - 1 K 823/10

    Klagebefugnis Dritter gegen Aufsichtsmaßnahmen der Finanzdienstleistungsaufsicht

    Im Übrigen hat auch das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 11.03.2008, Az.: 9 U 121/01 ausgeführt, dass die Abwicklungsanordnung vom 12.05.1997 an die C. AG ihre Rechtsgrundlage in § 37 KWG a.F. gefunden hat und auch die sofort vollziehbare Rückzahlungsanordnung nicht gegen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.11.2002 - 9 U 121/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,67267
OLG Celle, 13.11.2002 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2002,67267)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.11.2002 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2002,67267)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. November 2002 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2002,67267)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12

    Verkehrssicherungspflicht bei Wander- und Radweg

    Gerade darin unterscheidet sich die Situation bei einem Baumschaden zu anders gelagerten Verkehrssicherungspflichtverletzungen (z. B. OLG Celle, Urteil vom 13.11.2002, 9 U 121/01, für den Fall einer fehlenden Kanalabdeckung) und steht auch nicht im Widerspruch zu den vom Bundesgerichtshof hierzu aufgestellten Regeln (vgl. BGH, VersR 2004, 877 f., zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 21.04.2021 - 11 U 102/20

    Schadensersatz wegen behaupteter Verletzung von Räumpflichten und Streupflichten …

    Soweit das Oberlandesgericht Celle wegen fehlender Dokumentation einer auf einem Parkplatzgelände turnusmäßig durchzuführenden Kontrolle eine Kontrollpflichtverletzung bejaht und die Auffassung vertreten hat, dass dem Geschädigten hinsichtlich deren Kausalität für das Unfallgeschehen eine Beweislastumkehr zu Gute komme, weil sich durch die fehlende Kontrolle das Risiko des Unfalls jedenfalls erhöht habe (OLG Celle, Urteil vom 13.11.2002, 9 U 121/01 - Rz. 16 f. juris), kann dies allenfalls für Fälle gelten, in denen - wie dort - der Sicherungspflichtige die Kontrolle im nahen zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen hätte durchführen müssen.
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