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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 31.01.2012

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18394
OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11 (https://dejure.org/2012,18394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2012 - 9 U 128/11 (https://dejure.org/2012,18394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2012 - 9 U 128/11 (https://dejure.org/2012,18394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Mitverschulden einer Fußgängerin beim Einsteigen in ihr verkehrswidrig parkendes Kraftfahrzeug

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kollision von Pkw mit in verbotswidrig geparktes Fahrzeug einsteigender Fußgängerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer in ihr verbotswidrig geparktes Fahrzeug einsteigenden Fußgängerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision beim Einsteigen in ein parkendes Kraftfahrzeug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Einsteigen ins geparkte Auto von vorbeifahrendem Wagen erfasst: Mitschuld wegen falschen Parkens?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pkw-Fahrer kann für Streifen einer Fußgängerin im Vorbeifahren vollständig haften

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Beim Einsteigen gegen Auto gedrückt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fußgänger angefahren: Schadensersatzpflicht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem in ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug einsteigenden Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1237
  • MDR 2012, 1028
  • NZV 2012, 593
  • VersR 2012, 1186
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Da eine anderweitige Verletzung der Klägerin (erhebliche Prellungen) feststeht, sind haftungsausfüllende Folgewirkungen (Angststörung) auch dann für den Anspruch der Klägerin maßgeblich, wenn die Folgewirkungen nicht als Gesundheitsbeschädigung zu qualifizieren sind (vgl. BGH, NJW 1996, 2425, 2426).

    Insbesondere war die Primärverletzung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Bagatelle (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 2425; BGH, NJW 1998, 810; BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW-RR 2005, 897).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Insbesondere war die Primärverletzung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Bagatelle (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 2425; BGH, NJW 1998, 810; BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW-RR 2005, 897).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Insbesondere war die Primärverletzung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Bagatelle (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 2425; BGH, NJW 1998, 810; BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW-RR 2005, 897).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Insbesondere war die Primärverletzung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Bagatelle (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 2425; BGH, NJW 1998, 810; BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW-RR 2005, 897).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Denn diese Rechtsprechung betrifft nur solche Fälle, in denen eine geöffnete Fahrzeugtür für den Unfall mitursächlich war (vgl. BGH, NJW 2009, 3791; entsprechendes gilt für die in dieser Entscheidung zitierten OLG-Entscheidungen).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11
    Da der Schutz vorbeifahrender Kraftfahrzeuge nicht zum Schutzbereich der verletzten Norm (verbotenes Parken auf dem Gehweg) gehört, kommt eine Berücksichtigung des Verkehrsverstoßes im Rahmen von § 254 Abs. 1 BGB nicht in Betracht (vgl. zum Schutzzweck der verletzten Norm im Rahmen von § 254 Abs. 1 BGB beispielsweise BGH, Urteil vom 16.01.2007 - VI ZR 248/05 -, Rdnr. 7 ff., zitiert nach Juris;… Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Auflage 2012, § 254 BGB, Rdnr. 13).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes …

    Dementsprechend wird in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung § 12 Abs. 4 und 4a StVO dahingehend verstanden, dass das Verbot des Gehwegparkens allein dem Schutz der Benutzer der Gehwege dient (siehe OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.05.2012 - 9 U 128/11, juris Rn. 26;… König, in: Hentschel/König/Dauer, StVR, 45. Auflage 2020, § 12 StVO, Rn. 55).
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr; …

    18.05.2012 - 9 U 128/11 -, juris Rn. 26 zur zivilrechtlichen Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall zwischen einer Fußgängerin, die in ihr teils auf dem Gehweg parkenden Kraftfahrzeug einsteigen wollte, und einem vorbeifahrenden Kraftfahrzeug).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15

    Verkehrsunfall: Abwägung - Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen § 14 Abs. 1 StVO

    Wird bei einem Einsteige - oder Aussteigevorgang ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, spricht - was das Landgericht verkannt hat - der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (…BGH, aaO.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.5.2012, 9 U 128/11 = NJW-RR 2012, 1237).
  • LG Saarbrücken, 01.04.2015 - 13 S 165/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Mithaftung bei einem in einer …

    Denn es ist anerkannt, dass die Halteverbote des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 StVO zugleich bewirken, dass in diesen Bereichen nicht geparkt werden darf (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2000, 414; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 1186;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 12 StVO Rn. 44).

    Denn es ist anerkannt, dass Verkehrsverstöße beim Abstellen eines Fahrzeugs für die Haftungsquote keine Rolle spielen, wenn der Schutz von vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht zum Schutzbereich der verletzten Normen gehört (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2012, 1186; LG Nürnberg-Fürth, DAR 2007, 709; Kammer, Hinweisbeschluss vom 06.05.2014 - 13 S 52/14).

  • LG Saarbrücken, 13.11.2020 - 13 S 92/20

    Haftung bei der Kollision eines Linienbusses mit einem im Bushaltestellenbereich …

    Ein Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot begründet daher dann keine Mithaftung, wenn es - wie hier - nicht dem Schutz des Geschädigten dient (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2012 - 9 U 128/11, NJW-RR 2012, 1237; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 O 2722/07, DAR 2007, 709).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22

    Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes; vorhandener …

    Bei Beachtung des Umstands, dass die Klägerin für den Ein- und Ausstieg aus ihrem Pkw einschließlich dessen Außenmaße eine Breite von 3, 50 m benötigt, verbleibt für die Durchfahrt von Personenkraftwagen, deren höchstzulässige Breite 2, 50 m nicht überschreiten darf (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StVZO), zusätzlich ein weiterer Sicherheitsabstand von 1, 50 m sowie "allgemein" bei Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässige Breite 2, 55 m nicht übersteigen darf (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO) und zu denen die von der Klägerin ausdrücklich genannten Lastkraftwagen und Busse zählen, zusätzlich ein Sicherheitsabstand von 1, 45 m. Auch unter Einbeziehung eines Zwischenraums zu der Bordsteinkante am südlichen Fahrbandrand der ... Straße kann damit der für ein sicheres Vorbeifahren an Personen zu beachtende Seitenabstand von 1 m (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2021 - 9 U 128/11 - juris Rn. 35; BayObLG, Beschluss vom 18.02.1980 - 1 St 551/79 - VRS 58, 445;… König a. a. O. § 2 StVO Rn. 41;… Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., § 5 StVO Rn. 181 ff.) eingehalten werden.
  • OLG Hamm, 04.08.2025 - 7 U 94/24

    Ausparken; Rückwärtsfahrt; Gefährdungsausschluss; Gehweg; Schutzbereich; …

    14) und der Geschädigte nicht vom Schutzbereich erfasst wird (im Anschluss an OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2012 - 9 U 128/11, NJW-RR 2012, 1237 = juris Rn. 26).

    Im Übrigen sind die Beklagten vom Schutzbereich der Vorschrift nicht erfasst (vgl. OLG Karlsruhe Urt. v. 18.5.2012 - 9 U 128/11, juris Rn. 26).

  • OLG Dresden, 11.06.2026 - 4 U 318/26

    Unfall, Haftungsverteilung, Gehwegblockade, Unfall mit Kind, vorbeifahrender Pkw

    Hätten die Beklagten zu 1) und 2) sich zuvor um eine erforderliche Genehmigung für das Parken und Laden an der fraglichen Stelle bemüht, wäre der ihnen anzulastende Verkehrsverstoß zwar entfallen, es aber gleichfalls zum Unfall gekommen, da Fußgänger während des Ladevorgangs (ob mit oder ohne ausgefahrene Stütze) ebenfalls nicht den Gehweg hätten benutzen können oder dürfen und somit gleichfalls auf die Fahrbahn hätten ausweichen oder aber längere Zeit warten müssen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.5. 2012 - 9 U 128/11 NJW-RR 2012, 1237, beck-online;… Geigel Haftpflichtprozess/Freymann StVO § 12 Rn. 329, 330, 373).
  • LG Arnsberg, 14.08.2025 - 2 O 274/22
    Aber auch, wenn der Unfall für keine Seite unabwendbar war, ist eine vollständige Haftung einer Seite möglich (vgl. nur OLG Karlsruhe v. 18.05.2012 [9 U 128/11] - Juris-Tz. 38;… Quarch in Balke/u.a., Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021, § 8 Nr. 48 Rn. 2; Walter in BeckOGK-StVG, Stand: 01.01.2022, § 17 StVG Rn. 46), wenn die für die Unfallverantwortung maßgebenden Abwägungsfaktoren (insb. die Betriebsgefahr und ihr Ausmaß sowie das Verschulden und sein Grad) den Mitwirkungsbeitrag einer Seite im Rahmen einer Gesamtbewertung vollkommen zurückstehen lassen.
  • LG Ravensburg, 05.04.2023 - 1 S 88/22
    Ein Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot begründet daher dann keine Mithaftung, wenn es -wie hiernicht d~m Schutz des Geschädigten dient (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2012 - 9 U 128/11; LG Saarbrücken Urteil vom 13.11.2020 - 13 s 92/20).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 31.01.2012 - 9 U 128/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14439
OLG Naumburg, 31.01.2012 - 9 U 128/11 (https://dejure.org/2012,14439)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.01.2012 - 9 U 128/11 (https://dejure.org/2012,14439)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 9 U 128/11 (https://dejure.org/2012,14439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Recht der Sparkassen in Sachsen-Anhalt: Kündigung eines Girokontos auf Guthabenbasis zwecks Anpassung der Kontoentgelte

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit der Änderungskündigung eines Sparkassen-Girokontos zur Erhöhung der Kontoführungsentgelte

  • Betriebs-Berater

    Kündigung von Girokonten auf Guthabenbasis nur aus wichtigem Grund

  • rabüro.de

    Kündigung von Girokonten auf Guthabenbasis durch Sparkasse nur aus wichtigem Grund

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    SparkassenVO Sachsen-Anhalt
    Recht einer Sparkasse in Sachsen-Anhalt zur Kündigung eines Girokontos auf Guthabenbasis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kontokündigung zur Durchsetzung einer Preiserhöhung rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sparkasse darf Konto nicht zur Durchsetzung einer Preiserhöhung kündigen - Sparkasse verlangte für erhöhten Bearbeitungsaufwand fast fünfmal höhere Kontoführungsgebühr

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht einer Sparkasse in Sachsen-Anhalt zur Kündigung eines Girokontos auf Guthabenbasis nach dem Grundsatz des Kontrahierungszwangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1119
  • WM 2013, 1706
  • BB 2012, 1294
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • LG Halle, 19.05.2011 - 6 O 1226/10

    Wettbewerbsverstoß einer Sparkasse: Versendung von Änderungskündigungen für …

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2012 - 9 U 128/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das (Schluss-)Urteil des Landgerichts Halle vom 19. Mai 2011 - 6 O 1226/10 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 8 die Klage unter Abänderung des am 19.05.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Halle zum Az.: 6 O 1226/10 abzuweisen.

  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2012 - 9 U 128/11
    Diesen Standpunkt hat der Bundesgerichtshof jedenfalls im Rahmen der Inhaltskontrolle einer anderslautenden Klausel in Bank-AGB eingenommen (vgl. BGH, NJW 2000, 651).
  • OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11

    Abweisung der Klage auf Unterlassung einer Vergütungsklausel im Bankverkehr für …

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2012 - 9 U 128/11
    Schließlich ergibt sich auch aus dem von der Klägerin angeführten Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19.05.2011 - 13 U 50/11 - kein Hinweis darauf, inwieweit Sparkassen trotz ihrer öffentlich-rechtlichen Bindung "frei" kündigen können.
  • AG Ludwigslust, 31.05.2017 - 43 C 288/16

    Kündigung eines Girokontos durch eine Sparkasse in Mecklenburg-Vorpommern

    BGH Urt. v. 11.3.2003 - XI ZR 403/01, NJW 2003, 1658, 1659; für Sparkassen (auch nach Wegfall der Gewährträgerhaftung) nach den jeweiligen Landesgesetzen etwa OLG Naumburg Urt. v. 31.1.2012 - 9 U 128/11, ZIP 2012, 1119 (§ 5 Sparkassenverordnung Sachsen-Anhalt).

    BGH Urt. v. 11.3.2003 - XI ZR 403/01, NJW 2003, 1658, 1659; BGH Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 397/02, NJW 2004, 1031 (beide auch zum Parteienprivileg nach Art. 21 GG); so sogar für Änderungskündigung zur Gebührenanpassung: OLG Naumburg Urt. v. 31.1.2012 - 9 U 128/11, ZIP 2012, 1119, 1120 ("wichtiger Grund"), was freilich selbst vom Gedanken des Versorgungsauftrages her nicht zwingend angezeigt ist (Bereitstellung eines Kontos zwar angezeigt, aber auch zum dauerhaft, bis zu lebenslang unveränderten Preis?).

    BGH Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 397/02, NJW 2004, 1031; BGH Urt. v. 11.3.2003 - XI ZR 403/01, NJW 2003, 1658; tendenziell strenger ("wichtiger Grund" nötig): OLG Naumburg Urt. v. 31.1.2012 - 9 U 128/11, ZIP 2012, 1119, 1120.".

    Rn. 28 Deshalb ist die Rechtsauffassung des OLG Naumburg (ZIP 2012, 1119 f.) im vorliegenden Fall schon deshalb einschlägig, weil die AGB der Beklagten in der maßgeblichen Bestimmung selbst einen wichtigen Grund für eine Kündigung fordert.

  • OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 3 U 2038/13

    Inhaltskontrolle von Sparkassen-AGB: Untersagung der ordentlichen Kündigung eines …

    Die Entscheidung des OLG Naumburg vom 31.1.2012 - 9 U 128/11 sei nicht übertragbar.
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