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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 06.10.2015

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 9 U 133/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41573
OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 9 U 133/14 (https://dejure.org/2015,41573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.07.2015 - 9 U 133/14 (https://dejure.org/2015,41573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 9 U 133/14 (https://dejure.org/2015,41573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Auskunftsberechtigten auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Erteilung einer der titulierten Auskunftspflicht nicht entsprechenden Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und ihre Voraussetzungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und ihre Voraussetzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Auskunftsberechtigten auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Erteilung einer der titulierten Auskunftspflicht nicht entsprechenden Auskunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2016, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20

    Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG

    Rn. 53 Dem Vergleich kann nicht entnommen werden, welche konkreten Unterlagen von der Schuldnerin "auf Anfordern" vorzulegen sind, da diese mit der Formulierung in dessen Ziffer 2. lediglich abstrakt als "Aufzeichnungen" ohne jegliche Typisierung oder individualisierende Beschreibung bezeichnet sind (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juli 2015, 9 U 133/14, juris Rn. 31; OLG Rostock…, Beschluss vom 4. September 2014, 11 UF 294/13, juris Rn. 84).
  • OLG Hamm, 14.09.2017 - 18 U 57/09

    Zahlungsanspruch aufgrund unterbliebener Umzugsaufträge

    Rn. 44 Ein Anspruch der Klägerin auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung setzt voraus, dass die Beklagte zur Erteilung der Auskunft rechtlich verpflichtet war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 9 U 133/14 -, Rn. 27, juris) und Grund zu der Annahme besteht, die geschuldete Auskunft sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden und infolgedessen inhaltlich unrichtig oder unvollständig (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Juli 1984 - X ZR 34/83 -, Rn. 12, juris;… Staudinger/Bittner, BGB, Neubearb. 2014, § 259 Rn. 33).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.10.2015 - 9 U 133/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37374
OLG Karlsruhe, 06.10.2015 - 9 U 133/14 (https://dejure.org/2015,37374)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.10.2015 - 9 U 133/14 (https://dejure.org/2015,37374)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 9 U 133/14 (https://dejure.org/2015,37374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eidesstattliche Versicherung im Verfahren der Stufenklage

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 259 Abs 1 BGB, § 259 Abs 2 BGB, § 254 ZPO
    Eidesstattliche Versicherung nach Rechnungslegung: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abgabe bei Auskunftserteilung im Rahmen einer BGB-Gesellschaft der Mitbetreiber einer Gaststätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 259 Abs. 1; BGB § 259 Abs. 2; ZPO § 254
    Pflicht des Auskunftsverpflichteten zur eidesstattlichen Versicherung bei Vorlage einer von der titulierten Auskunftspflicht abweichenden Auskunft

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Auskunftsverpflichteten zur eidesstattlichen Versicherung bei Vorlage einer von der titulierten Auskunftspflicht abweichenden Auskunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2015 - 9 U 133/14
    Vielmehr hat die Rechtsprechung eine über den Wortlaut des § 259 Abs. 2 BGB hinausgehende Verpflichtung nur in Sonderfällen anerkannt, deren Voraussetzungen vorliegend nicht gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 02.11.1960 - V ZR 124/59 -, = BGHZ 33, 373, Rn. 13 für den Fall einer Auskunft gemäß § 260 BGB; BGH…, Urteil vom 03.07.1984 - X ZR 34/83 -, = BGHZ 92, 62, Rn. 13, 14 für die Rechnungslegungspflicht eines Schutzrechtsverletzers).
  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2015 - 9 U 133/14
    Vielmehr hat die Rechtsprechung eine über den Wortlaut des § 259 Abs. 2 BGB hinausgehende Verpflichtung nur in Sonderfällen anerkannt, deren Voraussetzungen vorliegend nicht gegeben sind (vgl. BGH…, Urteil vom 02.11.1960 - V ZR 124/59 -, = BGHZ 33, 373, Rn. 13 für den Fall einer Auskunft gemäß § 260 BGB; BGH, Urteil vom 03.07.1984 - X ZR 34/83 -, = BGHZ 92, 62, Rn. 13, 14 für die Rechnungslegungspflicht eines Schutzrechtsverletzers).
  • OLG Köln, 11.06.1990 - 2 U 246/89

    Eidesstattliche Versicherung; Rechnungslegung über gemeinschaftliche Schulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.10.2015 - 9 U 133/14
    Wenn eine Auskunft erteilt wird, die gegenständlich dem Auskunftsurteil nicht entspricht, kommt kein Anspruch auf eidesstattliche Versicherung in Betracht; vielmehr muss der Gläubiger zunächst die Vollstreckung aus dem Auskunftstitel betreiben (vgl. dazu beispielsweise auch die vom Kläger zitierte Entscheidung OLG Köln, FamRZ 1990, 1128, 1129).
  • LG Köln, 07.04.2022 - 33 O 160/19
    Rn. 26 Die Verpflichtung zur Versicherung an Eides statt gemäß § 259 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass die Beklagte zur Erteilung der Auskunft, deren Richtigkeit im Streit steht, verpflichtet war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.10.2015 - 9 U 133/14, juris).
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