Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.04.2018 - I-9 U 202/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 ; ZPO § 286
Darlegungs- und Beweislast im Verkehrsunfallprozess - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungs- und Beweislast im Verkehrsunfallprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 9 U 202/17
- LG Dortmund, 21.11.2017 - 21 O 272/16
- OLG Hamm, 10.04.2018 - I-9 U 202/17
- OLG Hamm, 04.05.2018 - 9 U 202/17
Wird zitiert von ... (4)
- LG Dortmund, 16.09.2021 - 21 O 16/21 Auch eine Schätzung der durch den Unfall entstandenen Schadenshöhe - ungeachtet der am Maßstab des § 286 ZPO zu beweisenden Kausalität der geltend gemachten Schäden - war dem Gericht verwehrt, da die Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht dazu dient, vor Ausschöpfung der dem Kläger zur Verfügung stehenden bzw. zumutbaren Aufklärungsmöglichkeiten einen Schaden durch Schätzung zu bemessen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018, 9 U 202/17; OLG Celle…, Urteil vom 08.02.2017, a.a.O.).
- OLG Hamm, 02.04.2026 - 9 U 164/24
Wer die Reparatur von Vorschäden nicht nachweisen kann, geht beim Unfallschaden …
Der Kläger hat nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit i.S.v. § 287 ZPO nachgewiesen, dass der geltend gemachte Schaden (bzw. Teile davon) abgrenzbar auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. dazu Senat, Hinweisbeschluss v. 10.4.2018 - 9 U 202/17, BeckRS 2018, 13384, beck-online). - LG Essen, 28.11.2023 - 12 O 270/22
Verkehrsunfall, Vorschäden
muss er sich die erforderlichen Informationen von dem Voreigentümer beschaffen (OLG Hamm, Beschluss vom 23. März 2018 - I-9 U 12/18 -, juris; Beschluss vom 10. April 2018 - I-9 U 202/17 -, juris). - LG Dortmund, 13.10.2023 - 21 O 44/21 Wird ein Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut beschädigt und ist die Unfallursächlichkeit deshalb streitig, muss die Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit i.S.v. § 287 ZPO nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden nach Art und Umfang insgesamt oder ein abgrenzbarer Teil hiervon auf das streitgegenständliche Unfallgeschehen zurückzuführen ist vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2018, 9 U 202/17, bei juris Rn. 7; Urteil vom 28.03.2018, 9 U 180/17, bei juris Rn. 12; jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl, 2022, 8 7 StVG Rn. 397).
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| OLG Hamm, 04.05.2018 - I-9 U 202/17 |
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- LG Dortmund - 9 U 202/17
- LG Dortmund, 21.11.2017 - 21 O 272/16
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