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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 13.10.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12658
OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99 (https://dejure.org/2001,12658)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.07.2001 - 9 U 3/99 (https://dejure.org/2001,12658)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 9 U 3/99 (https://dejure.org/2001,12658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91

    Darlegungs- und Beweislast bei Fahrzeugverlust nach Gebrauchsüberlassung an …

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99
    Rn. 9 Steht die Gebrauchsüberlassung an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer - entsprechend dem Sinn des § 12 Nr. 1 I b S. 2 AKB - nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber durch eine andere Person als diesen Dritten unterschlagen worden ist (vgl. BGH, r+s 1993, 169 = VersR 1993, 472; anders OLG Hamm, r+s 2000, 228, wenn als weitere Entwendungsmöglichkeit eine versicherte Unterschlagung ernsthaft in Betracht kommt).

    Das äußere Bild ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Kraftwagen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt worden und später dort nicht mehr vorgefunden worden ist (vgl. BGH, r+s 1995, 288 = VersR 1995, 909; BGH r+s 1993, 169 = VersR 1993, 571;… Prölss/Martin- Knappmann, VVG, 26. Aufl. § 12 AKB, Rn 19 ).

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99
    Das äußere Bild ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Kraftwagen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt worden und später dort nicht mehr vorgefunden worden ist (vgl. BGH, r+s 1995, 288 = VersR 1995, 909; BGH r+s 1993, 169 = VersR 1993, 571;… Prölss/Martin- Knappmann, VVG, 26. Aufl. § 12 AKB, Rn 19 ).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99
    Nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages ist davon auszugehen, daß die Vertragsparteien den versicherten Entwendungsfall schon dann als nachgewiesen anssehen, wenn ein Sachverhalt feststeht, der nach dem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Fahrzeugentwendung zuläßt (vgl. BGH, r+s 1984, 24 = VersR 1984, 29).
  • OLG Hamm, 25.02.2000 - 20 U 151/99

    Leistungspflicht des Versicherers in der Versicherung bei ungeklärter Entwendung …

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99
    Rn. 9 Steht die Gebrauchsüberlassung an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer - entsprechend dem Sinn des § 12 Nr. 1 I b S. 2 AKB - nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber durch eine andere Person als diesen Dritten unterschlagen worden ist (vgl. BGH, r+s 1993, 169 = VersR 1993, 472; anders OLG Hamm, r+s 2000, 228, wenn als weitere Entwendungsmöglichkeit eine versicherte Unterschlagung ernsthaft in Betracht kommt).
  • OLG Köln, 06.06.2000 - 9 U 155/99

    Absehen von Vernehmung eines "unerreichbaren" Zeugen nur unter engen …

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99
    Bei einem Zeugen ist Unerreichbarkeit in diesem Sinne anzunehmen, wenn er auf unabsehbare Zeit nicht erreicht werden kann (vgl. Senat, OLGR 2000, 428; Thomas-Putzo, ZPO, 22.Aufl., § 284, Rn 7).
  • OLG Hamm, 31.08.1994 - 20 U 40/94

    Gebrauch; Kfz; Überlassen; Weitergabe; Ausschluß; Versicherungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 3/99
    Überlässt der Dritte den Gebrauch wiederum einer anderen Person, so ist der Versicherungsschutz nur dann ausgeschlossen, wenn der VN mit der Weiterüberlassung einverstanden ist, also ihr ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat (vgl. OLG Hamm, r+s 1995, 127;… Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 12, Rn 50).
  • LG Kleve, 13.04.2007 - 1 O 178/06
    Das äußere Bild ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Kraftwagen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht mehr vorgefunden worden ist (OLG Köln, 9. Zivilsenat, Urteil vom 10.07.2001, Aktenzeichen: 9 U 3/99; OLG Köln, 19. Zivilsenat, Urteil vom 19.01.2001, Aktenzeichen: 19 U 198/99 ).
  • OLG Köln, 14.12.2004 - 9 U 125/03
    Rn. 25 a) Steht die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs an einen Dritten fest, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass das Fahrzeug dem Dritten entwendet oder aber durch eine andere Person als diesen Dritten unterschlagen worden ist (vgl. BGH, r+s 1993, 169; Senat, r+s 2003, 57; r+s 2001, 359).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.10.1999 - 9 U 3/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17781
OLG Celle, 13.10.1999 - 9 U 3/99 (https://dejure.org/1999,17781)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.10.1999 - 9 U 3/99 (https://dejure.org/1999,17781)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 9 U 3/99 (https://dejure.org/1999,17781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2038 BGB; § 744 BGB; § 55 Abs. 3 GmbHG
    Gesamthänderisch gebundenes Nachlassvermögen; Rechtsgeschäft unter Lebenden ; Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Gesamthänderisch gebundenes Nachlassvermögen; Rechtsgeschäft unter Lebenden ; Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.1999 - 9 U 3/99
    Die Pflicht der Miterben zu gemeinschaftlichem Handeln (§§ 2038 - 2040 BGB) steht also insoweit nicht zur Diskussion, ganz abgesehen davon, dass auf das Nachlassvermögen Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist (§§ 2038 Abs. 2, 744 ff. BGB), also ein Mehrheitsbeschluss für die (gemeinschaftliche) Verwaltung des Nachlasses genügt (BGHZ 49, 152 [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67]; 56, 47, 50) [BGH 29.03.1971 - III ZR 255/68].
  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms; …

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.1999 - 9 U 3/99
    Die Pflicht der Miterben zu gemeinschaftlichem Handeln (§§ 2038 - 2040 BGB) steht also insoweit nicht zur Diskussion, ganz abgesehen davon, dass auf das Nachlassvermögen Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist (§§ 2038 Abs. 2, 744 ff. BGB), also ein Mehrheitsbeschluss für die (gemeinschaftliche) Verwaltung des Nachlasses genügt (BGHZ 49, 152 [BGH 22.12.1967 - V ZR 11/67]; 56, 47, 50) [BGH 29.03.1971 - III ZR 255/68].
  • BGH, 24.10.1974 - II ZB 1/74

    Kapitalerhöhung durch Anteilserhöhung

    Auszug aus OLG Celle, 13.10.1999 - 9 U 3/99
    § 55 Abs. 3 GmbH-Gesetz steht nach allgemeiner Meinung dann nicht entgegen (BGHZ 63, 116 [BGH 24.10.1974 - II ZB 1/74]).
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