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| OLG Karlsruhe, 10.12.1987 - 9 U 49/87 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mahnbescheid; Fristsetzung; Verspätung; Klageerwiderung; Widerspruch
Papierfundstellen
- NJW 1988, 2806
- MDR 1988, 682
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.05.1982 - VIII ZR 181/81
Zulässigkeit der Bezugnahme auf Schriftsätze der Partei im Anwaltsprozeß
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.1987 - 9 U 49/87
Der Senat führt unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf in MDR 1983, 942 sowie in Abgrenzung zu den Entscheidungen des BGH in BGHZ 84, 136 und des OLG Köln in NJW 1981, 2265 [hier: IV (418) 202 e und 190 c] u. a. aus: Die Anspruchsbegründung, die gem. § 697 Abs. 3 (Satz 1) ZPO zusammen mit der Fristsetzung für die Klageerwiderung zugestellt werden soll, müsse in einer der Klageschrift entsprechenden Form vorliegen (§ 697 Abs. 1 Satz 1 ZPO ), also gem. §§ 253, 129, 78 ZPO von einem beim erkennenden LG Ä dem nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Abgabe des Rechtsstreits zuständigen Prozeßgericht Ä zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein. - OLG Köln, 11.02.1981 - 2 U 58/80
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.1987 - 9 U 49/87
Der Senat führt unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf in MDR 1983, 942 sowie in Abgrenzung zu den Entscheidungen des BGH in BGHZ 84, 136 und des OLG Köln in NJW 1981, 2265 [hier: IV (418) 202 e und 190 c] u. a. aus: Die Anspruchsbegründung, die gem. § 697 Abs. 3 (Satz 1) ZPO zusammen mit der Fristsetzung für die Klageerwiderung zugestellt werden soll, müsse in einer der Klageschrift entsprechenden Form vorliegen (§ 697 Abs. 1 Satz 1 ZPO ), also gem. §§ 253, 129, 78 ZPO von einem beim erkennenden LG Ä dem nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Abgabe des Rechtsstreits zuständigen Prozeßgericht Ä zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein. - OLG Düsseldorf, 20.05.1983 - 25 U 88/83
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.1987 - 9 U 49/87
Der Senat führt unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf in MDR 1983, 942 sowie in Abgrenzung zu den Entscheidungen des BGH in BGHZ 84, 136 und des OLG Köln in NJW 1981, 2265 [hier: IV (418) 202 e und 190 c] u. a. aus: Die Anspruchsbegründung, die gem. § 697 Abs. 3 (Satz 1) ZPO zusammen mit der Fristsetzung für die Klageerwiderung zugestellt werden soll, müsse in einer der Klageschrift entsprechenden Form vorliegen (§ 697 Abs. 1 Satz 1 ZPO ), also gem. §§ 253, 129, 78 ZPO von einem beim erkennenden LG Ä dem nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Abgabe des Rechtsstreits zuständigen Prozeßgericht Ä zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben sein.
- BGH, 13.04.1994 - VIII ZR 50/93
Beendigung der Verjährungsunterbrechung bei Prozeßstillstand
Zum überwiegenden Teil wird dies mit Hinweis darauf verneint, daß der Anspruch nach § 697 Abs. 1 ZPO in einer der Klageschrift entsprechenden Form begründet werden muß (OLG Karlsruhe NJW 1988, 2806 [OLG Karlsruhe 10.12.1987 - 9 U 49/87]; OLG Schleswig MDR 1988, 151 [OLG Schleswig 30.10.1987 - 14 U 38/86]; OLG Düsseldorf MDR 1983, 942 [OLG Düsseldorf 20.05.1983 - 25 U 88/83]; Schmidt NJW 1982, 811 f; Zinke NJW 1983, 1081, 1086;… MünchKomm-Holch, ZPO, § 697 Rdnr. 2;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 52. Aufl., § 697 Rdnr. 5). - OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 78/07
Unechtes Versäumnisurteil gegen den Kläger bei erforderlicher Klageabweisung …
- OLG Düsseldorf, 27.11.1992 - 22 U 121/92
Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Mahnverfahrens; Ende der …
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