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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.11.2010 - 9 U 65/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11588
OLG Celle, 10.11.2010 - 9 U 65/10 (https://dejure.org/2010,11588)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.2010 - 9 U 65/10 (https://dejure.org/2010,11588)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 2010 - 9 U 65/10 (https://dejure.org/2010,11588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Offene Handelsgesellschaft: Wirksamkeit einer außerordentlichen Auflösungskündigung nach der Handelsrechtsreform; Wahlrecht eines Gesellschafters hinsichtlich der Anwendung alten Rechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Auflösungskündigung des Gesellschafters einer OHG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
    Zulässigkeit einer außerordentlichen Auflösungskündigung des Gesellschafters einer OHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auflösung, Kündigung, Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Auflösungskündigung des Gesellschafters einer OHG

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine außerordentliche Auflösungskündigung des OHG-Gesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2011, 261
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2006 - II ZR 162/05

    Kündigung und Abwicklung einer Vor-Gesellschaft aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2010 - 9 U 65/10
    Für ein solches Recht spreche auch eine Entscheidung des BGH zur Kündigung einer Vor-Aktiengesellschaft (BGHZ 169, 270).

    Rn. 32 Aus der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BGH zur Vor-Aktiengesellschaft (BGHZ 169, 270) ergibt sich nichts anderes.

    Der BGH bejaht in dieser Entscheidung ein Recht zur außerordentlichen Auflösungskündigung nur und gerade wegen des vorläufigen Charakters der Vorgesellschaft als noch nicht auf dauerhaften Bestand gerichtete Vereinigung und weist im übrigen darauf hin, dass bei Personenhandelsgesellschaften die Kündigung im Interesse der Unternehmenserhaltung gemäß § 131 Abs. 3 HGB nur zum Ausscheiden des Gesellschafters, nicht aber zur Auflösung der Gesellschaft führe (BGHZ 169, 270, 275 f.).

    Insbesondere ergibt sich entgegen der Auffassung des Beklagten aus der Entscheidung des BGH zur Kündigung einer Vor-Aktiengesellschaft (BGHZ 169, 270) unzweideutig, dass ein Recht zur außerordentlichen Auflösungskündigung bei einer solchen Vorgesellschaft nur wegen deren vorläufigen Charakters bestehen soll, während eine solche Kündigung bei den Personenhandelsgesellschaften durch die eindeutige gesetzliche Regelung der §§ 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, 133 HGB ausgeschlossen ist.

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 157/81

    Auflösung der stillen Gesellschaft

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2010 - 9 U 65/10
    Das Abwarten der Kündigungsfrist ist unzumutbar, wenn das auf dem wichtigen Grund beruhende Individualinteresse am sofortigen Ausscheiden höher zu bewerten ist als das Interesse der Mitgesellschafter an der unveränderten Fortsetzung der Gesellschaft (BGHZ 84, 379, 383).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 14 W 15/13

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Auflösungsklage in der zweigliedrigen OHG

    Sie hätte jedenfalls gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung bedurft (s. OLG Celle, Urt. v. 10.11.2010 - 9 U 65/10 - Tz. 30 f. [juris]; vgl. ferner etwa BGHZ 31, 295, 300; BGH, LM Nr. 6 zu § 140 HGB;… Münchener Kommentar zum HGB/Schmidt, 3. Aufl., § 133 Rn. 6;… Staub/Schäfer, Großkommentar zum HGB, 5. Aufl., § 131 Rn. 99), die §§ 16, 17 des hier einschlägigen, als Anlage K 1 vorgelegten Gesellschaftsvertrags (Bl. 7 ff.) nicht enthalten.

    Abgesehen davon ist auch ein solches Recht hier im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen, insbesondere nicht in § 17 Ziffer 1, der das Ausscheiden eines Gesellschafters voraussetzt, aber nicht selbst eine Grundlage für ein solches Ausscheiden schafft; ob ein außerordentliches Recht zur Austrittskündigung auch ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung besteht, ist derzeit offen und stellt damit jedenfalls eine ungeklärte Rechtsfrage dar (s. zu ihr OLG Celle, Urt. v. 10.11.2010 - 9 U 65/10 - Tz. 12 [juris] m. w. N. sowie Heidel, in: Heidel/Schall, HGB, 1. Aufl., § 133 Rn. 9 ff. einerseits und Staub/Schäfer, Großkommentar zum HGB, 5. Aufl., § 131 Rn. 99, § 133 Rn. 3 f. andererseits), die im Verfahren nach § 91 a ZPO nicht zu entscheiden ist, was zur Kostenaufhebung führt (…vgl. nur Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 91 a Rn. 24, 26 a).

  • OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15

    Zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache bei Unterlassungsverfügung

    Vorliegend muss vom Senat nicht entschieden werden, ob die außerordentliche Kündigung gemäß §§ 161 Abs. 2, 133 HGB generell nur als Auflösungsklage möglich ist, falls der Gesellschaftsvertrag kein Recht zur außerordentlichen Austritts- oder Auflösungskündigung vorsieht (…so Schäfer, in: Staub, HGB, 5. Aufl. 2009, § 131, Rdn. 100;… Lorz, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl. 2014, § 131 Rdn. 50, § 133 Rdn. 1, anders nur für die Publikumsgesellschaft wohl Haas in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl. 2014, § 131 HGB, Rdn. 34;… anders wohl Roth, in: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Auf. 2014, § 133 Rdn. 1, vgl. aber § 132 Rdn. 1; für die Zulässigkeit einer Ausscheidenskündigung aus wichtigem Grund jedenfalls für die Publikumsgesellschaft OLG Celle, Urteil vom 10.11.2010, 9 U 65/10, zitiert nach Juris Tz. 12).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen: …

    Prozesstaktik ist aber vor dem Hintergrund der Prozessförderungspflicht der Parteien und der im Interesse der redlichen Partei liegenden Zielsetzung des Zivilprozesses, den Rechtsstreit einer alsbaldigen Entscheidung zuzuführen, nicht schutzwürdig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2009 - VI ZR 149/08, VersR 2009, 1683, Rn. 3; vom 24. November 2009 - VII ZR 31/09, NJW 2010, 376, Rn. 9; vom 10. Juni 2010 - Xa ZR 110/09, NJW-RR 2011, 211, Rn. 27 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 02. Mai 2013 - 2 U 31/12; und Beschluss vom 11. Februar 2009 - 7 U 186/08, bei juris Rz. 9, VersR 2009, 1536; OLG Köln, Urteil vom 08. November 2013 - 19 U 99/12, bei juris Rz. 37; OLG Celle, Urteil vom 10. November 2010 - 9 U 65/10, bei juris Rz. 21; ferner Thür.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,118051
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10 (https://dejure.org/2010,118051)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.12.2010 - L 9 U 65/10 (https://dejure.org/2010,118051)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - L 9 U 65/10 (https://dejure.org/2010,118051)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
    Dies führt zu der Wertbestimmung, bis zu welcher Grenze der Versicherungsschutz im Einzelfall reicht (BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R -, SozR 4-2200 § 589 Nr. 1).

    Die betriebliche Zurechenbarkeit ist in diesem Zusammenhang ein maßgebliches Kriterium (vgl. BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 8/03 R -).

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
    Die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß müssen im Sinne des Vollbeweises, d.h. mithin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein (vgl. Urteile des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 9/08 R -, BSGE 103, 59, 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, BSGE 96, 291 und 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196).

    Gleiches gilt für die haftungsausfüllende Kausalität, welche nicht Tatbestandsvoraussetzung des Versicherungsfalls ist (vgl. Urteil des BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, BSGE 96, 291).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
    Die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß müssen im Sinne des Vollbeweises, d.h. mithin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein (vgl. Urteile des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 9/08 R -, BSGE 103, 59, 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, BSGE 96, 291 und 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
    Allerdings darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. Urteil des BGH vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67 -, BGHZ 53, 255).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
    Ein Versicherter, dem gegenüber ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Verwaltungsakt entschieden hat, dass eine bestimmte BK nicht gegeben ist, kann deren Vorliegen als Grundlage in Frage kommender Leistungsansprüche vorab im Wege einer Kombination von Anfechtungs- und Feststellungsklage klären lassen (vgl. Urteile des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 30/07 R -, BSGE 103, 45 und 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 5101 Nr. 2).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
    Die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß müssen im Sinne des Vollbeweises, d.h. mithin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein (vgl. Urteile des BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 9/08 R -, BSGE 103, 59, 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, BSGE 96, 291 und 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, BSGE 96, 196).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
    Die bloße Möglichkeit einer Tatsache einschließlich des Ursachenzusammenhangs reicht jedoch nicht aus (vgl. Urteil des BSG vom 22. Juni 2004 - B 2 U 22/03 R -).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
    Auch nach dem modifizierten Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) können die einzelnen Hebevorgänge im Rahmen einer Gesamtbelastungsdosis keine Berücksichtigung finden, da der Grenzwert bei Männern mit 2, 7 kN bei keinem der Vorgänge erreicht wird (vgl. Urteil des BSG vom 18. November 2008 - B 2 U 14/07 R -).
  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 5/06 R

    Krankenversicherung - Pflegeunternehmen - Verweigerung des Abschlusses eines …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
    Darunter ist jedes nach der Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse gemeint, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein kann (vgl. Urteil des BSG vom 07. Dezember 2006 - B 3 KR 5/06 R - BSGE 98, 12).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
    Für das Vorliegen der Voraussetzungen des Vollbeweises trägt der Versicherte die materielle Beweislast (vgl. Urteile des BSG vom 30. April 1987 - 2 RU 24/84 -, BSGE 58, 76 ff., 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 -, BSGE 61, 17 ff.).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung - …

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild …

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93

    Feststellungsklage - Zulässigkeit - Wehrdienstbeschädigung - berechtigtes …

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 22/89

    Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Zulässigkeit der …

  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver …

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.06.2011 - 9 U 65/10   

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https://dejure.org/2011,70756
OLG Schleswig, 01.06.2011 - 9 U 65/10 (https://dejure.org/2011,70756)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.06.2011 - 9 U 65/10 (https://dejure.org/2011,70756)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 9 U 65/10 (https://dejure.org/2011,70756)
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.12.2010 - 9 U 65/10   

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https://dejure.org/2010,54878
OLG Oldenburg, 23.12.2010 - 9 U 65/10 (https://dejure.org/2010,54878)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.12.2010 - 9 U 65/10 (https://dejure.org/2010,54878)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 9 U 65/10 (https://dejure.org/2010,54878)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Grenzen der Verantwortlichkeit für Verletzungen anderer Gäste während einer Tanzveranstaltung

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