Rechtsprechung
| LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 9 Abs 2 SGB 7, Nr. 2112 Anlage zur BKV BK
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Gonarthrose - Fliesenleger - "Wie"-BK - BK 2112 - 13.000 Stunden kniebelastender Tätigkeit - tatsächliche Vermutung für die Verursachung der Gonarthrose hierdurch - keine unzulässige Vorwirkung von Gesetzen - Adipositas - kein konkurrierender Faktor
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anerkennung einer Gonarthrose als "Wie"-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Fliesenleger
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 02.03.2007 - S 1 U 863/04
- LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (25)
- BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R
Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit - …
Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Rn. 30 Soweit § 9 Abs. 2 SGB VII voraussetzt, dass die Bezeichnungsvoraussetzungen einer Krankheit als BK vorliegen - nämlich eine versicherte Tätigkeit nach §§ 2, 3, 6 SGB VII, durch die bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt sind, diese Einwirkungen eine Krankheit verursacht haben und dies nach neueren Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft (…vgl. BSG vom 23. März 1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30, 34 f. = SozR 3-2200 § 551 Nr. 1; BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R) -, sind auch diese Voraussetzungen gegeben.Das BSG hat kürzlich klargestellt, dass mit der in der bisherigen Rechtsprechung verlangten "gruppentypischen" oder "gruppenspezifischen Risikoerhöhung" (vgl. BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R) keine neuen über das Gesetz hinausgehenden Voraussetzungen geschaffen werden sollten, sondern diese Begrifflichkeiten nur der Umschreibung der aufgezeigten Voraussetzungen dienen (BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R - juris; vgl. a. P. Becker, MedSach 2011, 108, 109).
Dies gilt insbesondere dann, wenn dieser eine konkrete Anerkennungsempfehlung ausgesprochen hat (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R - juris;… Koch in Lauterbach, UV, § 9 Rdnr. 288a und 290).
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - Vermutung - …
Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Rn. 37 Nach Auffassung des Senats ergibt sich vorliegend bereits aus der Erfüllung und sogar Überschreitung der nach der inzwischen eingeführten BK 2112 geforderten 13.000 Stunden kniebelastender Tätigkeit beim Kläger eine tatsächliche Vermutung für die Verursachung der Gonarthrose hierdurch (vgl. BSG, Urteil vom 26. Januar 2007 - B 2 U 15/05 R).Enthält eine einzelne Listennummer "harte" Kriterien wie hier die Nr. 2112 den Nachweis der Einwirkung einer berufsbedingten kniebelastenden Tätigkeit von mindestens 13.000 Stunden bei mindestens einer Stunde pro Schicht und sind diese im Vollbeweis nachgewiesen, liegt eine Tatsachenvermutung vor, die auf die Verursachung der festgestellten Gonarthrose i. S. der Listennummer schließen lässt (vgl. BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 25/03 R - BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 15/05 R - juris).
- BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00
Anerkennung einer Berufskrankheit
Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Ob im Rahmen der Anerkennung einer "Wie"- BK die in der BK 2112 als Dosiswert vorausgesetzten 13.000 Stunden kniebelastender Tätigkeiten verlangt werden dürfen oder dies eine unzulässige Vorwirkung von Gesetzen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 1 BvR 235/00 - juris), kann vorliegend dahinstehen, da zwischen den Beteiligten jedenfalls zu Recht nicht streitig ist, dass der Kläger mehr als 13.000 Stunden, nämlich 17.526,20 Stunden mit mindestens einer Stunde pro Schicht beruflich bedingter kniebelastender Tätigkeiten vorzuweisen hat und somit den mittlerweile normativ vorgegebenen Dosiswert erfüllt.Rn. 40 Die Anwendung dieser tatsächlichen Vermutung aus der eingeführten Listen-BK Nr. 2112 auf die Gonarthrose als "Wie"- BK stellt keine unzulässige Vorwirkung von (materiellen) Gesetzen dar, weil diese im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachtende Grenze ebenso wie das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Rückwirkungsverbot nur bei Eingriffen zu Lasten des Bürgers, nicht jedoch zu seinen Gunsten gilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 1 BvR 235/00 - juris).
- BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - …
Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Bei der Anerkennung einer "Wie"-BK einerseits und einer Listen-BK andererseits handelt es sich um verschiedene Streitgegenstände im Sinne verschiedener Ansprüche (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R - juris).Bei der Anerkennung einer "Wie"-BK einerseits und einer BK andererseits handelt es sich um zwei verschiedene Streitgegenstände im Sinne verschiedener Ansprüche (s. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 KN 3/07 U R und BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R - juris).
- BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Legasthenie - Dyskalkulie …
Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung enthält diese Vorschrift keine "Härteklausel", nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als "Wie"- BK anzuerkennen wäre (BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R - juris;… BSG vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 - BSGE 44, 90 = SozR 2200 § 551 Nr. 9; BSG, Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9; zuletzt BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R - juris).Das BSG hat kürzlich klargestellt, dass mit der in der bisherigen Rechtsprechung verlangten "gruppentypischen" oder "gruppenspezifischen Risikoerhöhung" (vgl. BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R) keine neuen über das Gesetz hinausgehenden Voraussetzungen geschaffen werden sollten, sondern diese Begrifflichkeiten nur der Umschreibung der aufgezeigten Voraussetzungen dienen (BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R - juris; vgl. a. P. Becker, MedSach 2011, 108, 109).
- BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R
Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule - …
Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Rn. 30 Soweit § 9 Abs. 2 SGB VII voraussetzt, dass die Bezeichnungsvoraussetzungen einer Krankheit als BK vorliegen - nämlich eine versicherte Tätigkeit nach §§ 2, 3, 6 SGB VII, durch die bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt sind, diese Einwirkungen eine Krankheit verursacht haben und dies nach neueren Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft (vgl. BSG vom 23. März 1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30, 34 f. = SozR 3-2200 § 551 Nr. 1; BSG vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R) -, sind auch diese Voraussetzungen gegeben.Dass auch ein naturwissenschaftlicher Zusammenhang zwischen knieender Tätigkeit und Gonarthrose und ab einer bestimmten Intensität bzw. Dauer dieser Kniebelastung auch von einer wesentlichen Kausalität auszugehen ist, folgt bereits aus dem Umstand, dass inzwischen seit 2009 die Gonarthrose als BK 2112 der Anlage zur BKV eingeführt wurde, und insofern der Verordnungsgeber von seinem bestehenden gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht hat (vgl. BSG vom 23. März 1999 - B 2 U 12/98 R - a. a. O)..
- BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue …
Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung enthält diese Vorschrift keine "Härteklausel", nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als "Wie"- BK anzuerkennen wäre (BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R - juris; BSG vom 23. Juni 1977 - 2 RU 53/76 - BSGE 44, 90 = SozR 2200 § 551 Nr. 9; BSG, Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250 = 3-2200 § 551 Nr. 9; zuletzt BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R - juris).Es muss sich insoweit um neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung handeln, die in der letzten Änderung der BKV noch nicht berücksichtigt wurden (BSG, Urteil vom 21. Januar 1997; s. auch BSGE 44, 90, 94).
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Rn. 36 Für den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im BK-Recht gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung, die als Ausgangsbasis die naturwissenschaftlich-philosophische Bedingungstheorie hat, nach der Ursache eines Erfolges jedes Ereignis ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (sog. condicio sine qua non, s. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 = BSGE 96, 196 ff.). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Letzterer bestimmt sich unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde (s. BSG, Urteile vom 27. Juni 2006, Az.: B 2 U 7/05 R sowie B 2 U 20/04 R). - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose - …
Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07
Enthält eine einzelne Listennummer "harte" Kriterien wie hier die Nr. 2112 den Nachweis der Einwirkung einer berufsbedingten kniebelastenden Tätigkeit von mindestens 13.000 Stunden bei mindestens einer Stunde pro Schicht und sind diese im Vollbeweis nachgewiesen, liegt eine Tatsachenvermutung vor, die auf die Verursachung der festgestellten Gonarthrose i. S. der Listennummer schließen lässt (vgl. BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 25/03 R - BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 15/05 R - juris). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 7/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ursachenzusammenhang - …
- BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84
Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem …
- BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75
Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung - …
- OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 104/99
Cat Stevens
- OLG Köln, 20.12.2005 - 3 U 165/04
Verantwortung für die Geschwindigkeit eines Schleppverbandes mit Vorspannboot
- BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Vorher festgestellter Grad - Verletztenrente - …
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
- BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 3/07 U R
Sozialgerichtliches Verfahren - Dispositionsmaxime gem § 123 SGG - geltend …
- BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96
Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung
- BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77
Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung …
- BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
- BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R
Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Aufnahme in …
- BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61
Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …
- BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
- BSG, 29.09.1964 - 2 RU 30/64
Entschädigungsanspruch auf Grund der Fünften Berufskrankheiten-Verordnung - …
- LSG Hessen, 23.08.2013 - L 9 U 30/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheiten gem BKV Anl 1 Nr 1103, 4109 - …
Das BSG hat bisher lediglich im Falle einer im Verordnungstext vorgegebenen Dosis als "hartes Kriterium" eine tatsächliche Vermutung für die Verursachung der BK angenommen (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 15/05 R; BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 25/03 R; s. zur Gonarthrose als Wie-BK Hessisches LSG, Urt.v. 18. November 2011 - L 9 U 66/07 - juris). - LSG Hessen, 25.04.2017 - L 3 U 91/11
1. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann ein belastungskonformes Schadensbild …
Vorliegend hatte der Ärztliche Sachverständigenbeirat, Sektion Berufskrankheiten, jedoch bereits weit vor Einleitung des streitgegenständlichen Verwaltungsverfahrens seine Beratungen abgeschlossen und eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue BK bezogen auf die Verursachung von Gonarthrose durch kniebelastende Tätigkeiten beschlossen (vgl. BT-Drucks. 16/9554 S. 21; Hess. LSG, Urteil vom 18. November 2011 - L 9 U 66/07- juris;… Wissenschaftliche Begründung zur Berufskrankheit Nummer 2112, Bek. des BMGS vom 1. Oktober 2005 - 414-45222-2112/1, BArbBl. 10/2005, S. 46 ff.).Aufgrund der Erfüllung des Dosiswerts von 13.000 Stunden im vorliegenden Fall kann dahinstehen, ob im Rahmen der Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit die in der BK 2112 als Dosiswert geforderten 13.000 Stunden kniebelastender Tätigkeiten zur Voraussetzung gemacht werden dürfen oder dies eine unzulässige Vorwirkung von Gesetzen darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 1 BvR 235/00 - juris; so auch Hess. LSG, Urteil vom 18. November 2011 - L 9 U 66/07 - juris).
Entsprechendes gilt für die Feststellung einer Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbarer Kniebelastung als Wie-Berufskrankheit (so auch Hess. LSG, Urteil vom 18. November 2011 - L 9 U 66/07 - juris).
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 1518/14
Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit gem § 9 Abs 2 SGB 7 - …
Rn. 58 Dahinstehen kann, ob, wovon das SG Ulm ausgegangen ist, der Listen-Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV "harte" Kriterien, die vorliegend im Vollbeweis vorliegen, zu entnehmen sind, und sich hieraus eine tatsächliche Vermutung des Ursachenzusammenhanges ergibt (vgl. BSG…, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 15/05 R -, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 4104 Nr. 2, Rz. 24 zur Berufskrankheit nach Nr. 4104 der Anlage 1 zur BKV), welche auch auf die Gonarthrose als Wie-Berufskrankheit "zu übertragen" ist (Hessisches LSG, Urteil vom 18. November 2011 - L 9 U 66/07 -, juris, Rz. 40).
- SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 63/10
Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit
Voraussetzung ist demnach der generelle Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen, denen eine bestimmte Personengruppe in erheblich höherem Maße ausgesetzt sein muss, und einer oder mehrerer Erkrankungen dieser Gruppe (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.11.2011 L 9 U 66/07 = juris, Rdnr. 30; Becker, SGb 2006, 449, 452). - LSG Baden-Württemberg, 19.09.2017 - L 9 U 2819/14
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2112 - …
Um dies zu vermeiden und auch für "robuste" Versicherte sachgerechte Lösungen zu erreichen, greift nach Überzeugung des Senats ausnahmsweise bei vorliegendem Vollbeweis der nach BK Nr. 2112 vorausgesetzten 13.000 Stunden kniebelastender Tätigkeiten eine Vermutungswirkung, die auf die Verursachung der festgestellten Gonarthrose durch die kniebelastenden Tätigkeiten schließen lässt (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 25.04.2017, L 3 U 91/11 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 15/05 R (bzgl. BK NR. 4104); vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 18.11.2011, L 9 U 66/07; offengelassen in LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2016, L 6 U 1518/14 ; alle in Juris). - LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 8 U 3304/14 Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen vom 18.11.2011 - L 9 U 66/07 - führt insoweit auch nicht weiter.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 02.07.2007 - 9 U 66/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 492
- afp 2007, 376
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus KG, 02.07.2007 - 9 U 66/07
Mit zunehmender zeitlicher Distanz gewinnt vielmehr das Interesse des Täters, "in Ruhe gelassen zu werden", größere Bedeutung, wobei die Grenze zwischen zulässiger aktueller Berichterstattung und unzulässiger späterer Berichterstattung nicht allgemein fixiert ist, aber mit der Haftentlassung oder in zeitlicher Nähe zu der (möglichen) Entlassung das entscheidende Stadium beginnt, in dem im Regelfall das Interesse an der Resozialisierung und Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft die Grenze einer zulässigen Berichterstattung markiert (BVerfGE 35, 200 = NJW 1973, 1226,1231 und 1232 - Lebach I).Diese Erwägungen geben dem Verurteilten jedoch - entgegen der Meinung der Antragstellerin - keinen absoluten Anspruch, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit seinen Straftaten konfrontiert zu werden; es bleibt immer eine Abwägung entscheidend, bei der zu prüfen ist, in welchem Maß eine Berichterstattung eine erhebliche neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Verurteilten zu bewirken geeignet ist (vgl. BVerfG NJW 1973, 1226, 1231 - Lebach I; BVerfG NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II).
22 Nach eingehender Abwägung (§ 23 Absatz 2 KUG) folgt der Senat der Einschätzung des Landgerichts, dass das Interesse der Gemeinschaft an einer aktuellen Erörterung ihrer Biografie unter Verwendung von Archivfotos dem Interesse an ihrer weiteren, von der Öffentlichkeit unbeobachteten Resozialisierung vorgeht, denn es liegt - wie ausgeführt - ein Ausnahmefall des überragenden historischen Interesses vor (vgl. BVerfG NJW 1973, 1226, 1232 - Lebach I).
- BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98
Lebach II
Auszug aus KG, 02.07.2007 - 9 U 66/07
Diese Erwägungen geben dem Verurteilten jedoch - entgegen der Meinung der Antragstellerin - keinen absoluten Anspruch, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit seinen Straftaten konfrontiert zu werden; es bleibt immer eine Abwägung entscheidend, bei der zu prüfen ist, in welchem Maß eine Berichterstattung eine erhebliche neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Verurteilten zu bewirken geeignet ist (vgl. BVerfG NJW 1973, 1226, 1231 - Lebach I; BVerfG NJW 2000, 1859, 1860 - Lebach II).Dass die Veröffentlichung und Verbreitung der Archivfotos aber eine bisher nicht vorhandene Ablehnung gegenüber der Antragstellerin hervorrufen könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. BVerfG NJW 2000, 1859, 1861 - Lebach II).
- LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 327/07
Grenzen des Persönlichkeitsschutzes und des Bildnisschutzes: …
Auszug aus KG, 02.07.2007 - 9 U 66/07
Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Mai 2007 - 27 O 327/07 - wird zurückgewiesen.Rn. 6 das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. Mai 2007 zum Aktenzeichen 27 O 327/07 dahingehend abzuändern, dass die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet wird, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000.- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen an einem der Geschäftsführer der Antragsgegnerin, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß (über die Antragstellerin) zu verbreiten:.
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus KG, 02.07.2007 - 9 U 66/07
Allerdings gebietet es der auf verfassungsrechtlichen Erwägungen (Menschenwürde, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) beruhende und einfachgesetzlich sowohl auf Rechtsfolgenseite als auch strafvollzugsrechtlich verankerte Grundsatz der Resozialisierung, dass jedem - auch dem zu lebenslanger Haft verurteilten Täter (vgl. BVerfG NJW 1977, 1525) - die Chance verbleibt, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern.
- LG Berlin, 08.10.2009 - 27 O 855/09
Bildveröffentlichung von ehemaligem RAF-Mitglied verboten
Darüber hinaus wird an bestimmten Jahrestagen die RAF-Geschichte der Öffentlichkeit mit allen ihren damaligen Protagonisten stets wieder in Erinnerung gerufen (vgl. Senatsbeschluss v. 02.07.2007 - 9 U 66/07 , NJW-RR 2008, 492; Senatsurteil v. 18.12.2007 - 9 U 95/07 , NJW-RR 2008, 1625).Umgekehrt erwächst der Gesellschaft daraus auch eine Verpflichtung, den Straftäter wieder in ihre Mitte aufzunehmen ( BVerfG, BVerfGE 35, 202, 235 f. = NJW 1973, 1227, [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] Lebach I; Senatsbeschluss v. 02.07.2007 - 9 U 66/07 , NJW-RR 2008, 492, 493).
Zwar handelt es sich nicht um einen absoluten Abwägungsgesichtspunkt mit der Folge, dass jegliche Bildberichterstattung im Zeitpunkt einer unmittelbar bevorstehenden oder bereits erfolgten Haftentlassung ausnahmslos unzulässig wäre; jedoch stellt der Resozialisierungsgedanke dessen ungeachtet einen eminent wichtigen Abwägungsfaktor dar ( Senatsbeschluss v. 2.7.2007 - 9 U 66/07 , NJW-RR 2008, 492, 493;… Soehring, Presserecht, 3. Aufl. , Rn. 19.27a).
Hierin liegt zugleich ein bedeutsamer Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem Senatsbeschluss vom 2.7.2007 - 9 U 66/07 ( NJW-RR 2008, 492) - zugrunde liegt, auf den sich die Antragsgegnerin daher zu Unrecht beruft.
Schließlich ist der Antragsgegnerin zuzugestehen, dass an der Visualisierung der - ansonsten nur abstrakt als terroristische Vereinigung bekannten - RAF angesichts ihrer herausragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung ein anhaltendes Informationsinteresse besteht, das grundsätzlich geeignet sein kann, eine Bildveröffentlichung zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss v. 02.07.2007 - 9 U 66/07 , NJW-RR 2008, 492, 493).
- OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 4 U 56/08
Unterlassungsanspruch eines ehemaligen RAF-Terroristen zur Verbreitung seines …
Der Beklagten stehe zwar kein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 ZPO zu, da die Aufhebung der einstweiligen Verfügungen (LG Berlin 27 O 327/07) und die darauf ergangene Entscheidung des Kammergerichts (9 U 66/07) außerhalb der Risikosphäre beider Parteien liege.Denn die Abänderung der Beschlussverfügungen durch das Landgericht Berlin (Urteil vom 03.05.2007; AZ 27 O 327/07) und die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Kammergericht Berlin (KG AfP 2007, 376) lagen nicht im Risikobereich der Klägerin.
- BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die …
gegen a) den Beschluss des Kammergerichts vom 2. Juli 2007 - 9 U 66/07 -,.
- OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
Persönlichkeitsschutz in den Medien: Verbreitung einer archivierten …
So erlaubt § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG die einwilligungsfreie Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte naturgemäß nur, solange es sich bei dem betreffenden Bildnis um ein solches aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, was, nachdem das öffentliche Interesse an dem bebilderten Geschehen nachgelassen hat, in der Regel nicht mehr der Fall sein wird; eine hiervon abweichende Auffassung (so möglicherweise KG, Beschl. v. 2.7. 2007, NJW-RR 2008, S. 492 ff., 494) ist mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes ebenso wenig vereinbar wie mit seinem Zweck. - OLG Hamburg, 10.03.2009 - 7 U 64/08
Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Artikel in …
So erlaubt § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG die einwilligungsfreie Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte naturgemäß nur, solange es sich bei dem betreffenden Bildnis um ein solches aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, was, nachdem das öffentliche Interesse an dem bebilderten Geschehen nachgelassen hat, in der Regel nicht mehr der Fall sein wird; eine hiervon abweichende Auffassung (so möglicherweise KG, Beschl. v. 2.7. 2007, NJW-RR 2008, S. 492 ff., 494) ist mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes ebenso wenig vereinbar wie mit seinem Zweck. - LG Rottweil, 27.02.2008 - 1 O 70/07
Anforderung an ein außergewöhnliches Kündigungsrecht eines Unterwerfungsvertrages …
Vorliegend kann indes die Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Berlin mit Urteil vom 03.05.2007 - 27 O 327/07 - (zitiert nach [...]) sowie weiter die vom Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 02.07.2007 - 9 U 66/07 -(zitiert nach [...]) erfolgte Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das von der Klägerin angestrebte Berufungsverfahren nicht der Klägerin als Kündigungsgegnerin zugerechnet werden.Die Kammer schließt sich insoweit den umfassenden diesbezüglichen Ausführungen des Kammergerichts Berlin ( Beschluss vom 02.07.2007 - 9 U 66/07 ) in vollem Umfang an.
- OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 30/08
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung über …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08
Anspruch eines wegen Mordes an einem Prominenten verurteilten Deutschen auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 31/08 So erlaubt § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG die einwilligungsfreie Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte naturgemäß nur, solange es sich bei dem betreffenden Bildnis um ein solches aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, was, nachdem das öffentliche Interesse an dem bebilderten Geschehen nachgelassen hat, in der Regel nicht mehr der Fall sein wird; eine hiervon abweichende Auffassung (so möglicherweise KG, Beschl. v. 2.7. 2007, NJW-RR 2008, S. 492 ff., 494) ist mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes ebenso wenig vereinbar wie mit seinem Zweck.
- KG, 18.12.2007 - 9 U 95/07
Zur Berichterstattung über ehemalige RAF-Terroristen
(Senat AfP 2007, 376). - OLG Hamburg, 03.03.2009 - 7 U 78/08
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Berichterstattung über Namensänderung eines …
- OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 20/08
- OLG Hamburg, 24.03.2009 - 7 U 81/08
- KG, 14.08.2007 - 10 U 173/07
- LG Berlin, 12.02.2009 - 27 O 30/09
Bilderstreit: Ex-Terrorist Klar siegt gegen Springer
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".