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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.01.2025 - 9 U 75/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,770
OLG Frankfurt, 03.01.2025 - 9 U 75/24 (https://dejure.org/2025,770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.01.2025 - 9 U 75/24 (https://dejure.org/2025,770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Januar 2025 - 9 U 75/24 (https://dejure.org/2025,770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fristwahrung bei technischer Störung des beA, Ersatzeinreichung per Fax statt Wiedereinsetzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ersatzeinreichnung per Fax nach gescheiterter beA-Übermittlung aufgrund einer technischen Störung regelmäßig zumutbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 442
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 31/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2025 - 9 U 75/24
    Scheitert die Übermittlung an einem unerwarteten Defekt, kann vom Rechtsanwalt grundsätzlich nicht verlangt werden, innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZB 31/20, juris Rn. 18).

    Hierzu wurde in der Zeit vor Inkrafttreten der aktiven Nutzungspflicht nach § 130d ZPO höchstrichterlich entschieden, dass die Benutzung des beA nach gescheiterter Übermittlung per Telefax jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn dieses von dem Prozessbevollmächtigten in der Vergangenheit bereits aktiv zum Versand von Schriftsätzen genutzt wurde, er also mit seiner Nutzung vertraut ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZB 31/20, juris Rn. 26).

  • BGH, 01.03.2023 - XII ZB 228/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Darlegung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2025 - 9 U 75/24
    Zwar kann eine Funktionsstörung des zur Übermittlung benutzten Computers eine technische Störung im Sinne von § 130d S. 2 ZPO darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 - XII ZB 228/22, juris Rn. 13).

    Im Streitfall kann aber dahinstehen, ob der Prozessbevollmächtigte der Klägerin in seinen Schriftsätzen vom 5.12.2024 und 18.12.2024 hinreichend glaubhaft gemacht hat, dass der Computerdefekt auf einem unvorhersehbaren und nicht vermeidbaren Fehler der verwendeten Hard- oder Software beruhte und somit nach den glaubhaft gemachten Tatsachen nicht die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei bzw. ihrem Prozessbevollmächtigten - beispielsweise durch einen Bedienfehler - verschuldet war (vgl. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 - XII ZB 228/22, juris Rn. 13, 17 m.w.N.).

  • BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23

    EGVP-Störung - Ersatzeinreichung bei Störung der elektronischen Übermittlung - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2025 - 9 U 75/24
    Ein solcher Tatsachenvortrag wäre dem Klägervertreter auch bereits im Laufe des 21.11.2024 (vgl. zur Rechtzeitigkeit der nach § 130d S. 3 ZPO erforderlichen Darlegung und Glaubhaftmachung BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, juris Rn. 12) möglich gewesen.
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2023 - 12 U 47/23

    Rechtsschutzversicherung: Geltendmachung eines Schadensersatzes in Diesel-Fällen; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2025 - 9 U 75/24
    Ob eine Ersatzeinreichung möglich, zumutbar und deshalb geboten war, ist nach dem Verschuldensmaßstab des § 233 S. 2 ZPO und den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 5.10.2023 - 12 U 47/23, juris Rn. 47).
  • BGH, 30.07.2026 - I ZB 85/25

    Überobligatorisches Faxen wird nicht bestraft!

    Dies gilt seit Eintritt der Pflicht zur Nutzung des beA umgekehrt auch für die Übermittlung per Fax oder Computerfax, wenn der Rechtsanwalt kein einsatzbereites Fax mehr bereithält und auch mit der Nutzung des Computerfaxes nicht vertraut ist (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 5. Oktober 2023 - 12 U 47/23, juris Rn. 45 bis 48; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2025, 442 [juris Rn. 10] und NJW-RR 2025, 760 [juris Rn. 31]).
  • BGH, 18.03.2026 - IV ZB 28/25

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde des Klägers wegen Ansprüchen aus …

    Das ist zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags substantiiert und nachvollziehbar darzulegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2025 - III ZB 12/24, NJW-RR 2025, 757 Rn. 20;… vom 1. März 2023 - XII ZB 228/22, NJW-RR 2023, 760 Rn. 19;… BAG NZA 2025, 349 Rn. 27 zu § 46g Satz 3 ArbGG;… BSG NJW 2024, 239 Rn. 8 zu § 65d Satz 3 SGG;… OLG Celle NJW-RR 2025, 1528 Rn. 6;… MDR 2025, 1290 [juris Rn. 10];… OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2025, 760 Rn. 26 zu § 14b Abs. 1 Satz 2 FamFG; NJW-RR 2025, 442 Rn. 9; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 5. Oktober 2023 - 12 U 47/23, juris Rn. 46;… Anders/Gehle/Anders, ZPO 84. Aufl. § 130d Rn. 5a;… Zöller/Greger, ZPO 36. Aufl. § 130d Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2025 - 8 UF 125/24

    Wiedereinsetzung: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei Scheitern der Übermittlung …

    Dies kann auf die Verpflichtung zur Nutzung eines Faxes oder Computerfaxes bei gescheiterter Übermittlung als elektronisches Dokument übertragen werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2025 - 9 U 75/24 , juris).
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