Rechtsprechung
| KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 823; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; BPersVG § 8; ; DDR-UrhG § 26; ; KUG § 23 Abs. 1; ; KUG § 23 Abs. 2
- buskeismus.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Identifizierende Berichterstattung über Rechtsstreit eines Offiziers der ehemaligen DDR-Grenztruppen bezüglich Buchveröffentlichung zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Namentliche Nennung eines früheren Offiziers der DDR-Grenztruppen zulässig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Namentliche Nennung eines früheren Offiziers der DDR-Grenztruppen in Buch zulässig
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Namentliche Nennung eines früheren Offiziers der DDR-Grenztruppen zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung über einen ehemaligen Polit-Offizier der Grenztruppen der DDR; Umfang des Rechts auf Anonymität; Zulässigkeit von Äußerungen zur Sozialsphäre; Verbot einer schmähenden oder herabwürdigenden Berichterstattung; ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.03.2006 - 27 O 1062/05
- KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Papierfundstellen
- GRUR 2007, 813 (Ls.)
- GRUR-RR 2007, 247
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (16)
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Die Nennung des Namens einer Person (ohne deren Einwilligung) ist dann zulässig, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (BGH NJW 2006, 599; BGH Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05; KG NJW-RR 2005, 350; OLG Brandenburg NJW 1999, 3342;… Löffler, PresseR, 4. Aufl., § 6 LPG Rn. 194ff.).Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (BGH Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05).
Der berufliche Werdegang jedoch spielt sich in der Sozialsphäre ab (BGH Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05).
- KG, 05.11.2004 - 9 U 162/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung: …
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Die namentliche Herausstellung einer Person im Rahmen einer berechtigten Berichterstattung setzt, weil der Betroffene für die Öffentlichkeit identifizierbar wird und er dadurch betonter und nachhaltiger der Kritik ausgesetzt wird, voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGH NJW 2000, 1036; BGH NJW 1991, 1532; KG NJW-RR 2005, 350).Die Nennung des Namens einer Person (ohne deren Einwilligung) ist dann zulässig, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (BGH NJW 2006, 599; BGH Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 259/05; KG NJW-RR 2005, 350; OLG Brandenburg NJW 1999, 3342;… Löffler, PresseR, 4. Aufl., § 6 LPG Rn. 194ff.).
Vielmehr ist im jeweiligen Einzelfall zu fragen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen auch und wenn ja in welchem Umfang ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkreten, handelnden Person besteht (KG NJW-RR 2005, 350).
- BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90
Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung …
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Deshalb muss der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von berechtigten Gründen getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BGH NJW 1991, 1532).Die namentliche Herausstellung einer Person im Rahmen einer berechtigten Berichterstattung setzt, weil der Betroffene für die Öffentlichkeit identifizierbar wird und er dadurch betonter und nachhaltiger der Kritik ausgesetzt wird, voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGH NJW 2000, 1036; BGH NJW 1991, 1532; KG NJW-RR 2005, 350).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Der Begriff der Zeitgeschichte erfasst nicht allein Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, sondern wird vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt; zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE NJW 2000, 1021). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Auch die Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2006, 207 - Stolpe) gebietet keine andere Sichtweise. - BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92
Mauerschützen I
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Richtig ist, dass der BGH in seinen Urteilen gegen Grenzsoldaten der DDR auch berücksichtigt hat, dass die Soldaten politischer Indoktrination ausgesetzt waren, dass sie von der herrschenden Ideologie bestimmt waren und dass sie "im Geiste des Sozialismus mit entsprechenden Feindbildern von der Bundesrepublik Deutschland und von Personen, die unter Überwindung der Sperranlagen die DDR verlassen wollen, aufgewachsen" sind (BGH NJW 1993, 141; NStZ 1993, 488). - BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Auch der Hinweis auf BVerfG NJW 2006, 3769 (Babycaust) geht fehl. - BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Diesbezüglich handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die der Antragsteller hinzunehmen hat, denn Meinungsäußerungen stehen grundsätzlich ohne Rücksicht auf ihre Qualität, insbesondere ihre Richtigkeit unter dem Schutz des Art. 5 Absatz 1 GG und dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa wenn sie - was vorliegend nicht der Fall ist - beleidigenden oder schmähenden Charakter haben, untersagt werden (BGH NJW 1998, 3047). - BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Wird eine Äußerung in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt, ist sie als Meinungsäußerung in vollem Umfang geschützt (BGH NJW 2002, 1192). - BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Ermittlung des Aussagegehalts nicht einzelne Formulierungen aus einem Artikel herausgegriffen und unter Außerachtlassung des Kontextes, in dem diese gebraucht worden sind, einer isolierten Betrachtung unterzogen werden dürfen (BGH NJW 1997, 2513). - BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93
Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen …
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
Verkehrsverstoß von Prominenten
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
- BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
- BGH, 15.04.1980 - VI ZR 76/79
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Presseberichterstattung; Betroffenheit …
- OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung …
Demnach ist im jeweiligen Einzelfall zu fragen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus unter Berücksichtigung des Anonymitätsinteresses des Betroffenen auch und wenn ja in welchem Umfang ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkreten handelnden Person besteht [KG Urt. v. 16.3.2007 - 9 U 88/06 - Rn. 20].Eine Identifizierung ist nach der Rspr. jedoch nur dann erlaubt, wenn gerade der Name oder die Identität des Betroffenen einen eigenen Informationswert besitzen und zudem gerade hieran ein öffentliches Informationsinteresse besteht [BGH NJW 1980, 1790 [BGH 15.04.1980 - VI ZR 76/79] - Rn. 9; 1994, 1950 - Rn. 22; 2000, 1036 - Rn. 32; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 1536; KG Urt. v. 16.3.2007 - 9 U 88/06 - Rn. 20; Urt. v. 17.9.2010 - 9 U 178/09 - Rn. 17].
- KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09
Sitzungspolizeiwidrige Abbildung - Recht am eigenen Bild: Einfluss einer …
Deshalb muss der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von berechtigten Gründen getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (Senat GRUR-RR 2007, 247; NJW-RR 2005, 350; s.a. BGH NJW 1991, 1532).Die namentliche Nennung einer Person wie auch deren Abbildung ist einwilligungslos dann zulässig, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (BGH NJW 2006, 599; vgl. zur identifizierenden Berichterstattung auch BGH NJW-RR 2007, 619; Senat GRUR-RR 2007, 247; NJW-RR 2005, 350).
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2020 - 3 O 513/18 c) Demnach ist im jeweiligen Einzelfall zu fragen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus unter Berücksichtigung des Anonymitätsinteresses des Betroffenen auch und wenn ja in welchem Umfang ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkreten handelnden Person besteht (KG, GRUR-RR 2007, 247 = GRUR 2007, 813 Ls.).
Eine Identifizierung ist nach der Rechtsprechung jedoch nur dann erlaubt, wenn gerade der Name oder die Identität des Betroffenen einen eigenen Informationswert besitzen und zudem gerade hieran ein öffentliches Informationsinteresse besteht (BGH, NJW 1980, 1790 = GRUR 1980, 813;… NJW 1994, 1950 Rn. 22; NJW 2000, 1036 = NJW-RR 2000, 1356 Ls.; KG, GRUR-RR 2007, 247 Rn. 20 = GRUR 2007, 813 Ls.;… Urt. v. 17.9.2010 - 9 U 178/09, BeckRS 2011, 04309).
- LG Frankfurt/Main, 06.08.2020 - 3 O 162/20
Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über eine länger zurückliegende …
Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (…vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362;… OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247;… OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26). - LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20
Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs …
Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08, GRUR 2010, 544, Rn. 25 - Zitat aus Anwaltsschreiben m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14, NJW 2016, 3362;… OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 07.01.2016 - 16 W 63/15 , NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin, Urt. v. 16.03.2007 - 9 U 88/06, GRUR-RR 2007, 247 - DDR-Polit-Offizier). - LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben
Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (…vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362;… OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247;… OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26). - KG, 17.09.2010 - 9 U 178/09
Abbildung einer Person im Rahmen eines gegen sie geführten Strafverfahrens: …
Deshalb muss der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von berechtigten Gründen getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (Senat GRUR-RR 2007, 247; NJW-RR 2005, 350; s.a. BGH NJW 1991, 1532).Die namentliche Nennung einer Person wie auch deren Abbildung ist einwilligungslos dann zulässig, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (BGH NJW 2006, 599; vgl. zur identifizierenden Berichterstattung auch BGH NJW-RR 2007, 619; Senat GRUR-RR 2007, 247; NJW-RR 2005, 350).
- OLG Frankfurt, 21.10.2024 - 16 W 40/24
Keine bildlich identifizierende Berichterstattung über heranwachsenden Rapper …
Demnach ist bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite im jeweiligen Einzelfall zu fragen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (…OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2016, 1381, Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin, GRUR-RR 2007, 247; vgl. auch BVerfG, NJW 2016, 3362;… OLG München, GRUR-RR 2016, 304, Rn. 26). - OLG Dresden, 27.11.2017 - 4 W 993/17
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unverpixelte Abbildung …
Er muss vielmehr Einschränkungen hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von berechtigten Gründen getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; NJW-RR 2005, 350). - LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 3 O 3/20 Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (…vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362;… OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247;… OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).
- KG, 20.02.2009 - 9 W 39/09
Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwälte
- LG Berlin, 22.03.2011 - 27 O 832/10
Unterlassungs- und Entschädigungsklage eines KZ-Häftlings gegen den Direktor der …
- LG Berlin, 14.08.2008 - 27 O 695/08
- KG, 19.11.2007 - 10 U 133/07
Schutz der Anonymität: Identifizierende Berichterstattung über eine …
- LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
- LG Berlin, 15.06.2010 - 27 O 121/10
Identifizierende Berichterstattung muss unbekannter Adliger nicht hinnehmen
- LG Berlin, 05.05.2009 - 27 O 15/09
- LG Berlin, 05.02.2009 - 27 O 1097/08
- LG Berlin, 15.06.2010 - 27 O 93/10
- KG, 21.02.2008 - 10 U 185/07
- LG Berlin, 28.06.2007 - 27 O 282/07
- KG, 03.05.2007 - 10 U 251/06
Zeitung darf identifizierend über das presserechtliche Vorgehen eines …
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