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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11495
BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04 (https://dejure.org/2005,11495)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2005 - 9 VR 39.04 (https://dejure.org/2005,11495)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 9 VR 39.04 (https://dejure.org/2005,11495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für eine Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes; Notwendigkeit der Mitteilung einer nachträglichen Änderung eines Planes; Möglichkeit der Stellungnahme einer Behörde; Vorliegen von durchgreifenden Abwägungsmängeln des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04
    Erscheint eine Alternative schon auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet, so darf die Planungsbehörde sie bereits in einem frühen Verfahrensstadium ausscheiden (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 m.w.N.).

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Variantenwahl ist erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellt, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde als vorzugswürdig hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996, a.a.O. S. 250, und vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04
    Die gesetzliche Bedarfsfeststellung für das genannte Vorhaben, die auch die gerichtliche Beurteilung der Planrechtfertigung bindet (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ), dürfte zwar die Verknüpfung der Ortsumgehung mit dem übrigen Straßennetz, also namentlich auch den Bau des Knotenpunkts mit der B 180 einschließlich der notwendigen Anpassung der B 180 an die Knotenpunktsgestaltung umfassen.
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04
    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Variantenwahl ist erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellt, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde als vorzugswürdig hätte aufdrängen müssen (…vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996, a.a.O. S. 250, und vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04
    Hiermit darf sich die Anhörungsbehörde nur dann nicht begnügen, wenn - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall des § 73 Abs. 8 Satz 2 ThürVwVfG - die Planänderungen einzeln oder zusammen das Gesamtkonzept des Vorhabens berühren und damit zu einem neuen Vorhaben führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1996 - BVerwG 4 A 42.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 108 S. 73; Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 11 A 30.97 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 21 S. 43).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen - …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04
    Es bestehen jedoch Bedenken dagegen, eine gesetzliche Bedarfsfeststellung für ein Vorhaben auf solche Maßnahmen im übrigen Straßennetz zu beziehen, die den verkehrlichen Nutzen des im Bedarfsplan ausgewiesenen Vorhabens zwar erhöhen, aber über Anschluss und Anpassung wesentlich hinausgehen und damit nicht mehr als notwendige Folgemaßnahmen im Sinne des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 3 S. 2 f.) zu qualifizieren sind.
  • BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Begriff der Planänderung

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04
    Hiermit darf sich die Anhörungsbehörde nur dann nicht begnügen, wenn - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall des § 73 Abs. 8 Satz 2 ThürVwVfG - die Planänderungen einzeln oder zusammen das Gesamtkonzept des Vorhabens berühren und damit zu einem neuen Vorhaben führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1996 - BVerwG 4 A 42.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 108 S. 73; Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 11 A 30.97 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 21 S. 43).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Sie bedeutet keine bindende negative Feststellung, dass für das Vorhaben kein Bedarf besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 78 Rn. 34; Beschlüsse vom 15. Juli 2005 - 9 VR 39.04 - juris Rn. 5 …und vom 12. Juli 2017 - 9 B 49.16 - juris Rn. 5), sondern beruht darauf, dass die vorgenannten Pläne ein Instrument der Finanzplanung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Sie bedeutet keine bindende negative Feststellung, dass für das Vorhaben kein Bedarf besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 78 Rn. 34; Beschlüsse vom 15. Juli 2005 - 9 VR 39.04 - juris Rn. 5 …und vom 12. Juli 2017 - 9 B 49.16 - juris Rn. 5), sondern beruht darauf, dass die vorgenannten Pläne ein Instrument der Finanzplanung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Sie bedeutet keine bindende negative Feststellung, dass für das Vorhaben kein Bedarf besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. November 2017 - 3 A 4.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 78 Rn. 34; Beschlüsse vom 15. Juli 2005 - 9 VR 39.04 - juris Rn. 5 …und vom 12. Juli 2017 - 9 B 49.16 - juris Rn. 5), sondern beruht darauf, dass die vorgenannten Pläne ein Instrument der Finanzplanung sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ).
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