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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14929
BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03 (https://dejure.org/2003,14929)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 9 VR 7.03 (https://dejure.org/2003,14929)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 9 VR 7.03 (https://dejure.org/2003,14929)
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  • Wolters Kluwer

    Aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Prüfungsumfang einer Klage einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss; Verfahren der Planaufstellung nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung; …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit dann eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen, wenn durch sie eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ;… Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - a.a.O., S. 394; Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - NVwZ 2003, 207 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171; stRspr).

    Der besagt, dass eine hinzukommende kommunale Bauleitplanung auf die Planungsabsichten einer Fachplanung Rücksicht zu nehmen hat, wenn diese bereits hinreichend konkretisiert und verfestigt sind (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002, a.a.O.; Beschluss vom 13. November 2001 - BVerwG 9 B 57.01 - UPR 2002, 75 = Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 17).

    Ebenso ist es ihre Sache darzutun, worin die möglichen Konflikte liegen und warum trotz Abstimmung der Bauleitplanung auf die vorgegebene Situation und ungeachtet einer etwaigen Priorität der Fachplanung bauplanerische Mittel nicht ausreichen, die Konflikte zu lösen (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002, a.a.O.; vgl. ferner Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
    Hierbei ist zu beachten, dass die Antragstellerin als Gemeinde nur die Verletzung eigener Rechte, insbesondere ihrer Planungshoheit, rügen kann; sie kann hingegen nicht eine Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf die Vereinbarkeit mit Rechten ihrer Gemeindemitglieder oder sonstigen Bestimmungen des objektiven Rechts, etwa solcher des Umweltschutzes, beanspruchen, auch wenn - wie hier - ihr Grundeigentum in Anspruch genommen wird (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ; Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 - NVwZ 2001, 1160 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 161 S. 74; stRspr).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit dann eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen, wenn durch sie eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - a.a.O., S. 394; Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - NVwZ 2003, 207 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171; stRspr).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde; …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
    Hierbei ist zu beachten, dass die Antragstellerin als Gemeinde nur die Verletzung eigener Rechte, insbesondere ihrer Planungshoheit, rügen kann; sie kann hingegen nicht eine Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf die Vereinbarkeit mit Rechten ihrer Gemeindemitglieder oder sonstigen Bestimmungen des objektiven Rechts, etwa solcher des Umweltschutzes, beanspruchen, auch wenn - wie hier - ihr Grundeigentum in Anspruch genommen wird (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ; Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 - NVwZ 2001, 1160 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 161 S. 74; stRspr).

    Die Gemeinden haben nicht die Befugnis, sich über die Anrufung der Verwaltungsgerichte als Kontrolleur der zur Wahrung des Natur- und Landschaftsschutzes berufenen Planfeststellungsbehörde zu betätigen, der insoweit allein die Vollzugshoheit obliegt (BVerwG, Beschluss vom 17. April 2000 - BVerwG 11 B 19.00 - NVwZ 2001, 88 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 127; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 - NVwZ 2001, 1160 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 161).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit dann eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen, wenn durch sie eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ;… Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - a.a.O., S. 394; Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - NVwZ 2003, 207 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171; stRspr).

    Eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentums der Antragstellerin liegt, wie die Planfeststellungsbehörde zutreffend erkannt hat (PFB S. 115 f.), darin offensichtlich nicht, zumal für öffentliche Vorhaben nach Möglichkeit in öffentlicher Hand stehende Grundstücke in Anspruch zu nehmen sind (BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6/01 - juris; Urteil vom 20. August 1982 - BVerwG 4 C 81.79 - BVerwGE 66, 133 und Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ; vgl. auch Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ).

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
    Eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentums der Antragstellerin liegt, wie die Planfeststellungsbehörde zutreffend erkannt hat (PFB S. 115 f.), darin offensichtlich nicht, zumal für öffentliche Vorhaben nach Möglichkeit in öffentlicher Hand stehende Grundstücke in Anspruch zu nehmen sind (BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6/01 - juris; Urteil vom 20. August 1982 - BVerwG 4 C 81.79 - BVerwGE 66, 133 und Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ; vgl. auch Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
    Eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentums der Antragstellerin liegt, wie die Planfeststellungsbehörde zutreffend erkannt hat (PFB S. 115 f.), darin offensichtlich nicht, zumal für öffentliche Vorhaben nach Möglichkeit in öffentlicher Hand stehende Grundstücke in Anspruch zu nehmen sind (BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 CN 6/01 - juris; Urteil vom 20. August 1982 - BVerwG 4 C 81.79 - BVerwGE 66, 133 und Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ; vgl. auch Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit dann eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen, wenn durch sie eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ;… Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - a.a.O., S. 394; Beschluss vom 5. November 2002 - BVerwG 9 VR 14.02 - NVwZ 2003, 207 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 171; stRspr).
  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
    Der besagt, dass eine hinzukommende kommunale Bauleitplanung auf die Planungsabsichten einer Fachplanung Rücksicht zu nehmen hat, wenn diese bereits hinreichend konkretisiert und verfestigt sind (BVerwG…, Beschluss vom 5. November 2002, a.a.O.; Beschluss vom 13. November 2001 - BVerwG 9 B 57.01 - UPR 2002, 75 = Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 17).
  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
    Ebenso ist es ihre Sache darzutun, worin die möglichen Konflikte liegen und warum trotz Abstimmung der Bauleitplanung auf die vorgegebene Situation und ungeachtet einer etwaigen Priorität der Fachplanung bauplanerische Mittel nicht ausreichen, die Konflikte zu lösen (BVerwG…, Beschluss vom 5. November 2002, a.a.O.; vgl. ferner Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23).
  • BVerwG, 17.04.2000 - 11 B 19.00

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; naturschutzrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 7.03
    Die Gemeinden haben nicht die Befugnis, sich über die Anrufung der Verwaltungsgerichte als Kontrolleur der zur Wahrung des Natur- und Landschaftsschutzes berufenen Planfeststellungsbehörde zu betätigen, der insoweit allein die Vollzugshoheit obliegt (BVerwG, Beschluss vom 17. April 2000 - BVerwG 11 B 19.00 - NVwZ 2001, 88 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 127; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 - NVwZ 2001, 1160 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 161).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 23.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Entwidmung - …

  • BVerwG, 20.08.1982 - 4 C 81.79

    Rechtliches Verhältnis von Planungs-zur Enteignungsentscheidung bei …

  • BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …

    Anders als Art. 14 GG, auf den sich die Antragstellerin - wie bereits erwähnt - mangels Grundrechtsträgerschaft nicht berufen kann, vermitteln weder die in Art. 28 Abs. 2 GG verbürgte Selbstverwaltungsgarantie und Planungshoheit noch das zivilrechtliche Eigentum an den Grundstücken, die durch die Planfeststellung in Anspruch genommen werden, einen Anspruch auf Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (Beschluss vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 7.03 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 12.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

    Mit Beschlüssen vom 9. Oktober 2003 (BVerwG 9 VR 6.03 und 9 VR 7.03 ) hat der Senat die Anträge der früheren Gemeinden Langerwisch und Wilhelmshorst auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklagen abgelehnt.

    Der Senat hat in seinen beiden Beschlüssen vom 9. Oktober 2003 (BVerwG 9 VR 6.03 und 9 VR 7.03 ), durch die er die Anträge der früheren Gemeinden Langerwisch und Wilhelmshorst auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt hat, ihren Klagebegehren die erforderlichen Erfolgsaussichten abgesprochen.

  • BVerwG, 12.05.2004 - 9 A 12.03

    Rechtsschutzbedürfnis neugebildeter Gemeinden gegen einen …

    Mit Beschlüssen vom 9. Oktober 2003 (BVerwG 9 VR 6.03 und 9 VR 7.03) hat der Senat die Anträge der früheren Gemeinden Langerwisch und Wilhelmshorst auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklagen abgelehnt.

    Der Senat hat in seinen beiden Beschlüssen vom 9. Oktober 2003 (BVerwG 9 VR 6.03 und 9 VR 7.03), durch die er die Anträge der früheren Gemeinden Langerwisch und Wilhelmshorst auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt hat, ihren Klagebegehren die erforderlichen Erfolgsaussichten abgesprochen.

  • BVerwG, 11.08.2011 - 9 A 7.11

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau der Bundesstraße B 182 in Riesa; Schutz vor …

    So kann sie zwar beispielsweise eine unzulässige Lärmbelastung eigener Grundstücke, nicht jedoch Lärmschutzinteressen ihrer Bürger geltend machen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 7.03 - juris Rn. 9, 14 ff. und vom 18. März 2008 - BVerwG 9 VR 5.07 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 197 S. 13 ff. jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04

    Westumfahrung Trier: Klage der Gemeinde Igel abgewiesen

    Dadurch werden nicht wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer Beplanung durch die Klägerin entzogen; auch von einer künftige kommunale Planungen behindernden Durchschneidung des Gemeindegebiets kann nicht die Rede sein (im Sachverhalt vergleichbar: BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 9 VR 7.03 - juris, dort Rdziff. 14).
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