Rechtsprechung
| OLG Jena, 23.08.2004 - 9 Verg 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kosten des Beigeladenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründung einer formalen Beteiligtenstellung in einem vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erlangung der formalen Beteiligtenstellung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren (IBR 2004, 592)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03
Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit …
Auszug aus OLG Jena, 23.08.2004 - 9 Verg 1/04
Der Senat schließt sich stattdessen der kürzlich veröffentlichten Entscheidung des BGH (vgl. Beschl. vom 09.02.2004, NJW 2004, 2092,2096) an, wonach im Beschwerdeverfahren die für die übrigen Beteiligten geltenden Regeln der Kostentragung ohne weiteres auch für einen von der Vergabekammer nach § 109 GWB zugelassenen Beigeladenen gelten. - OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99
Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)
Auszug aus OLG Jena, 23.08.2004 - 9 Verg 1/04
a) Der Senat trifft die Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO (st. Rspr., vgl. Beschl. vom 22.12.1999, Az.; 6 Verg 3/99). - OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03
Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen
Auszug aus OLG Jena, 23.08.2004 - 9 Verg 1/04
Der Senat gibt insoweit seine frühere Rechtsprechung auf, wonach dem unterlegenen Beteiligten die Kosten eines Beigeladenen nur auf der Grundlage einer entsprechenden Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO im Rahmen billigen Ermessens auferlegt werden konnten (vgl. Beschl. vom 04.04.2003, Az.: 6 Verg 4/03).
- OLG Brandenburg, 18.05.2010 - Verg W 1/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …
23 bb) Auf den Zeitpunkt der Übermittlung der Beschwerdeschrift im Parteibetrieb gemäß §§ 117 Abs. 4, 119 GWB kann entgegen der Auffassung des OLG Jena (OLG Jena, Beschluss vom 23.8.2004, 9 Verg 1/04, Rn. 4 - zitiert nach juris) für den Eintritt der Rechtshängigkeit schon deshalb nicht zurückgegriffen werden, weil sich mangels zwingend erforderlicher Dokumentation in den Gerichtsakten weder die Tatsache der Übermittlung noch deren Zeitpunkt in jedem Falle zweifelsfrei und eindeutig für das Gericht feststellen lassen.Rn. 24 cc) Ob ausnahmsweise bereits der Eingang der sofortigen Beschwerde beim Beschwerdegericht ein Prozessrechtsverhältnis dann begründet, wenn die sofortige Beschwerde gemäß § 118 Abs. 1 GWB auch ohne Kenntnis des Beschwerdegegners rechtliche Wirkungen entfaltet, also etwa der von der Vergabekammer dem Auftraggeber erlaubte Zuschlag weiterhin nicht erteilt werden darf oder andere von der Vergabekammer angeordnete Maßnahmen zunächst zu unterlassen sind (vgl. den vom OLG Jena mit Beschluss vom 23.8.2004, 9 Verg 1/04 entschiedenen Fall) kann dahinstehen.
Rn. 25 Der Senat war nicht gemäß § 124 Abs. 2 GWB a.F. gehalten, die Sache dem BGH wegen einer beabsichtigten Abweichung von der Entscheidung des OLG Jena vom 23.8.2004 (9 Verg 1/04) vorzulegen.
- OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen
Die vom Beigeladenen zitierten Beschlüsse des OLG Jena vom 23.08.2004 - 9 Verg 1/04 und BayObLG vom 11.05.2004 - Verg 3/04 beziehen sich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat und die entsprechende Anwendung zivilprozessualer Vorschriften.
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