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| OLG Düsseldorf, 10.07.1996 - 9 W 102/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 443
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei …
Da ihm mit dem Beitritt die Möglichkeit gegeben wird, gegen ihn gerichtete Ansprüche des den Streit Verkündenden möglichst früh abzuwehren (…BGH, Urt. v. 26.03.1987, VII ZR 122/86, BGHZ 100, 257), kann der Beitritt nach der Verkehrsanschauung deshalb auch ohne ausdrückliche Erklärung des Nebenintervenienten im Allgemeinen nur Rückgriffsansprüche zum Hintergrund haben, denen er sich nach dem Inhalt der Streitverkündungsschrift und dem zugrunde liegenden Prozessstoff im Fall eines Unterliegens des Streitverkünders ausgesetzt sieht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2004, 11 W 13/04, MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.1996, 9 W 102/95, NJW-RR 1997, 443). - OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 134/05
Zustellung an Prozessbevollmächtigten in anhängigem Verfahren bei fehlender …
Es genügt eine dem Sinn nach eindeutige Erklärung, die gegebenenfalls durch Auslegung zur ermitteln ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 443;… Zöller/ Vollkommer § 70 Rdn. 1 jew. m. w. N.). - LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 12 O 8630/20
AGB-Klauseln zur Preisanpassung bei Mindermengen und zum Skontoabzug im …
Rn. 111 Zwar kann die Auslegung auch ohne ausdrückliche Beschränkung der Beitrittserklärung ergeben, dass sich der Beitritt nur auf diejenigen Rückgriffsansprüche beziehen sollte, denen sich der Streithelfer nach dem Inhalt der Streitverkündung und dem zugrundeliegenden Prozessstoff im Falle des Unterliegens der Partei ausgesetzt sieht (Kniffka/Koeble a.a.O. Rn. 45 m. Verweis auf OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 443).
- OLG Rostock, 26.05.2004 - 6 U 13/00
Verkehrswertermittlung für sogenannte ALV-Anlage
Insbesondere zur bestimmten Angabe des Interesses vermag es auszureichen, wenn Bezug genommen wird auf die Streitverkündung oder ein anderes im Besitz beider Parteien befindliches Schriftstück (vgl. BGH, NJW 1994, 1538; 1997, 2385; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 443;… Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 70 ZPO Rn. 2). - OLG Bamberg, 31.03.2010 - 1 W 11/10
Selbständiges Beweisverfahren: Zeitliche Grenze für einen Beitritt zur …
Rn. 19 Zwar muss eine solche Erklärung nicht wörtlich und ausdrücklich, sondern kann auch konkludent erfolgen, wobei eine dem Sinn nach eindeutige Äußerung genügt, die durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist(vgl. BGH NJW 1994, 1537; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 443; OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2009, Az. 15 W 82/08;… Zöller/Vollkommer a.a.O. § 70 Rn. 1). - OLG Rostock, 28.12.2009 - 4 W 40/09
Verfahrensrecht - Wonach bemisst sich der Streitwert des Nebenintervenienten?
Entsprechend dem Zweck der Streitverkündung und der besonderen Interessenlage des Streitverkündungsempfängers, dem mit dem Beitritt die Möglichkeit gegeben wird, gegen ihn gerichtete Ansprüche des den Streit Verkündenden möglichst früh abzuwehren (…BGH, Urt. v. 26.03.1987, VII ZR 122/86, BGHZ 100, 257/262), kann der Beitritt sich nach der Verkehrsanschauung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Streithelfers nur auf die Rückgriffsansprüche beziehen, denen er sich nach dem Inhalt der Streitverkündungsschrift und dem zugrunde liegenden Prozessstoff im Fall eines Unterliegens des Streitverkünders ausgesetzt sieht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2004, 11 W 13/04, MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.1996, 9 W 102/95, NJW-RR 1997, 443). - OLG Naumburg, 22.08.2023 - 12 W 51/23
Kostenentscheidung: Tragung der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten …
Selbst wenn, gälte im Übrigen, dass sich die Auslegung von Prozesserklärungen im Zweifel immer an dem Grundsatz auszurichten hat, dass das gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (dazu auch für die Streitverkündung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.1996 - 9 W 102/95 - m.w.N.; juris.de). - BPatG, 24.06.2004 - 10 W (pat) 24/03 Dabei kann dahingestellt bleiben, wie die Stellung eines nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendig Beigeladenen nach Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht, das eine solche Verfahrensbeteiligung nicht kennt, zu werten ist, denn ein Beitritt kann auch konkludent erklärt werden (…vgl Zöller, ZPO, 24. Aufl, § 70 Rdn 1; BGH NJW 1994, 1537; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 443); das ist hier der Fall.
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