Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12704
OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95 (https://dejure.org/1995,12704)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.09.1995 - 9 W 108/95 (https://dejure.org/1995,12704)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. September 1995 - 9 W 108/95 (https://dejure.org/1995,12704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,12704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 474
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • LG Coburg, 20.04.1988 - 2 T 117/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95
    Selbstverständlich ist auch eine Nachberechnung nach Eintritt der Verjährung nicht mehr möglich (so auch Göttlich/Mümmler, KostO, 11. Aufl., S. 706, 839 und LG Coburg JurBüro 1988, 1208).

    Es genügt nicht, daß aus dem Begleitschreiben an den Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin klar hervorgeht, daß der Notar den Endbetrag von ihr verlangt; denn die Rechnung muß so beschaffen sein, daß der Notar ihr nur eine Vollstreckungsklausel hinzuzufügen braucht, um sie vollstreckbar zu machen (vgl. § 155 Satz 1 KostO ); das erfordert aber die Angabe des Kostenschuldners auf der Kostenberechnung selbst (so auch LG Coburg JurBüro 1988, 1208).

  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95
    Ähnlich wie bei einem Mahnbescheid oder - noch besser - einem öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheid muß deshalb in der Kostenrechnung zumindest der Gläubiger, der Schuldner, der Schuldbetrag sowie in Stichworten der individualisierende Schuldgrund (vgl. für den Mahnbescheid insoweit BGH NJW 1992, 1111 [BGH 05.12.1991 - VII ZR 106/91] ) angegeben (und die Kostenrechnung von dem Notar unterschrieben) sein, mag sie auch nicht in jeder Hinsicht den strengen Anforderungen der Rechtsprechung insbesondere zum Zitiergebot entsprechen.
  • BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91

    Verjährung des Gebührenanspruchs eines Notars

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95
    Nach überwiegender Meinung kommt weiter als verjährungsunterbrechende Maßnahme die Einreichung der Beschwerdeschrift der Kostenschuldnerin und deren Übermittlung an den Notar im Dezember 1993 in Betracht (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 498 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 08.03.1989 - 15 W 524/88

    Verjährungsunterbrechung; Kostenanspruch des Notars; Beschwerde des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95
    Es ist jedoch einhellige Auffassung, daß eine Zahlungsaufforderung die Verjährung nur dann unterbricht, wenn eine dem § 154 KostO entsprechende Kostenberechnung übermittelt wird oder übermittelt worden ist (vgl. KG DNotZ 1962, 431; OLG Celle DNotZ 1976, 759; OLG Hamm DNotZ 1990, 318 [OLG Hamm 08.03.1989 - 15 W 524/88] m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 26.02.1976 - 7 U 218/74
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95
    Der Senat hat zwar die analoge Anwendung des § 209 BGB auf den Antrag des Notars auf Zurückweisung der Beschwerde in seinem schon zitierten Beschluß vom 25. November 1994 in Anknüpfung an die vom hiesigen 7. Zivilsenat vertretene Mindermeinung (NJW 1976, 970) im Hinblick darauf bejaht, daß der Notar seine Forderung - anders als ein Gläubiger im Zivilrecht - nicht aus eigenem Recht überprüfen lassen könne, das Notarkostenbeschwerdeverfahren zur rechtskräftigen Feststellung der Notarkostenforderung führe und es nicht einsichtig und sinnwidrig wäre, wenn die Kostenforderung des Notars verjähren könnte, solange sie Gegenstand des alleinigen, zu ihrer Überprüfung bestimmten gerichtlichen Verfahrens sei.
  • OLG Schleswig, 25.11.1994 - 9 W 175/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95
    Dies hat der Senat auch schon mit seinem Beschluß vom 25.11.1994 9 W 175/94 SchlHA 1995, 52 = JurBüro 1995, 216 [OLG Schleswig 25.11.1994 - 9 W 175/94] bejaht.
  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03

    Formelle Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagenpositionen in einer …

    Voraussetzung einer solchen verjährungsrelevanten Zahlungsaufforderung ist nach einhelliger Auffassung die vorherige oder gleichzeitige Übersendung einer formwirksamen Kostenrechnung (vgl. BayObLG BayObLGR 2004, 183f; KG KGR 1998, 53; OLG Schleswig DNotZ 1996, 474, 475; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146).
  • KG, 15.07.2005 - 9 W 206/04

    Vorlage einer weiteren Beschwerde gegen eine Notarkostenberechnung zum BGH: …

    Nach der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf MDR 1958, 527 und OLGR 2001, 146, 150; OLG Hamm DNotZ 1990, 318, 319; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.9.1995 - 9 W 108/95; BayObLG BayObLGR 2004, 183) sollen Zahlungsaufforderung und Stundung im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 2 KostO jedoch eine wirksame Kostenberechnung voraussetzen.
  • BayObLG, 22.12.2003 - 3Z BR 226/03

    Voraussetzungen für die verjährungsunterbrechende Wirkung einer …

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur kommt eine Verjährungsunterbrechung allerdings nur dann in Frage, wenn die Kosten durch eine § 154 KostO entsprechende Rechnung bereits eingefordert sind oder die der Verjährungsunterbrechung dienende Kostenrechnung dieser Vorschrift entspricht (KG DNotZ 1962, 428/431; OLG Hamm DNotZ 1990, 318/319; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 216 = RNotZ 2001, 174; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.9.1995, 9 W 108/95, Leitsatz 1 - Juris-Dokument; LG Osnabrück Nds.…
  • LG Hannover, 14.03.2003 - 16 T 5/03

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Erbbaurechts ; …

    Die notarielle Kostenberechnung selbst muss den Schuldner nennen (OLG Schleswig, DNotZ 1996, 474).
  • LG Münster, 18.05.2020 - 5 OH 1/19
    Rn. 65 Ob darüber hinaus ein Verjährungsneubeginn auch schon deshalb ausgeschlossen ist, weil vorliegend im Zeitpunkt der o.g. Handlungen, die nach Ansicht des Antragsgegners ein Anerkenntnis darstellen sollen, jedenfalls noch keine formgültige Kostenberechnung - hierzu sogleich - vorgelegen hat, kann daher an dieser Stelle dahinstehen (Waldner, in: Rohs/Wedewer GNotKG, Stand: Dez. 2019, § 6 Rz. 30 vertritt unter Bezugnahme auf OLG Schleswig, DNotZ 1996, 474 (477) insoweit, dass es für den Neubeginn der Verjährung durch Anerkenntnis einer formgültigen Kostenberechnung nicht bedürfe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht