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| OLG Karlsruhe, 17.10.2016 - 9 W 25/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 319 ZPO, § 567 Abs 1 Nr 2 ZPO
Unzulässige Beschwerde gegen "Berichtigung" des Rubrums in einem Beweissicherungsverfahren - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 319
Zulässigkeit der Berichtigung der Parteibezeichnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Berichtigung der Parteibezeichnung
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 25.01.2016 - D 3 OH 10/15
- OLG Karlsruhe, 17.10.2016 - 9 W 25/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95
Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2016 - 9 W 25/16
Der weitere Beschwerdeführer kann zur Klärung dieser Frage einen Kostenantrag im Verfahren vor dem Landgericht stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.1995 - X ARZ 255/95 -, RdNr. 5, zitiert nach juris;… Zöller/Vollkommer a.a.O., vor § 50 ZPO, RdNr. 8; vgl. zu den Voraussetzungen einer Kostenerstattung beispielsweise OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 892). - LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 18 Ta 6/08
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Beschwerde gegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2016 - 9 W 25/16
Der Beschluss des Landgerichts vom 25.01.2016 stellt - zur Information der Beteiligten - lediglich die unverbindliche Äußerung einer Rechtsauffassung dar, die man als "prozessleitende Verfügung" (vgl. beispielsweise LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.2008 - 18 Ta 6/08 -, RdNr. 9, zitiert nach juris) bezeichnen kann. - OLG Dresden, 16.02.2006 - 13 W 106/06
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.2016 - 9 W 25/16
Wenn man der Auffassung des Landgerichts nicht folgen würde, wäre auf Grund der Schriftsätze des Antragstellers von einem gewillkürten Parteiwechsel auf der Passivseite auszugehen (vgl. zu dieser Möglichkeit beispielsweise OLG Dresden, Beschluss vom 16.02.2006 - 13 W 106/06 -, zitiert nach juris).
- BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
Anforderungen an Berufungsbegründung unter Berücksichtigung einer beanstandeten …
Aus diesem Grunde unterliegt ein Beschluss, der eine "Rubrumsberichtigung" vor Urteilserlass ausspricht, weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 3 ZPO der sofortigen Beschwerde und ist auch nicht der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BAG NZA 2004, 452, 454; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17. Oktober 2016 - 9 W 25/16 - juris Rn. 12;… OLG Koblenz Beschluss vom 21. März 2013 - 6 W 143/13 - juris Rn. 4;… Stein/Jonas/Althammer ZPO 23. Aufl. § 319 Rn. 8; Kempe/Antochewicz NJW 2013, 2797, 2799). - OVG Sachsen, 24.04.2017 - 5 E 130/16
Berichtigung des Passivrubrums, prozessleitende Verfügung, Beschwerdefähigkeit, …
Rn. 7 Insofern gilt nichts anderes als für die Berichtigung des Passivrubrums nach Auslegung des Klagebegehrens, die selbst im Revisionsverfahren nach unrichtiger Rubrumsänderung im Instanzenzug nur klarstellt, wer von Anfang an richtiger Beklagter war, mithin keinen Parteiwechsel i. S. v. § 91, § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO vornimmt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3. März 1989 a. a. O.), und deshalb nur eine nicht beschwerdefähige prozessleitende Verfügung darstellt (…vgl. BAG, Urt. v. 27. November 2003 - 2 AZR 692/02 -, juris Rn. 31;… ThürLAG, Beschl. v. 17. September 1997 - 9 Ta 12/97 -, juris Rn. 31 ff.;… BGH, Urt. v. 15. Januar 2003 - XII ZR 300/99 -, juris Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17. Oktober 2016 - 9 W 25/16 -, juris Rn. 13 ff.).
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