Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 25.05.2012 - 9 W 293/11 - 39, 9 W 293/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 15 Abs 5 S 1 RVG, § 104 Abs 3 S 1 ZPO, § 249 ZPO, § 567 ZPO
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen für das Verfahren nach Unterbrechung des Rechtsstreits - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 240; RVG § 15
Begriff der neuen Angelegenheit i.S. von § 15 RVG; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen für den Zeitraum nach Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzeröffnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der neuen Angelegenheit i.S. von § 15 RVG; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen für den Zeitraum nach Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzeröffnung
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 26.09.2011 - 1 O 121/10
- OLG Saarbrücken, 25.05.2012 - 9 W 293/11 - 39, 9 W 293/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 12.07.2006 - 13 W 1460/06
Dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 13 Abs. 5 BRAGO - Fortsetzung eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2012 - 9 W 293/11
Der Rechtszug - und damit die gebührenrechtliche Angelegenheit des in der Instanz tätigen Rechtsanwalts - ist vielmehr erst nach dem Erlass der die Instanz abschließenden Entscheidung beendet (…Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 19. Aufl., § 15, Rz. 34; zum alten Recht: OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2006, 911; OLG Hamm, Rpfleger 1989, 525; Madert, AGS 1995, 94; siehe auch FG Baden-Württemberg, EFG 2011, 373). - FG Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 13 KO 1170/10
Keine zusätzliche Vergütung bei unterbrochenen, ruhenden oder aus sonstigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2012 - 9 W 293/11
Der Rechtszug - und damit die gebührenrechtliche Angelegenheit des in der Instanz tätigen Rechtsanwalts - ist vielmehr erst nach dem Erlass der die Instanz abschließenden Entscheidung beendet (…Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 19. Aufl., § 15, Rz. 34; zum alten Recht: OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2006, 911; OLG Hamm, Rpfleger 1989, 525; Madert, AGS 1995, 94; siehe auch FG Baden-Württemberg, EFG 2011, 373). - OLG Hamm, 07.02.1989 - 23 W 2/89
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.05.2012 - 9 W 293/11
Der Rechtszug - und damit die gebührenrechtliche Angelegenheit des in der Instanz tätigen Rechtsanwalts - ist vielmehr erst nach dem Erlass der die Instanz abschließenden Entscheidung beendet (…Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 19. Aufl., § 15, Rz. 34; zum alten Recht: OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2006, 911; OLG Hamm, Rpfleger 1989, 525; Madert, AGS 1995, 94; siehe auch FG Baden-Württemberg, EFG 2011, 373).
- OLG Brandenburg, 27.11.2020 - 6 W 121/20 Für den Rechtsanwalt entsteht deshalb kein erneuter Gebührenanspruch, wenn ein gerichtliches Verfahren fortgeführt wird, das seit mehr als zwei Kalenderjahren geruht hat (BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - VII ZB 69/05 Rn 5; vom 11.08.2010 - XII ZB 60/08 Rn 26; Senat, Beschluss vom 26.03.2012 - 6 W 19/12; Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.05.2012 - 9 W 293/11; OLG Köln, Beschluss vom 24.09.2010 - I-17 W 190/10; BayVGH, Beschluss vom 08.12.2014 - 15 M 14.2529; Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.01.2018 - 5 E 81/16 Rn 9; Thüringer OVG, Beschluss vom 17.12.2018 - 4 VO 812/18 Rn 6; jew. zit. nach juris).
- OLG München, 14.06.2023 - 11 W 464/23 e
Anwaltsvergütung im Musterverfahren nach KapMuG
Rn. 15 Die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 25.02.2012 - 9 W 293/11 - ist nicht einschlägig, weil dort § 21 Abs. 1 RVG keine Anwendung fand.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".