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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9256
OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02 (https://dejure.org/2002,9256)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.08.2002 - 9 W 633/02 (https://dejure.org/2002,9256)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. August 2002 - 9 W 633/02 (https://dejure.org/2002,9256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG § 24 Abs. 1; ; EGGVG § 24 Abs. 2; ; EGGVG § 26 Abs. 1; ; EGGVG § 28 Abs. 2; ; EGGVG § 30; ; EGGVG § 30 Abs. 3; ; ZPO § 299 Abs. 2

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des rechtlichen Interesses im Zusammenhang mit der Ablehnung von Akteneinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Rechts auf Akteneinsicht Dritter im Zivilrechtsstreit; Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 EGGVG

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 1 O 2162/01
  • OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 85
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1952 - IV ZB 82/51

    Todeserklärung. Rechtliches Interesse

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
    Darunter ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (BGHZ 4, 323/325; OLG Hamm NJW 89, 533; KG NJW 89, 534).

    Angesichts dessen besteht an der in BGHZ 4, 323/325, bezeichneten Grundvoraussetzung des rechtlichen Interesses kein ernsthafter Zweifel.

  • KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Akteneinsicht bei Hoffnung des Gläubigers …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
    Die in der Entscheidungsbegründung herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 931 verweist ihrerseits auf die Entscheidung des Kammergerichts, NJW 88, 1738.
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2000 - 1 VA 1/00
    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
    Die in der Entscheidungsbegründung herangezogene Entscheidung des OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 931 verweist ihrerseits auf die Entscheidung des Kammergerichts, NJW 88, 1738.
  • KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Einsicht …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
    Darunter ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (BGHZ 4, 323/325; OLG Hamm NJW 89, 533; KG NJW 89, 534).
  • OLG Hamm, 09.05.1988 - 15 VA 2/88
    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2002 - 9 W 633/02
    Darunter ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (BGHZ 4, 323/325; OLG Hamm NJW 89, 533; KG NJW 89, 534).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2016 - 20 VA 20/15

    Zum rechtlichen Interesse für die Akteneinsicht nach § 299 II ZPO

    Dieser Annahme stehen auch die von dem weiteren Beteiligten angeführten obergerichtlichen Entscheidungen betreffend Einsichtsgesuche in Akten von Parallelverfahren (OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.11.2014, Az. 2 VA 3/14, BeckRS 2015, 06038; OLG Dresden, Beschluss vom 05.08.2002, Az. 9 W 633/02, VersR 2003, 85, auch veröffentlich: NVZ 2002, 569;… OLG Nürnberg, a. a. O., auch veröffentlicht: BeckRS 2014, 07135; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 931) nicht entgegen.
  • OLG Braunschweig, 26.11.2014 - 2 VA 3/14

    Akteneinsicht im Zivilverfahren: Rechtliches Interesse an Akteneinsicht in …

    Rn. 43 Die Antragstellerin hat jedoch ein rechtliches Interesse auf Akteneinsicht in die Akte des Parallelverfahrens X O 3086/11, weil und soweit die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 3.6.2014 im Ausgangsverfahren zur Klarstellung ihres Vortrages auf den Inhalt der Akten des Parallelverfahrens X O 3086/11 verweist (zum rechtlichen Interesse bei Bezugnahme auf Parallelverfahren durch die gegnerische Partei: OLG Dresden Beschluss vom 5.8.2002 3 VA 633/02 zitiert nach Juris VersR 2003, 85; OLG Saarbrücken Beschluss vom 17.2.2000 1 VA 1/00 zitiert nach Juris NJW-RR 2001, 931).
  • BayObLG, 06.12.2021 - 101 Va 106/21

    Akteneinsichtsgesuch durch Dritte aus wissenschaftlichem Interesse

    Rn. 34 Zwar kann nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die Akten eines Parallelverfahrens bestehen, insbesondere wenn eine Partei den Inhalt der Akten eines Verfahrens durch Bezugnahme darauf zum Gegenstand ihres Vortrags in einem anderen Verfahren macht, an dem Dritte beteiligt sind (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. Juni 2016, 20 VA 20/15, juris Rn. 44; OLG Dresden, Beschluss vom 5. August 2002, 9 W 0633/02, VersR 2003, 85; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17. Februar 2000, 1 VA 1/00, NJW-RR 2001, 931 [juris Rn. 7]; vgl. auch: OLG Braunschweig…, Beschluss vom 26. November 2014, 2 VA 3/14, juris Rn. 39; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 14. Januar 2014, 4 VA 2218/13, juris Rn. 11;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 299 Rn. 38).
  • BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels …

    Rn. 28 (2) Zwar kann nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die Akten eines Parallelverfahrens bestehen, insbesondere wenn eine Partei den Inhalt der Akten eines Verfahrens durch Bezugnahme darauf zum Gegenstand ihres Vortrags in einem anderen Verfahren macht, an dem Dritte beteiligt sind (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. Juni 2016, 20 VA 20/15, juris Rn. 44; OLG Dresden, Beschluss vom 5. August 2002, 9 W 0633/02, VersR 2003, 85; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 17. Februar 2000, 1 VA 1/00, NJW-RR 2001, 931 [juris Rn. 7]; vgl. auch: OLG Braunschweig…, Beschluss vom 26. November 2014, 2 VA 3/14, juris Rn. 39; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 14. Januar 2014, 4 VA 2218/13, juris Rn. 11;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 299 Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2026 - 3 VA 6/26

    Zurückweisung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung mangels Anspruchs auf …

    Rn. 14 aa) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann ein rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in die Akten eines Parallelverfahrens  zwar bestehen, wenn eine Partei den Inhalt der Akten eines Verfahrens durch Bezugnahme darauf zum Gegenstand ihres Vortrags in einem anderen Verfahren macht, an dem Dritte beteiligt sind (BayObLG, Beschluss vom 8.4.2022, 101 VA 6/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.6.2016, 20 VA 20/15; OLG Dresden, Beschluss vom 5.8.2002, 9 W 0633/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.2.2000, 1 VA 1/00).
  • LG Hamburg, 17.09.2014 - 325 O 373/09

    Parallelprozess mit demselben Sachverhalt: Recht auf Akteneinsicht!

    Danach besteht ein rechtliches Interesse an der Einsicht von Akten eines Parallelprozesses beispielsweise dann, wenn eine Prozesspartei aufgrund desselben Sachverhalts in verschiedenen Prozessen unterschiedliche Gegner auf Schadensersatz in Anspruch nimmt (OLG Hamburg, Beschluss v. 14.7.1987 - 2 VA 1/87, OLGZ 1988, 51; OLG Dresden, Beschluss v. 5.8.2002 - 9 W 633/02, VersR 2003, 85).
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