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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2773
OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03 (https://dejure.org/2003,2773)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2003 - 9 WF 158/03 (https://dejure.org/2003,2773)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2003 - 9 WF 158/03 (https://dejure.org/2003,2773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 362

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 2; BGB § 242; BGB § 362
    Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer Gleichgültigkeit des Unterhaltsberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verwirkung von titulierten Kindesunterhaltsansprüchen ; Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung; Erforderlichkeit der zeitnahen Durchsetzung; Vollstreckungsgegenklage; Verjährungshemmung bis zur Volljährigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann verwirkt eine Unterhaltsforderung?

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Kein Verjährung von Kindersunterhaltsansprüchen bis zur Volljährigkeit - aber verwirken können Sie sehr wohl.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 972
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03
    Da eine Verjährung von Kindesunterhaltsansprüchen bis zur Volljährigkeit wegen Hemmung (§ 204 BGB a. F., § 207 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB n. F.) nicht in Betracht kommt, sind an das Zeitmoment keine großen Anforderungen zu stellen (BGH FamRZ 1988, 370, 372; OLG Düsseldorf NJWE-FER 2001, 69).

    Das Umstandsmoment erfordert besondere Umstände, auf Grund derer sich der Unterhaltsverpflichtete nach Treu und Glauben darauf einrichten kann, dass der Berechtigte sein Recht nicht mehr geltend macht (BGH FamRZ 1988, 370, 372).

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03
    Rückständiger Unterhalt unterliegt der Verwirkung, sofern sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung (Verwirkung) als unzulässig darstellt, wenn also besondere Zeit- und Umstandsmomente erfüllt sind, § 242 BGB (BGHZ 84, 280, 282).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98

    Ausschluss des Einwands der Verwirkung in einer Vollstreckungsabwehrklage; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • KG, 28.06.2017 - 13 UF 75/16

    Kindesunterhalt: Verwirkung eines titulierten Unterhaltsrückstands

    Folge hiervon ist, dass auf Grund des Absehens des Gläubigers von einer zeitnahen Geltendmachung des titulierten Unterhaltsanspruchs beim Schuldner umso leichter der Eindruck entstehen muss, dass die bestehenden Rückstände endgültig nicht mehr geltend gemacht werden sollen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2003 - 9 WF 158/03, FamRZ 2004, 972 [bei juris Rz. 4] sowie Menne, KindPrax 2004, 136, 137).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05

    Verjährung einer Zugewinnausgleichsforderung - Unterbrechung der Verjährung durch …

    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04

    Anforderungen an die Darlegung der Leistungsunfähigkeit durch den …

    Je nachdem kommt daher eine Verwirkung (frühestens) nach einem Jahr, spätestens aber nach drei Jahren in Betracht (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377).

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).

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