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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6094
OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09 (https://dejure.org/2009,6094)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.06.2009 - 9 WF 37/09 (https://dejure.org/2009,6094)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 9 WF 37/09 (https://dejure.org/2009,6094)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • familienrecht-deutschland.de

    §§ 1573 Abs. 2, 1578b BGB; § 36 EGZPO
    Unterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 36 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1578b
    Zulässigkeit einer auf nachträgliche Befristung des nachehelichen Unterhalts gerichteten Abänderungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer auf nachträgliche Befristung des nachehelichen Unterhalts gerichteten Abänderungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 724
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
    Ist eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten, etwa wenn ein Scheidungsantrag rechtshängig ist oder die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe abschließend geregelt haben, ist der volle Mietwert zu Grunde zu legen (BGH, FamRZ 2007, 879; BGH, FamRZ 2008, 963).

    Dieser Grundsatz erfährt indes eine Einschränkung dahingehend, dass der Tilgungsanteil der Kreditraten dann nicht mehr berücksichtigt werden kann, wenn der andere Ehegatte nicht mehr von der mit der Tilgung einhergehenden Vermögensbildung profitiert und daher eine einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten stattfindet, wie es im Fall des gesetzlichen Güterstandes ab Zustellung des Scheidungsantrags der Fall ist (BGH, Urt. v. 5.März 2008, XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963; BGH, FamRZ 2007, 879).

  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05

    Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
    Ist eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten, etwa wenn ein Scheidungsantrag rechtshängig ist oder die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe abschließend geregelt haben, ist der volle Mietwert zu Grunde zu legen (BGH, FamRZ 2007, 879; BGH, FamRZ 2008, 963).

    Dieser Grundsatz erfährt indes eine Einschränkung dahingehend, dass der Tilgungsanteil der Kreditraten dann nicht mehr berücksichtigt werden kann, wenn der andere Ehegatte nicht mehr von der mit der Tilgung einhergehenden Vermögensbildung profitiert und daher eine einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten stattfindet, wie es im Fall des gesetzlichen Güterstandes ab Zustellung des Scheidungsantrags der Fall ist (…BGH, Urt. v. 5.März 2008, XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963; BGH, FamRZ 2007, 879).

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
    Die Möglichkeiten zur Befristung des Aufstockungsunterhalts waren bereits nach der vor dem 1. Januar 2008 geltenden Gesetzeslage gemäß § 1573 Abs. 5 BGB a.F. grundsätzlich gegeben und sind seit der Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 12. April 2006 (FamRZ 2006, 1006) identisch mit denjenigen im neu formulierten § 1578 b BGB, soweit diese den Aufstockungsunterhalt betreffen.
  • OLG Dresden, 04.07.2008 - 20 WF 574/08

    Abänderung; nachehelicher Unterhalt, Befristung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
    Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt war auf der Grundlage des damals festgestellten Sachverhalts - so das Gutachten von Dr. C. B. vom 14. März 2007 - sicher absehbar, dass der Antragsgegnerin durch Aufnahme einer ihr zumutbaren vollschichtigen Erwerbstätigkeit jedenfalls auf Dauer keine ehebedingten Nachteile verbleiben würden, die eines Ausgleichs durch Gewährung von unbefristetem Geschiedenenunterhalt bedurft hätten, so dass die Befristung des Geschiedenenunterhalts nicht nur möglich, sondern insbesondere mit Blick auf den in Ziffer 2. des Teilvergleichs formulierten Vorbehalt auch geboten gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 788, m.w.N; siehe auch OLG Dresden, FamRZ 2008, 2135, m.w.N.;… Palandt/ Brudermüller, aaO, § 1578 b, Rz. 20, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 16 UF 204/08

    Unterhaltsabänderungsverfahren: Befristung von Aufstockungsunterhalt, der schon …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
    Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt war auf der Grundlage des damals festgestellten Sachverhalts - so das Gutachten von Dr. C. B. vom 14. März 2007 - sicher absehbar, dass der Antragsgegnerin durch Aufnahme einer ihr zumutbaren vollschichtigen Erwerbstätigkeit jedenfalls auf Dauer keine ehebedingten Nachteile verbleiben würden, die eines Ausgleichs durch Gewährung von unbefristetem Geschiedenenunterhalt bedurft hätten, so dass die Befristung des Geschiedenenunterhalts nicht nur möglich, sondern insbesondere mit Blick auf den in Ziffer 2. des Teilvergleichs formulierten Vorbehalt auch geboten gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 788, m.w.N; siehe auch OLG Dresden, FamRZ 2008, 2135, m.w.N.;… Palandt/ Brudermüller, aaO, § 1578 b, Rz. 20, m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
    Die Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile aus dem Realsplitting geht so weit, wie seine Unterhaltspflicht aus einem Anerkenntnis oder einer rechtskräftigen Verurteilung folgt oder freiwillig erfüllt wird; die steuerlichen Voraussetzungen des Realsplittings erfordern eine tatsächliche Unterhaltszahlung in dem jeweiligen Steuerjahr (BGH, Urt. v. 28. Februar 2007, XII ZR 37/05, FamRZ 2007, 793).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
    Die Abänderbarkeit des wie hier in Rede stehenden (Teil)Vergleichs vom 19. Dezember 2006 beurteilt sich - wovon das Familiengericht zutreffend ausgegangen ist - nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1995, 665; FamRZ 2001, 1687;… Wendl/Schmitz, Unterhaltsrecht, 7 Aufl., § 10, Rz. 169 ff, m. w. N.).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
    Als Ausgangspunkt dieser Beurteilung sind zunächst die Grundlagen, die für den ursprünglichen Titel maßgebend waren, genau zu ermitteln und es ist zu prüfen, welche Änderungen zwischenzeitlich eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Unterhaltshöhe ergeben (BGH, FamRZ 1992, 539), wobei die Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Geschäftsgrundlage der Abänderungskläger trägt (…vgl. Wendl/Schmitz aaO, Rz. 169).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93

    Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
    Die Abänderbarkeit des wie hier in Rede stehenden (Teil)Vergleichs vom 19. Dezember 2006 beurteilt sich - wovon das Familiengericht zutreffend ausgegangen ist - nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1995, 665; FamRZ 2001, 1687;… Wendl/Schmitz, Unterhaltsrecht, 7 Aufl., § 10, Rz. 169 ff, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 10.12.2014 - 2 WF 166/14

    Rechte des Unterhaltsverpflichteten bei rückwirkender Rentenbewilligung zu …

    Zwar sind diese grundsätzlich berücksichtigungsfähig (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1998 - XII ZR 161/96 - FamRZ 1998, 899; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 UF 68/11 - FamRZ 2012, 791; OLG Zweibrücken, Urteil vom 17. August 1988 - 2 UF 138/87 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 12. März 2009 - II-2 UF 179/08 - FamRZ 2009, 1914; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 WF 37/09 - NJW-RR 2010, 724); ob die seitens der Antragsgegnerin bestrittenen Aufwendungen für die Sterbekasse tatsächlich erfolgen, bleibt der Klärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass dieser Nachweis seitens des Antragstellers nicht erbracht werden wird.
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