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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 05.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08, 9 WF 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31921
OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08, 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,31921)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2008 - 9 WF 45/08, 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,31921)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2008 - 9 WF 45/08, 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,31921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung einer bestimmten Reihenfolge der zu erörternden Fragen durch ein Gericht i.R.d. Vorbereitung eines Anhörungstermins oder Verhandlungstermins; Trennung von Fragen des Umgangsrechts von solchen des Sorgerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1197
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist, oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330/335; 82, 30/37; BGHZ 77, 70/72; BGH NJW-RR 2003, 1220/1221).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist, oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330/335; 82, 30/37; BGHZ 77, 70/72; BGH NJW-RR 2003, 1220/1221).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist, oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330/335; 82, 30/37; BGHZ 77, 70/72; BGH NJW-RR 2003, 1220/1221).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Die Kundgabe einer eigenen Meinung zum möglichen Verfahrensausgang selbst bietet als solches noch nicht einen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei (vgl. BGH NJW 1998, 612).
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist, oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330/335; 82, 30/37; BGHZ 77, 70/72; BGH NJW-RR 2003, 1220/1221).
  • OLG München, 19.05.2003 - 13 U 2149/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Erteilung eines richterlichen Hinweises

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Gerade im Verlaufe von Vergleichsverhandlungen kann durchaus Anlass bestehen, eindeutig Stellung zu beziehen (vgl. OLG München MDR 2004, 52; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248).
  • OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04

    Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Zwar kann ein Befangenheitsgesuch nach § 42 Abs. 2 ZPO auch auf einen "Gesamttatbestand" als Verhalten des abgelehnten Richters im laufenden Verfahren gestützt werden und in diesem Zusammenhang auch auf nach § 43 ZPO verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden (vgl. OLG Schleswig OLGR 2004, 561).
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Es kommt mithin darauf an, ob die von der Antragstellerin vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei geeignet erscheinen, berechtigte Zweifel an der auch unter dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu fordernden zweifelsfreien, auch nur den Anschein der Voreingenommenheit ausschließenden (vgl. BayObLG DRiZ 1977, 244 m.w.Nw.) Unparteilichkeit und Neutralität der Richterin zu begründen.
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 46/08

    Festlegung einer bestimmten Reihenfolge der zu erörternden Fragen durch ein …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Rn. 1 Die Antragstellerin hat mit Schriftsätzen vom 18./25. Juli 2007 die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für D… G…, hilfsweise die alleinige Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten der Schul- und Berufsausbildung sowie der Gesundheitsvorsorge einschließlich aller ärztlicher Behandlungsmaßnahmen und Therapien (Az. 31 F 174/07 des Amtsgerichts Oranienburg, Az. 9 WF 46/08 des erkennenden Senates) sowie die Regelung des Umgangsrechtes für den Sohn (Az. 31 F 181/07 des Amtsgerichts Oranienburg, Az. 9 WF 45/08 des erkennenden Senates) angetragen.
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1986 - 15 W 13/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Gerade im Verlaufe von Vergleichsverhandlungen kann durchaus Anlass bestehen, eindeutig Stellung zu beziehen (vgl. OLG München MDR 2004, 52; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15

    Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung nach förmlichem …

    Ein salopper Tonfall oder die Verwendung umgangssprachlicher Redewendungen allein ist deshalb nicht ausreichend (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2008 - 9 WF 45/08; OLG München, Beschluss vom 11.11.2009 - 7 W 2449/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2012 - 14 W 2/12).
  • VG Ansbach, 02.03.2009 - AN 14 K 08.00376

    Befangenheitsgesuch wegen eines gerichtlichen Anhörungsschreibens zu der …

    Rn. 25 Grundsätzlich rechtfertigen weder rechtliche Darlegungen des Richters noch Maßnahmen der Prozessleitung einen Ablehnungsgrund (OLG Brandenburg vom 5.3.2008 FamRZ 2008, 1197 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34915
OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,34915)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2008 - 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,34915)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2008 - 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,34915)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festlegung einer bestimmten Reihenfolge der zu erörternden Fragen durch ein Gericht i.R.d. Vorbereitung eines Anhörungstermins oder Verhandlungstermins; Trennung von Fragen des Umgangsrechts von solchen des Sorgerechts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1197
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 17-I-10

    Holger Apfel

    Ihr Handeln wird folglich dem Antragsgegner zugerechnet (vgl. BbgVerfG, Urteil vom 17. September 2009 - 45/08; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1982, BVerfGE 60, 374 [378]).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 12-I-10

    Ordnungsruf verletzt Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 39 Abs.3 SächsVerf

    Ihr Handeln wird folglich dem Antragsgegner zugerechnet (vgl. BbgVerfG, Urteil vom 17. September 2009 - 45/08; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1982, BVerfGE 60, 374 [378]).
  • VerfGH Berlin, 28.08.2019 - VerfGH 189/18

    Organstreitverfahren des Abgeordneten Wild erfolglos

    Rn. 23 Die Ordnungsrufe des Präsidenten in der Abgeordnetenhaussitzung am 29. November 2018 greifen zwar in die verfassungsmäßigen Rechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 4 VvB ein, die er im vorliegenden Organstreit alleine geltend machen kann (vgl. Sächs. VerfG…, Urteil vom 3. Oktober 2010 - Vf. 17-I-10- juris Rn. 34; VerfG Brandenburg, Urteil vom 17. September 2009 - 45/08 - juris Rn. 31; BVerfG…, Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 u. a. - juris Rn. 194 ff. m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 8. Juni 1982 - 2 BvE 2/82 - juris Rn. 19 f.).
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