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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 22.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.05.2005 - 9 WF 67/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3716
OLG Hamm, 31.05.2005 - 9 WF 67/05 (https://dejure.org/2005,3716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.2005 - 9 WF 67/05 (https://dejure.org/2005,3716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 9 WF 67/05 (https://dejure.org/2005,3716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 798a; SGB VIII § 95 § 96; BGB § 1602 § 1612a
    Zur Durchsetzbarkeit des Unterhaltsanspruchs des Kindes nach Erreichen der Volljährigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Titelumschreibung hinsichtlich unterhaltsrechtlicher Ansprüche nach Volljährigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Höxter - 3 F 69/00
  • OLG Hamm, 31.05.2005 - 9 WF 67/05

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1558 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 48
  • FamRZ 2006, 873 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 19.02.2004 - 15 WF 198/02

    Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.2005 - 9 WF 67/05
    Wie das OLG Brandenburg (FamRZ. 2004, 1888) in Übereinstimmung mit den Kommentaren festgestellt hat, kann die mit dem KindUG eingeführte Vorschrift des § 798a ZPO angesichts ihrer Zweckbestimmung nicht auf titulierte Ansprüche über bezifferte Beträge analog angewandt werden.
  • OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16

    Zulässigkeit der Befristung eines Unterhaltstitels zu Gunsten einer …

    Ob die vollstreckungsrechtliche Vorschrift des § 244 FamFG auch auf einen nicht dynamisierten Unterhaltstitel anwendbar ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 48;… FA-Komm/Müting, a.a.O., § 1612a Rn. 22;… a.A. Prütting/Helms/Bömelburg, FamFG, 3. Aufl., § 244 Rn. 5), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus Unterhaltstiteln nach Eintritt der …

    Soweit in der Rechtsprechung - unter Verweis auf die durch das Kindesunterhaltsgesetz vom 6.4.1998 neu eingefügte Vorschrift des § 798a ZPO - eine andere Auffassung vertreten wird (OLG Hamm, 9. FamS, FamRZ 2006, 48), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Deshalb besteht für nicht dynamische Unterhaltstitel kein Bedürfnis zur Schaffung einer gesetzliche Regelung, die die Vollstreckung daraus über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus zulässt (vgl. Stollenwerk, Anm. zu OLG Hamm FamRZ 2006, 48 in FamRZ 2006, 873 f.;… so i. E. auch OLG Brandenburg, a. a. O.).

  • OLG Hamm, 11.07.2006 - 2 WF 204/06
    Rn. 14 Soweit in der Rechtsprechung - unter Verweis auf die durch das Kindesunterhaltsgesetz vom 6.4.1998 neu eingefügte Vorschrift des § 798a ZPO - eine andere Auffassung vertreten wird (OLG Hamm, 9. FamS, FamRZ 2006, 48), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

    Deshalb besteht für nicht dynamische Unterhaltstitel kein Bedürfnis zur Schaffung einer gesetzliche Regelung, die die Vollstreckung daraus über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus zulässt (vgl. Stollenwerk, Anm. zu OLG Hamm FamRZ 2006, 48 in FamRZ 2006, 873 f.;… so i. E. auch OLG Brandenburg, a. a. O.).

  • OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07

    Kindesunterhalt: Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel nach Eintritt der …

    Der auf eine Entscheidung des 9. Senats für Familiensachen des Oberlandesgericht Hamm vom 31. Mai 2005 (FamRZ 2006, 48) gestützten Auffassung des Familiengerichts, eine Klauselumschreibung sei deshalb nicht vorzunehmen, weil statische Unterhaltstitel anders als dynamische Unterhaltstitel nicht über das 18. Lebensjahr des Kindes hinauswirkten, vielmehr sich der Unterhaltsberechtigte für Leistungen nach Eintritt der Volljährigkeit einen neuen Titel (ver-) schaffen müsse, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Hamm, 18.07.2007 - 7 WF 140/07

    Prozesskostenhilfe für neuen Unterhaltstitel nach Erreichen der Volljährigkeit?

    Richtig ist, daß der hiesige 9. Familiensenat in einem solchen Fall die Notwendigkeit eines neuen Titels nach Eintritt der Volljährigkeit bejaht hat (OLG Hamm FamRZ 2006, 48 mit Anm. Otten FamRZ 2006, 48 und Stollenwerk FamRZ 2006, 873).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 9 UF 132/07

    Abänderung eines vor Volljährigkeit des Kindes abgeschlossenen …

    Der auf die Entscheidungen des 9. Senates für Familiensachen des OLG Hamm vom 31. Mai 2005 (abgedruckt in FamRZ 2006, 48 ) und des 3. Senates für Familiensachen des Brandenburgischen OLG vom 19. Februar 2004 (abgedruckt in FamRZ 2004, 1888) gestützten Auffassung des Klägers, ein wie im vorliegenden Fall statischer Unterhaltstitel wirke nicht über die Vollendung des 18. Lebensjahres des unterhaltsberechtigten Kindes hinaus, so dass der inzwischen volljährige Beklagte aus dem zu seinen Gunsten errichteten Unterhaltstitel die Zwangsvollstreckung nicht mehr betreiben dürfe, vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen (vgl. schon Götsche, juris-PR-FamR 4/2007; ebenso Stollenwerk in seiner ablehnenden Anmerkung zur Entscheidung des 9. Familiensenats des OLG Hamm, FamRZ 2006, 873; OLG Hamm - 7. Familiensenat, FamRZ 2008, 291 ; OLG Hamm - 2. Familiensenat, FamRZ 2007, 654 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2007, 1829 ; AG Halberstadt, FamRZ 2006, 1049).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2006 - 15 UF 166/06

    Versorgungsausgleich: Wirksamkeit des Ausschlusses zu Lasten der Ehefrau in einem …

    Soweit die Antragsgegnerin sich auf die Entscheidung des OLG Koblenz (FamRZ 2006, 48) beruft, ist diese angesichts des völlig anderen Sachverhalts (Vertragsabschluss durch alkoholkranke Ehefrau) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • AG Halberstadt, 03.04.2006 - 9 F 82/06

    Vollstreckung in das Vermögen eines Unterhaltspflichtigen für Zeiträume nach …

    Nach Auffassung des OLG Hamm (FamRZ 2006, 48 m. Anm. Otten) ist dagegen die Vollstreckung aus einem nicht dynamisierten, auch unbefristeten Unterhaltstitel bei Einwand der Volljährigkeit nicht mehr möglich.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.03.2005 - 9 WF 67/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3822
OLG Brandenburg, 22.03.2005 - 9 WF 67/05 (https://dejure.org/2005,3822)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2005 - 9 WF 67/05 (https://dejure.org/2005,3822)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2005 - 9 WF 67/05 (https://dejure.org/2005,3822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im umgangsrechtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1296
  • FamRZ 2005, 1914
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 WF 114/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2005 - 9 WF 67/05
    In umgangsrechtlichen Verfahren muß die bedürftige Partei daher im Grundsatz zunächst das Jugendamt einschalten, bevor sie ein gerichtliches Verfahren einleitet (Brandenburgisches OLG JAmt 2003, 374; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • BFH, 27.09.2007 - III R 41/04

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden …

    Lediglich für die Gewährung von Prozesskostenhilfe verlangen einige Gerichte, dass die Beteiligten zuvor die Beratung des Jugendamtes in Anspruch genommen haben (vgl. Beschlüsse des Brandenburgischen OLG vom 22. März 2005 9 WF 67/05, FamRZ 2005, 1914, und des OLG Koblenz vom 16. August 2004 9 WF 791/04, FamRZ 2005, 1915; a.A. Beschlüsse des OLG Hamm vom 2. September 1998 8 UF 346/98, FamRZ 1998, 1303; vom 20. März 2003 3 WF 44/03, FamRZ 2003, 1758; vom 18. Dezember 2003 2 WF 420/03, FamRZ 2004, 1116, sowie des OLG Karlsruhe vom 14. Februar 2003 2 WF 142/02, FamRZ 2004, 1115).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 9 WF 197/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für den Beklagten im Unterhaltsprozess: …

    Diese Grundsätze gelten nicht allein für den Antragsteller bzw. Kläger eines Verfahrens, sondern gleichermaßen wie für den Antragsgegner bzw. Beklagten (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2005, 1914).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 79/05

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Nichtabgabe einer Erklärung zum …

    Diese Grundsätze gelten nicht allein für den Antragsteller bzw. Kläger eines Verfahrens, sondern gleichermaßen wie für den Antragsgegner bzw. Beklagten (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22. März 2005 - 9 WF 67/05 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Möglichkeit …

    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne …

    Zum Teil wird angenommen, dass vor der Inanspruchnahme des Gerichts regelmäßig der Versuch einer außergerichtlichen Klärung mit Hilfe des Jugendamtes erfolgen müsse, sofern diese nicht ausnahmsweise aussichtslos bzw. als bloße Förmelei erscheine, da der vernünftige bemittelte Beteiligte zuerst die ihm eröffneten Möglichkeiten einer kostenlosen Streitbeilegung nutzen werde (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FPR 2003, 675; FamRZ 2005, 1914; BeckRS 2008, 12817; OLG Rostock, ZFE 2011, 271, 272; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 310; OLG Koblenz, BeckRS 2005, 01271; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 149, 150;… Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Auflage, § 114 ZPO Rn. 28;… Münchener Kommentar/Viefhues, ZPO, 3. Auflage, § 76 FamFG Rn. 32 f.; Keuter, FamRZ 2009, 1891 ff.).
  • OLG Bamberg, 18.11.2019 - 7 WF 241/19

    Verfahrenskostenhilfe (hier: Anrechnung des bayerischen Familiengelds als …

    Das Beschwerdegericht teilt die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass in umgangsrechtlichen Verfahren es dem bedürftigen Beteiligten obliegt, grundsätzlich zunächst durch Vermittlung des Jugendamtes eine Lösung der Umgangsstreitigkeit herbeizuführen, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914).
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