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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18422
VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420 (https://dejure.org/2023,18422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420 (https://dejure.org/2023,18422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juli 2023 - 9 ZB 23.30420 (https://dejure.org/2023,18422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 4; VwGO § 55, § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3; GVG § 185
    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen Verständigungsschwierigkeiten mit dem Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Antrags eines ugandischen Staatsangehörigen auf Asylanerkennung

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Antrags eines ugandischen Staatsangehörigen auf Asylanerkennung

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420
    Ist der Betroffene nicht in der Lage, der mündlichen Verhandlung zu folgen und versteht der Dolmetscher aufgrund von Verständigungsproblemen einen Kläger nicht, besteht die Gefahr einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Er ist damit seiner Obliegenheit nachgekommen, auf die nunmehr gerügten Verständigungsschwierigkeiten hinzuweisen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - a.a.O. m.w.N.).

    Der Berufungszulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO ist daher nur dann erfüllt, wenn das prozessordnungswidrige Verhalten des Gerichts für die Verhinderung eines Vortrags ursächlich war, dem Entscheidungserheblichkeit zukommt (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 f.;… OVG NRW, B.v. 5.9.2016 - 13 A 1697/16.A - juris Rn. 19 ff., jew. m.w.N.).

    Die ordnungsgemäße Begründung einer Gehörsrüge im Zulassungsverfahren erfordert nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG regelmäßig substantiierte Ausführungen dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgebracht worden wäre und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Dies wäre der Fall, wenn der Gehörsverstoß nicht einzelne Feststellungen, sondern den gesamten Prozessstoff bzw. die gesamten Verfahrensgrundlagen umfasst (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 25 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.02.1998 - 1 B 4.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensrüge, Anforderung an die Rüge der Verletzung …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420
    Rn. 10 Nach dem in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs muss jeder Beteiligte Gelegenheit erhalten, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (BVerwG, B.v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219 = juris Rn. 5).

    Zur Bezeichnung einer Gehörsverletzung gehört in Fällen wie dem vorliegenden daher eine substantiierte Darlegung, dass noch etwas zur Klärung des Streitgegenstands Geeignetes vorgetragen worden wäre, aber mangels ausreichender Sprachkenntnisse nicht vorgetragen werden konnte (vgl. BVerwG, B.v. 3.2.1998 - 1 B 4.98 - InfAuslR 1998, 219 = juris Rn. 5).

  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420
    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung könnte der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 12.3.2014 - 5 B 48.13 - NVwZ-RR 2014, 660 = juris Rn. 22; B.v. 31.1.2018 - 9 B 11.17 - juris;… BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 21 ZB 18.30867 - Rn. 4).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17

    Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420
    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung könnte der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (…vgl. BVerwG, B.v. 12.3.2014 - 5 B 48.13 - NVwZ-RR 2014, 660 = juris Rn. 22; B.v. 31.1.2018 - 9 B 11.17 - juris;… BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 21 ZB 18.30867 - Rn. 4).
  • VGH Bayern, 31.10.2018 - 8 ZB 17.30339

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer äthiopischen Asylbewerberin

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420
    Im Asylprozess kann die Verletzung materiellen Rechts als solche nicht zu einer Berufungszulassung führen, weil § 78 Abs. 3 AsylG - anders als § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - den Zulassungsgrund der "ernstlichen Zweifel" an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gerade nicht vorsieht (…vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2018 - 8 ZB 18.31802 - juris Rn. 7; B.v. 31.10.2018 - 8 ZB 17.30339 - juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 13 A 1697/16

    Klärungsbedürftigkeit der Behandlung der psychischen Erkrankung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420
    Der Berufungszulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO ist daher nur dann erfüllt, wenn das prozessordnungswidrige Verhalten des Gerichts für die Verhinderung eines Vortrags ursächlich war, dem Entscheidungserheblichkeit zukommt (…vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 f.; OVG NRW, B.v. 5.9.2016 - 13 A 1697/16.A - juris Rn. 19 ff., jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 18.30670

    Kritik an tatrichterlicher Sachverhaltswürdigung kein Zulassungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420
    Rn. 5 1. Die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine konkrete, noch nicht geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, deren Beantwortung sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird und die über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder für die Weiterentwicklung des Rechts hat (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 18.30670 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 21 ZB 18.30867

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420
    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung könnte der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) allenfalls verletzt sein, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (…vgl. BVerwG, B.v. 12.3.2014 - 5 B 48.13 - NVwZ-RR 2014, 660 = juris Rn. 22; B.v. 31.1.2018 - 9 B 11.17 - juris; BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 21 ZB 18.30867 - Rn. 4).
  • VGH Bayern, 25.07.2018 - 8 ZB 18.31802

    Keine Prozesskostenhilfe für auf Mängel in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420
    Im Asylprozess kann die Verletzung materiellen Rechts als solche nicht zu einer Berufungszulassung führen, weil § 78 Abs. 3 AsylG - anders als § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - den Zulassungsgrund der "ernstlichen Zweifel" an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gerade nicht vorsieht (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2018 - 8 ZB 18.31802 - juris Rn. 7;… B.v. 31.10.2018 - 8 ZB 17.30339 - juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 9 ZB 22.30893

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei 10 Jahre zurückliegender …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420
    Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert wird und deren Klärungsfähigkeit und -bedürftigkeit begründet werden (vgl. BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 9 ZB 22.30893 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG München, 24.04.2023 - M 5 K 19.33973

    Kein Verbot der Abschiebung nach Uganda wegen einer psychischen Erkrankung

  • OVG Bremen, 22.07.2026 - 1 LA 323/25

    Berufungszulassungsverfahren - Asylrechtsstreit (Herkunftsland: Türkei) - …

    Zwar kann ein Gehörsverstoß auch dann vorliegen, wenn in einem Asylrechtsstreit für einen Asylsuchenden, der mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache nicht in der Lage ist, sich sachgemäß und erschöpfend zu äußern, entgegen § 55 VwGO i.V.m. § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG kein bzw. kein geeigneter Dolmetscher hinzugezogen wird oder wenn die Sprachmittlung durch einen hinzugezogenen Dolmetscher aufgrund von Übersetzungsfehlern zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der von dem Asylsuchenden gemachten Angaben geführt hat (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.04.1983 - 9 B 1610.81, juris Rn. 3;… NdsOVG, Beschl. v. 16.07.2025 - 4 LA 128/24, juris Rn. 3; BayVGH, Beschl. v. 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2025 - A 12 S 721/24

    Dolmetscher; Rechtliches Gehör; Recht auf faires Verfahren

    Hingegen geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung weit überwiegend, zurückgehend auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG…, Urteil vom 10.11.1981 - 9 C 474.80 -, juris Rn. 5), das vor der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen ist, davon aus, dass die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Hinzuziehung eines (geeigneten) Dolmetschers eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör darstellt oder darstellen kann, ohne sich mit der anderslautenden verfassungsgerichtlichen Entscheidung auseinanderzusetzen (…siehe nur: BVerwG, Beschlüsse vom 14.06.2013 - 5 B 41.13 -, juris Rn. 4, …und vom 03.02.1998 - 1 B 4.98 -, juris Rn. 3 ff.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.07.1997 - A 12 S 3092/96 -, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 16.07.2025 - 4 LA 128/24 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 22.01.2024 - 6 LA 168/24 -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 01.12.2023 - 11 A 1967/23.A -, juris Rn. 3 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.07.2023 - 9 ZB 23.30420 -, juris Rn. 7 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2025 - 4 LA 128/24

    Divergenz; Dolmetscher; rechtliches Gehör ; Verfahrensrüge; Zur Hinzuziehung …

    Ein Gehörsverstoß kann darum auch vorliegen, wenn in einem Asylrechtsstreit für einen Asylsuchenden, der mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache nicht in der Lage ist, sich sachgemäß und erschöpfend zu äußern, entgegen § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG i.V.m. § 55 VwGO kein bzw. kein geeigneter Dolmetscher hinzugezogen wird oder wenn die Sprachmittlung durch einen zugezogenen Dolmetscher aufgrund von Übersetzungsfehlern zu einer unrichtigen, unvollständigen oder sinnentstellenden Wiedergabe der vom Asylsuchenden in der mündlichen Verhandlung gemachten Angaben geführt hat (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1983 - 9 B 1610.81 -, juris Rn. 3;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.9.2023 - 11 LA 364/23 -, n.v. und v. 24.7.2006 - 5 LA 306/05 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschl. v. 3.7.2023 - 9 ZB 23.30420 -, juris Rn. 7;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.11.2022 - 2 A 2495/21.A -, juris Rn. 11 ff.).
  • VG München, 19.12.2024 - M 10 K 24.33440

    Asylrecht (Guinea), Abschiebungsverbote (verneint), Vorlage einer nachträglich …

    Aus diesem Grund kann dahinstehen, ob die Ausführungen des Klägers, er habe den Koran gelesen und kenne ihn auswendig, vor dem Hintergrund der fehlenden Schuldbildung widersprüchlich sind und ob diese (vom Bundesamt vorgehaltene) Widersprüchlichkeit mit fehlenden französischen Sprachkenntnissen des Klägers erklärt werden kann (vgl. zum Einwand unzureichender Sprachmittlung auch BayVGH, B.v. 3.7.2023 - 9 ZB 23.30420 - juris Rn. 8 ff.).
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