Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1978

Rechtsprechung
   EuGH, 22.11.1978 - 93/78   

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https://dejure.org/1978,1007
EuGH, 22.11.1978 - 93/78 (https://dejure.org/1978,1007)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.1978 - 93/78 (https://dejure.org/1978,1007)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 1978 - 93/78 (https://dejure.org/1978,1007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Mattheus / Doego

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - KOMPETENZEN DES GERICHTSHOFES UND DER NATIONALEN GERICHTE - VERTEILUNG DURCH DEN VERTRAG - ZWINGENDE NATUR

  • EU-Kommission

    Mattheus / Doego

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes; Veränderbarkeit der Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs durch Vereinbarungen von Privatpersonen; Entscheidung über eine Auslegungsfrage hinsichtlich der Unmöglichkeit eines Beitritts von Staaten zu den Europäischen ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 177 Abs. 1; ; EWGV Art. 237

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177 Abs. 1; EWGV Art. 237
    1. VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - KOMPETENZEN DES GERICHTSHOFES UND DER NATIONALEN GERICHTE - VERTEILUNG DURCH DEN VERTRAG - ZWINGENDE NATUR

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.03.2021 - C-64/20

    Das Gericht eines Mitgliedstaats ist verpflichtet, die ihm nach nationalem Recht

    Auszug aus EuGH, 22.11.1978 - 93/78
    Doego verweist auf die Verlautbarung der Staats- und Regierungschefs in Kopenhagen vom 14. und 15. Dezember 1973 betreffend die europäische Identität, auf die "Erklärung zur Demokratie" des Europäischen Rates in Kopenhagen vom 8. April 1978, auf die Antwort des Rates auf die schriftliche Anfrage Nr. 930/77 (Holst, ABl. 1978, Nr. C 64/20) sowie auf die Stellungnahmen der Kommission an den Rat vom 29. September 1967 und vom 1. Oktober 1969 (Stellungnahme der Kommission vom 29.9. 1967, KOM (67) 750, und Stellungnahme vom 1.10.1969, Beilage 9/10 - 1969 Bull.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 1978 in der Rechtssache 93/78 (Mattheus, Slg. 1978, 2203) ergebe, seien die innerstaatlichen Gerichte verpflichtet, die Erforderlichkeit der Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu prüfen.
  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Die Parteien können den einzelstaatlichen Gerichten die unabhängige Ausübung der in Rn. 50 des vorliegenden Urteils angesprochenen Befugnis insbesondere nicht dadurch nehmen, dass sie sie zu einem Vorabentscheidungsersuchen zwingen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 1978, Mattheus, 93/78, EU:C:1978:206, Rn. 5).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-343/90

    Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto

    18 In Anbetracht dieser Aufgabe hält sich der Gerichtshof insbesondere dann nicht für befugt, über eine von einem innerstaatlichen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn die erbetene Auslegung Rechtsakte betrifft, die die Organe der Gemeinschaft noch nicht erlassen haben (vgl. Urteil vom 22. November 1978 in der Rechtssache 93/78, Mattheus, Slg. 1978, 2203, Randnr. 8), wenn das Verfahren vor dem vorlegenden Gericht beendet ist (vgl. Urteil vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85, Pardini, Slg. 1988, 2041, Randnr. 11) oder wenn kein Zusammenhang zwischen der von dem innerstaatlichen Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift einerseits und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens andererseits besteht (vgl. Urteil vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 126/80, Salonia, Slg. 1981, 1563, Randnr. 6, sowie zuletzt Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache Durighello, a. a. O., Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02

    Recheio - Cash & Carry

    43 - Urteil vom 22. November 1978 in der Rechtssache 93/78, Mattheus, Slg. 1978, 2203, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1994 - C-57/93

    Anna Adriaantje Vroege gegen NCIV Instituut voor Volkshuisvesting BV und

    (32) ° Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung, nach der sich der Gerichtshof im Rahmen von Artikel 177 EG-Vertrag nicht zu Handlungen äussern kann, die die Gemeinschaftsorgane noch nicht vorgenommen haben; vgl. u. a. Urteile vom 22. November 1978 in der Rechtssache 93/78 (Mattheus, Slg. 1978, 2203, Randnr. 8) und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90 (Lourenço Dias, Slg. 1992, I-4673, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2004 - C-284/03

    Temco Europe

    9 - Im Urteil vom 22. November 1978 in der Rechtssache 93/78 (Mattheus, Slg. 1978, 2203) hat sich der Gerichtshof für nicht befugt erklärt, Rechtsakte auszulegen, die von der Gemeinschaft noch nicht erlassen worden seien.
  • EuGH, 14.01.1981 - 46/80

    Vianl / Orbat

    e) Es bestehe auch keine Ähnlichkeit zwischen der vorliegenden Rechtssache und dem Rechtsstreit, der dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 1978 (Rechtssache 93/78, Mattheus, Slg. 1978, 2203) zugrunde liege: Im vorliegenden Fall werde der Gerichtshof ersucht, eine Bestimmung des Vertrages, die subjektive Rechte verleihe, im Hinblick auf innerstaatliche Rechtsvorschriften auszulegen, von deren Rechtmäßigkeit die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreites abhänge, während in der Rechtssache 93/78 der Streit völlig abstrakten und theoretischen Charakter besessen und in keiner Weise die Vereinbarkeit einer Bestimmung einer innerstaatlichen Rechtsordnung mit dem Gemeinschaftsrecht betroffen habe; da außerdem Artikel 237 internationale Beziehungen regle und daher den einzelnen keine subjektiven Rechte verleihe, habe die Rechtssache 93/78 im Hinblick auf den Rechtsschutz der einzelnen keine Probleme aufgeworfen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85

    Michele Bertini und Giuseppe Bisignani und andere gegen Region Lazio und Unità

    Anders als beim Urteil vom 22. November 1978 in der Rechtssache 93/78 (Mattheus/ Doego, Slg. 1978, 2203) oder beim Beschluß vom 12. März 1980 in der Rechtssache 68/80 (Diensthabender Richter des Tribunal d'instance Hayange, Slg. 1980, 771) betreffen die vorgelegten Fragen ohne jeden Zweifel die Auslegung von Vorschriften des EWG-Vertrags, die im übrigen ausdrücklich genannt sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1987 - 31/86

    Levantina Agricola Industrial SA (LAISA) und CPC España SA gegen Rat der

    Da es sich bei den Beitrittsverträgen schließlich um Abkommen handelt, die zusätzliche Staaten in den Kreis der Mitglieder einer bereits bestehenden Gemeinschaft aufnehmen, ließe es sich denken, daß solche Verträge nur die erforderlichen technischen Anpassungen des bestehenden Gemeinschaftsrechts enthalten dürften, ohne den Charakter der Gemein- 3 - So die Erklärungen der Kommission zur Rechtssache 93/78, Urteil vom 22. November 1978 in der Rechtssache 93/78, Lothar Malthcus/Doego Fruchtimport und Tiefkühlkost e.G., Slg. 1978, 2203, 2208.
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Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1978 - 93/78 (https://dejure.org/1978,9630)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.10.1978 - 93/78 (https://dejure.org/1978,9630)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 93/78 (https://dejure.org/1978,9630)
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  • EU-Kommission PDF

    Lothar Mattheus gegen Doego Fruchtimport und Tiefkühlkost eG.

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