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   EuGH, 17.01.1980 - 95/79, 96/79   

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EuGH, 17.01.1980 - 95/79, 96/79 (https://dejure.org/1980,1693)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.1980 - 95/79, 96/79 (https://dejure.org/1980,1693)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 95/79, 96/79 (https://dejure.org/1980,1693)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Keffer und Delmelle

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Keffer und Delmelle

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Festsetzung von Einzelhandelspreisen für Fleisch; Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch und Schweinefleisch; Beschränkter Prüfungsumfang des Gerichts in Hinblick auf nationales Recht; Fehlende Befugnis der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; VO 805/86 Art. 5 Abs. 3; ; VO 121/67 Art. 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1213
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.01.1980 - 96/79
    Auszug aus EuGH, 17.01.1980 - 95/79
    URTEIL VOM 17.1.1980 - RECHTSSACHEN 95 UND 96/79 der Einzelhandels- und Verbraucherebene zu treffen, vorausgesetzt, daß diese die Ziele und das Funktionieren der gemeinsamen Marktorgänisation und insbesondere ihr Preissystem nicht gefährden.

    In den verbundenen Rechtssachen 95 und 96/79 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von der.

    gegen CHARLES KEFER (Rechtssache 95/79), Louis DELMEIXE (Rechtssache 96/79) vorgelegten Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch (ABl. 1968, - L 148, S. 24) sowie - nur die Rechtssache 95/79 betreffend - der Bestimmungen der Verordnung Nr. 121/67/EWG des Rates vom 13. Juni 1967 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch (ABl. 1967, Nr. 117, S. 66).

    Herr Charles Kefer, Angeklagter des Äusgangsverfahrens in der Rechtssache 95/79, und Herr Louis Delmelle, Angeklagter des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache 96/79, sind Fleischwareneinzelhändler in Andenne und Namur.

    Der Angeklagte des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache 96/79 hat darüber hinaus vorgetragen, das ihm gegenüber ergangene Urteil vom 21. März 1979 habe das Urteil des Gerichtshofes vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann, Slg. 1978, 1573) durchaus nicht berücksichtigen können; hierin habe der Gerichtshof eine Vorabentscheidungsfrage des Tribunal de première Instance Neufchâteau beantwortet, das über die Gültigkeit der Ministerialverordnung vom 27. März 1975 in bezug auf das Gemeinschaftsrecht und insbesondere auf die vorgenannte Verordnung Nr. 121/67 habe befinden müssen.

    - Nr. 1351/73 vom 15. Mai 1973, - Nr. 1133/74 vom 29. April 1974?" In der Rechtssache 96/79 hat das Gericht festgestellt, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, die Ministerialverordnung als unvereinbar mit der Verordnung Nr. 121/67 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch anzusehen sei; das Gericht hat daher den Vorlagegegenstand auf die Auslegung der Verordnung Nr. 805/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch beschränkt und dem Gerichtshof mit Urteil vom 30. Mai 1979 folgende Frage gestellt:.

    "Enthält die Ministerialverordnung vom 27. März 1975 zur Festsetzung des Verbraucherpreises für Rind- und Schweinefleisch einen Verstoß gegen die Verordnung (EWG)*Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch?" 3. Ausfertigungen der Vorlageurteile sind am 15. Juni 1979 (Rechtssache 95/79) und am 19. Juni 1979 (Rechtssache 96/79) beim Gerichtshof eingegangen.

    Die Erklärungen der belgischen Regierung in der Rechtssache 95/79 (Kefer) unterscheiden sich insofern von denen, die sie in der Rechtssache 96/79 (Delmelle) eingereicht hat, als darin auch das Problem der Auslegung der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch angeschnitten wird.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften bemerkt einleitend, die einzigen Faktoren, die bei den Rechtssachen 95/79 und 96/79 gegenüber der Rechtssache 154/77, Dechmann, neu seien, bezögen sich zum einen auf den Zeitpunkt, zu dem sich die den Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Ereignisse abgespielt hätten (Oktober 1976 und April 1977 in den vorliegenden Rechtssachen, ein Zeitraum im Jahre 1975 in der Rechtssache Dechmann), und zum anderen auf die Tatsache, daß diesmal die dem Gerichtshof gestellten Fragen nicht nur die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch, sondern auch die für Rindfleisch beträfen.

    III - Mündliche Verhandlung Der Angeklagte des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache 96/79, vertreten durch Rechtsanwalt J. M. Van Hille, Gent, die belgische Regierung, vertreten durch Rechtsanwalt M. E. Knops, und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Herrn J. Delmoly, haben in der Sitzung vom 21. November 1979 mündliche Ausführungen gemacht.

    Entscheidungsgründe 1 Die Strafkammer des Tribunal de premiere Instance Namur stellt dem Gerichtshof mit Urteilen vom 7. und 30. Mai 1979, beim Gerichtshof eingegangen am 15. und 19. Juni 1979, gemäß Artikel 177 EWG-Vërtrag mehrere Vorabentscheidungsfragen nach der Auslegung der Verordnung Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch (ABl. 1968, L 148, S. 24) und der Verordnung Nr. 121/67 des Rates vom 13. Juni 1967 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch (ABl. 1967, L 117, S. 66) 2 Diese Fragen sind im Rahmen von Strafverfahren gegen zwei Fleischwareneinzelhändler in Andenne (Rechtssache 95/79) und Namur (Rechtssache 96/79) aufgeworfen worden, denen zur Last gelegt wird, am 14. Oktober 1976 beziehungsweise 13. April 1977 die Einzelhandelsverkaufspreise für Rind- und Schweinefleisch in einer Weise heraufgesetzt zu haben, die gegen die Bestimmungen der belgischen Ministerialverordnung vom 27. März 1975 (Moniteur belge vom 29. März) verstieß.

    In der Rechtssache 96/79 hat das Gericht dem Gerichtshof folgende Frage gestellt:.

    DER GERICHTSHOF auf die ihm vom Tribunal de premiere Instance Namur mit Urteilen vom 7. Mai 1979 (Rechtssache 95/79) und 30. Mai 1979 (Rechtssache 96/79) vorgelegten Fragen für Recht erkannt: Die Verordnung Nr. 121/67 des Rates vom 13. Juni 1967 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch und die Verordnung Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch - beide im Lichte der von dem vorlegenden Gericht erwähnten anderen Verordnungen betrachtet - verbieten nicht die einseitige Festsetzung einer maximalen Handelsspanne für den Einzelhandelsverkauf von Rind- oder Schweinefleisch durch einen Mitgliedstaat, die im wesentlichen nach den Einkaufspreisen der früheren Vermarktungsstufen berechnet ist und sich nach Maßgabe dieser Preise ändert, sofern die zur Berechnung der Spanne dienenden Einkaufspreise um die dem Einzelhändler auf der Beschaffungs- und Verbraucherstufe tatsächlich entstandenen Vertriebs- und Einfuhrkosten erhöht werden und die Spanne in einer Höhe festgesetzt ist, die den innergemeinschaftlichen Handel nicht behindert.

  • EuGH, 29.06.1978 - 154/77

    Dechmann

    Auszug aus EuGH, 17.01.1980 - 95/79
    Der Angeklagte des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache 96/79 hat darüber hinaus vorgetragen, das ihm gegenüber ergangene Urteil vom 21. März 1979 habe das Urteil des Gerichtshofes vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann, Slg. 1978, 1573) durchaus nicht berücksichtigen können; hierin habe der Gerichtshof eine Vorabentscheidungsfrage des Tribunal de première Instance Neufchâteau beantwortet, das über die Gültigkeit der Ministerialverordnung vom 27. März 1975 in bezug auf das Gemeinschaftsrecht und insbesondere auf die vorgenannte Verordnung Nr. 121/67 habe befinden müssen.

    - Nr. 1351/73 vom 15. Mai 1973, - Nr. 1133/74 vom 29. April 1974?" In der Rechtssache 96/79 hat das Gericht festgestellt, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, die Ministerialverordnung als unvereinbar mit der Verordnung Nr. 121/67 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch anzusehen sei; das Gericht hat daher den Vorlagegegenstand auf die Auslegung der Verordnung Nr. 805/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch beschränkt und dem Gerichtshof mit Urteil vom 30. Mai 1979 folgende Frage gestellt:.

    Insoweit stellt die belgische Regierung fest, der Gerichtshof habe bereits im Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, Gelegenheit gehabt, sich zu einer ähnlichen Frage präzise zu äußern; es genüge also, das vorlegende Gericht auf dieses Urteil zu verweisen.

    Was die Frage in bezug auf die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch angeht (um die es in beiden Rechtssachen geht), so schildert die belgische Regierung die Entwicklung der Gemeinschaftsrechtsprechung auf dem Gebiet der Preisfestsetzung anhand der Urteile Galli (Rechtssache 31/74), Tasca (Rechtssache 65/75), Sadam (Rechtssachen 88 bis 90/75) und Dechmann (Rechtssache 154/77).

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften bemerkt einleitend, die einzigen Faktoren, die bei den Rechtssachen 95/79 und 96/79 gegenüber der Rechtssache 154/77, Dechmann, neu seien, bezögen sich zum einen auf den Zeitpunkt, zu dem sich die den Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Ereignisse abgespielt hätten (Oktober 1976 und April 1977 in den vorliegenden Rechtssachen, ein Zeitraum im Jahre 1975 in der Rechtssache Dechmann), und zum anderen auf die Tatsache, daß diesmal die dem Gerichtshof gestellten Fragen nicht nur die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch, sondern auch die für Rindfleisch beträfen.

    7 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann, Slg. 1978, 1573) im Hinblick auf die Verordnung Nr. 121/67 und in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78 (Grosoli) im Hinblick auf die Verordnung Nr. 805/68 ausgeführt hat, dienen die durch diese Verordnungen geschaffenen gemeinsamen Marktorganisationen dazu, im Schweinefleisch- beziehungsweise Rindfleischsektor eineri einheitlichen Markt für die Gemeinschaft zu schaffen, der einer gemeinschaftlichen Verwaltung unterliegt.

    1976, 291 und 323, vom 29. Juli 1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, Slg. 1978, 1573, vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 5/79, Buys, und vom 11. November 1979 in den Rechtssachen 16 bis 20/79, Danis), sind die Mitgliedstaaten in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, nicht mehr befugt, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen.

  • EuGH, 18.10.1979 - 5/79

    Buys

    Auszug aus EuGH, 17.01.1980 - 95/79
    1976, 291 und 323, vom 29. Juli 1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, Slg. 1978, 1573, vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 5/79, Buys, und vom 11. November 1979 in den Rechtssachen 16 bis 20/79, Danis), sind die Mitgliedstaaten in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, nicht mehr befugt, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1985 - 116/84

    Strafverfahren gegen Henri Roelstraete. - Rind- und Schweinefleisch - Pauschale

    - Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 - Procureur du Roi/Dechmann - Slg. 1978, 1573.2 - Urteil vom 17. Januar 1980 in den verbundenen Rechtssachen 95 und 96/79 - Procureur du Roi/Ch. Kefer und L. Delmelle - Slg. 1980, 103.

    Unberührt bleibt jedoch nach dieser Rechtsprechung die Befugnis der Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zur Preisgestaltung auf der 1 - Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 - Procureur du Roi/Dechmann - Slg. 1978, 1573.2 - Urteil vom 17. Januar 1980 in der verbundenen Rechtssachen 95 und 96/79 - Procureur du Roi/Ch. Kefer und L. Delmelle - Slg. 1980, 103.

    Da es nicht möglich sei, festzustellen, welcher Teil der Handelsspanne die Vertriebs- und Einfuhrkosten decken solle und welcher Teil den Nettogewinn des Einzelhändlers darstelle, bestehe für einen Einzelhändler die Gefahr, daß die Gewinnspanne sich aufgrund der tatsächlichen Auslagen für den Vertrieb und die 2 - Urteil vom 17. Januar 1980 in den verbundenen Rechtssachen 95 und 96/79 - Procureur du Roi/Ch. Kefer und L. Delmelle - Slg. 1980, 103.

    Dies könnte dann in der Tat eine Verringerung der Einfuhren von Rind- und Schweinefleisch nach 2 - Urteil vom 17. Januar 1980 in den verbundenen Rechtssachen 95 und 96/79 - Procureur du Roi/Ch. Kefer und L. Delmelle - Slg. 1980, 103.

  • EuGH, 05.06.1985 - 116/84

    Roelstraete

    "Ist im Rind- und Schweinefleischeinzelhandel eine pauschale Bewertung der Vertriebs- und Einfuhrkosten durch den nationalen Gesetzgeber mit den Gemeinschaftsverordnungen Nr. 121/67 vom 13. Juni 1967 und Nr. 805/68 vom 27. Juni 1968 vereinbar, wenn diese Kosten die maximale Handelsspanne, d. h. den Nettogewinn des Einzelhändlers, umfassen?" 5 Bei der Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, daß die Frage der Vereinbarkeit eines Preiskontrollsystems wie des durch den Arrêté ministériel vom 27. März 1975 vorgesehenen mit dem Gemeinschaftsrecht vom Gerichtshof bereits zweimal geprüft worden ist (Urteile vom 29. Juni 1978, Rechtssache 154/77, Dechmann, Slg. 1978, 1573, und vom 17. Januar 1980, Rechtssachen 95 und 96/79, Kefer und Delmelle, Slg. 1980, 103).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1980 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association und andere gegen irische Regierung und

    Als weitere Beispielsfälle haben die Kläger die lange - mit der Rechtssache 31/74 (Galli, Sig. 1975, 47) beginnende und zuletzt mit den Rechtssachen 95 und 96/79 (Procureur du Roi/Kefer und Delmelle, Slg. 1980, 103) fortgeführte - Reihe von Entscheidungen über nationale Preiskontrollen genannt, in denen der Grundsatz aufgestellt worden ist, daß nationale Rechtsvorschriften zur Kontrolle oder Festsetzung der Preise von Erzeugnissen, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen, nur rechtmäßig sind, soweit sie die Ziele und das Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation und insbesondere ihr Preissystem nicht gefährden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1987 - 216/86

    F. Antonini gegen Prefetto di Milano. - Rind- und Schweinefleisch - Höchstpreise

    3 - Verbundene Rechtssachen 95 und 96/79, Slg. 1980, 103, Randnr. 8, Hervorhebung von mir.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 35/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Markt

    I- "Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteile vom 28. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board/Redmond, Slg. 1978, 2347, und 17. Januar 1980 in den Rechtssachen 95/79 und 96/79, Kefer und Delmelle, Slg. 1980, 103) ergibt sich ..., daß die gemeinsamen Marktorganisationen auf dem Grundsatz eines offenen Marktes beruhen, zu dem jeder Erzeuger unter Bedingungen eines wirksamen Wettbewerbs freien Zugang hat und auf dessen Funktionieren ausschließlich mit dem in diesen Organisationen vorgesehenen Instrumentarium Einfluß genommen wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1987 - 188/86

    Strafverfahren gegen Régis Lefèvre. - Maximale Handelsspanne für den

    1 - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 95 und 96/79, Ke fer und Delmelle, Slg. 1980, 103, Randnr. 5.2 - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 16 bis 20/79, Danis, Slg. 1979, 3327, Randnr. 8.3 - Urteil in der Rechtssache 231/83, Cullet, Slg. 1985, 305, Randnr. 17.
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   AG Friedberg (Hessen), 11.04.1979 - C 95/79   

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   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1979 - 95/79   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.1979 - 95/79 (https://dejure.org/1979,4435)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - 95/79 (https://dejure.org/1979,4435)
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  • EU-Kommission PDF

    Procureur du Roi gegen Charles Kefer und Louis Delmelle.

    Innerstaatliche Agrarpreisstopmassnahmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.01.1980 - 96/79
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1979 - 95/79
    SCHLUSSANTRÄGE DES HERRN MAYRAS - RECHTSSACHEN 95 UND 96/79 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS HENRI MAYRAS VOM 13. DEZEMBER 1979 '.

    Die beiden Rechtssachen sind Ihnen durch die Fünfte Kammer (Rechtssache 95/79) und durch die Vierte Kammer (Rechtssache 96/79) des Tribunal de première Instance Namur *-*in beiden Fällen von demselben Einzelrichter - vorgelegt worden; dieses Gericht hat über den Widerspruch der beiden Angeklagten zu entscheiden, den diese gegen die in ihrer Abwesenheit am 6. November 1978 und am 21. März 1979 erlassenen Urteile der Fünften Kammer des Gerichts eingelegt hatten.

    Das Gericht wird auch berücksichtigen müssen, daß sich der Zeitpunkt, zu dem sich die Ereignisse des bei ihm anhängigen Verfahrens abgespielt haben, von dem in der Rechtssache Dechmann unterscheidet; während sich diese auf einen Zeitraum im Jahre 1975 bezog, geht es in der Rechtssache 96/79 um den April 1977.

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