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Rechtsprechung
   BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6682
BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90 (https://dejure.org/1991,6682)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1991 - 9a RV 1/90 (https://dejure.org/1991,6682)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1991 - 9a RV 1/90 (https://dejure.org/1991,6682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz von Beitragsaufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung in einer Ersatzkasse; Ausgestaltung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs ; Ausreichen eines Verfahrensmangels für die Zulässigkeit der Berufung ; Zur Existenz eines sozialrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90
    Weiterhin wäre ein Folgenbeseitigungsanspruch zu erwägen, wie er sich, zurückgehend auf Bachof (Die verwaltungsgerichtliche Klage auf Vornahme einer Amtshandlung, S 117 ff), in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 69, 366, 371) durchgesetzt hat, oder aber ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, wie er vor allem durch das BSG als "Parallele" (…erstmals so ausdrücklich BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6) zum Folgenbeseitigungsanspruch entwickelt worden ist.
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers - …

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90
    Weiterhin wäre ein Folgenbeseitigungsanspruch zu erwägen, wie er sich, zurückgehend auf Bachof (Die verwaltungsgerichtliche Klage auf Vornahme einer Amtshandlung, S 117 ff), in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 69, 366, 371) durchgesetzt hat, oder aber ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, wie er vor allem durch das BSG als "Parallele" (erstmals so ausdrücklich BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6) zum Folgenbeseitigungsanspruch entwickelt worden ist.
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution - …

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90
    Es ist zwar anerkannt, daß der Sozialleistungsträger im Verlaufe eines Verwaltungsverfahrens von sich aus den Bürger auf solche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen hat, die klar zutage liegen und deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß sie jeder verständige Bürger mutmaßlich nutzen würde (…vgl BSG SozR Nr. 3 zu § 1233 RVO; BSGE 41, 126 = SozR 7610 § 242 Nr. 5;… SozR 1200 § 14 Nr. 25).
  • BSG, 08.04.1987 - 1 RA 55/85

    Pflichten des Versicherungsträgers - Hinweispflicht - Beitragsnachentrichtung - …

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90
    Es ist zwar anerkannt, daß der Sozialleistungsträger im Verlaufe eines Verwaltungsverfahrens von sich aus den Bürger auf solche Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen hat, die klar zutage liegen und deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß sie jeder verständige Bürger mutmaßlich nutzen würde (…vgl BSG SozR Nr. 3 zu § 1233 RVO;… BSGE 41, 126 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; SozR 1200 § 14 Nr. 25).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 40/82

    Ausbildungsausfallzeit - Gesetzesänderung

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90
    Die Hinweis- oder Beratungspflichten des Sozialleistungsträgers (vgl §§ 14, 15, 17 Abs. 1 SGB I) sollen lediglich dazu dienen, den Bürger zu den nach dem gesetzgeberischen "Programm" vorgesehenen Sozialleistungen zu führen (vgl BSGE 55, 257 = SozR 1200 § 13 Nr. 2).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 40/80

    Entscheidung über Heil- und Krankenbehandlung

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90
    Das ist bei einer freiwilligen Versicherung in einer Ersatzkasse, die gemäß § 21 Abs. 2 SGB I zu den Sozialversicherungsträgern zählt, jedenfalls dann der Fall, wenn der Versicherte - wie hier - durch einen Beitragszuschuß zur Hälfte entlastet wird (BSG SozR 3100 § 10 Nr. 18).
  • BSG, 28.01.1975 - 10 RV 63/74

    Erstattung von Heilbehandlungskosten

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90
    Ob eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf einen solchen Sachverhalt in Betracht zu ziehen wäre (verneinend BSG SozR 3100 § 18 Nr. 3), kann hier offenbleiben.
  • BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 339/64

    Streitige Rentenentziehung - Rentenentziehungsbescheid - Hilfsbescheid des …

    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90
    Rn. 10 Der Senat ist trotz des Prozeßurteils des LSG nicht daran gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden, weil der Kläger dadurch nicht beschwert ist und die vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen für eine abschließende Sachentscheidung ausreichen (BSGE 25, 251, 254).
  • BSG, 13.08.1986 - 9a RV 46/84
    Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 9a RV 1/90
    Mit seinem Begehren, ihm für die seiner Meinung nach unnötigen Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung Ersatz zu leisten, macht der Kläger zwar einen Anspruch auf eine einmalige Leistung iS von § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG geltend, für den die Berufung grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl Urteil des Senats vom 13. August 1986 - 9a RV 46/84 - USK 86251).
  • BSG, 01.07.2026 - B 9 V 8/26 B
    Der Kläger unterzieht sich aber nicht der notwendigen Mühe, sich mit der bereits vorliegenden Rechtsprechung des BSG und BVerfG zu § 18 Abs. 4 Satz 3 BVG und hier insbesondere mit den vom LSG in seinem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Entscheidungen (zB BSG Urteil vom 27.11.1991 - 9a RV 1/90 - juris;… BSG Urteil vom 24.3.1993 - 9/9a RV 15/92 - SozR 3-3100 § 18 Nr. 1; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 21.3.2007 - 1 BvR 164/07 - juris) inhaltlich auseinanderzusetzen.

    Das BSG hat mehrfach entschieden, dass es sich bei der Regelung in § 18 Abs. 4 Satz 3 BVG um eine Sonderregelung handelt, durch die die Folgen eines rechtswidrigen Eingriffs der Verwaltung in ein bestehendes Versorgungsrechtsverhältnis wieder ausgeglichen werden, also um eine Art "Folgenbeseitigungsanspruch" (vgl BSG Urteil vom 27.11.1991 - 9a RV 1/90 - juris RdNr 13).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.12.2016 - L 1 KR 315/15

    Spontanberatung - Impfschaden - Heilbehandlung - sozialrechtlicher …

    Das SG hat sich ergänzend auf eine bereits von den Beklagten eingeführte Entscheidung des BSG vom 27. November 1991 (9a RV 1/90) berufen.

    Dazu zählen der versorgungsrechtliche Heilbehandlungsanspruch für Nichtschädigungsfolgen und der Krankenbehandlungsanspruch für Angehörige, nicht wenn ein Schwerbeschädigter bereits ausreichend sozial krankenversichert ist (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 9a RV 1/90 -, juris-Rdnr. 16).

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - L 2 VS 29/05

    Soziales Entschädigungsrecht - Erstattung von geleisteten Beiträgen zur privaten …

    In einem Urteil vom 27. November 1991 (9a RV 1/90) hat das Bundessozialgericht unter Bezugnahme auf die oben genannte Entscheidung vom 28. Januar 1975 noch einmal bestätigt, dass es sich bei § 18 Abs. 4 Satz 3 BVG um eine Sonderregelung handelt, durch die die Folgen eines rechtswidrigen Eingriffs der Verwaltung in ein bestehendes Versorgungsrechtsverhältnis ausgeglichen werden.

    Rn. 33 Gründe für die Zulassung der Revision nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 SGG liegen nicht vor, nachdem das Bundessozialgericht über die maßgebende Rechtsfrage bereits mit Urteil vom 28. Januar 1975 (…a.a.O.) entschieden, diese Rechtsprechung mit Urteil vom 27. November 1991 (a.a.O.) bestätigt hat und nachdem auch die Landessozialgerichte der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts soweit ersichtlich einvernehmlich (…vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, a.a.O.;… Bayerisches Landessozialgericht, a.a.O.) gefolgt sind.

  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VS 3/06 B
    Die gesetzliche Regelung lasse erkennen, dass der Gesetzgeber das Problem der Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen erkannt und nur für den Sonderfall des rechtswidrigen Eingriffs der Verwaltung in ein bestehendes Versorgungsverhältnis einen Ersatz - als eine Art von Schadensersatz - habe gewährleisten wollen (Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 28. Januar 1975, SozR 3100 § 18 Nr. 3, und 27. November 1991 - 9a RV 1/90).

    Die dort dargelegte Grundlinie hat das BSG am 27. November 1991 (9a RV 1/90, JURIS) nochmals wiederholt.

  • LSG Bayern, 12.12.2002 - L 18 V 16/01

    Erstattung von Beiträgen zu einer privaten Krankenversicherung nach dem …

    Es handelt sich bei § 18 Abs. 4 S 3 BVG um eine Sonderregelung, durch die die Folgen des rechtswidrigen Eingriffs der Verwaltung in ein bestehendes Versorgungsrechtsverhältnis ausgeglichen werden, somit um eine Art Folgenbeseitigungsanspruch (BSG Urteil vom 27.11.1991 Az: 9a RV 1/90, iuris Nr KSRE 021573419).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.06.2017 - L 6 VG 2227/16
    Die Versorgungsverwaltung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht verpflichtet, spontan auf den versorgungsrechtlichen Heilbehandlungsanspruch für Nichtschädigungsfolgen nach § 10 Abs. 2 BVG und den Krankenbehandlungsanspruch für Angehörige hinzuweisen, wenn ein Schwerbeschädigter, wie der Kläger, bereits ausreichend sozial krankenversichert ist (BSG, Urteil vom 27. November 1991 - 9a RV 1/90 -, Rn. 16, juris).
  • BSG, 13.12.1994 - 9 BV 22/94

    Versorgungsrecht - Ausschluß der Heil- und Krankenbehandlung - …

    In seinem - unveröffentlichten - Urteil vom 27. November 1991 (9a RV 1/90) hat der Senat zudem ausgeführt, daß es dem sozialrechtlichen Ordnungsprinzip entspricht, daß diejenigen Schwerbeschädigten, die den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch einen Befreiungsantrag verlieren, ebenso behandelt werden wie die gesetzlich Versicherten, und damit stillschweigend die Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 7 Satz 1 Buchst b Bundesversorgungsgesetz (BVG) auch insoweit bejaht.
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