Rechtsprechung
| BSG, 29.01.1992 - 9a RV 2/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anerkennung einer Leberschädigung als Schädigungsfolge nach dem Bundesversorgungsgesetz - Bestandskraft eines Prozessvergleichs im Sozialrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77
Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung …
Auszug aus BSG, 29.01.1992 - 9a RV 2/91
Sie können allenfalls zur einfachen Rechtswidrigkeit (iS des § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG und des § 44 Abs. 1 SGB X; vgl dazu BSGE 45, 1, 7 ff = SozR 3900 § 40 Nr. 9) führen.Falls die dem Vergleich zugrundeliegende Verwaltungsentscheidung überhaupt analog § 44 SGB X zugunsten des Betroffenen berichtigt werden könnte, hätte die Verwaltung die Prüfung auf eine Unrichtigkeit, von vornherein deshalb ablehnen dürfen, weil der Kläger, nichts Neues vorgebracht hat (BSGE 45, 1, 4 ff;… BSGE 63, 33, 35 f = SozR 1300 § 44 Nr. 33).
- BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86
Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts - …
Auszug aus BSG, 29.01.1992 - 9a RV 2/91
Falls die dem Vergleich zugrundeliegende Verwaltungsentscheidung überhaupt analog § 44 SGB X zugunsten des Betroffenen berichtigt werden könnte, hätte die Verwaltung die Prüfung auf eine Unrichtigkeit, von vornherein deshalb ablehnen dürfen, weil der Kläger, nichts Neues vorgebracht hat (BSGE 45, 1, 4 ff; BSGE 63, 33, 35 f = SozR 1300 § 44 Nr. 33). - BSG, 01.04.1981 - 9 RV 43/80
Prozessbeendende Wirkung eines Vergleichs über einen sozialrechtlichen Anspruch - …
Auszug aus BSG, 29.01.1992 - 9a RV 2/91
Eine Unwirksamkeit des materiell-rechtlichen Vergleichsvertrages, der im Prozeßvergleich enthalten ist (§ 779 Bürgerliches Gesetzbuch , jetzt §§ 54, 58 Abs. 1 und 2 SGB X; Urteil des Senats vom 1. April 1981 - 9 RV 43/80 - in Sozialversicherung 1981, 243), kann nicht einmal wegen arglistiger Täuschung iS des § 123 Abs. 1 BGB geltend gemacht werden, wenn - wie hier - seit der Abgabe der Willenserklärung 30 Jahre verstrichen sind (§ 124 Abs. 3 BGB).
- BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich - …
Der Bescheid vom 24.7.2003 enthielt jedoch eine selbstständige Regelung über die Rentenhöhe; hierzu war über das Anerkenntnis vom 13.6.2003 hinaus noch eine Konkretisierung durch eine Regelung im Ausführungsbescheid erforderlich (…allgemein zum Verwaltungsaktcharakter von so genannten Ausführungsbescheiden Engelmann in von Wulffen, aaO, § 31 RdNr 30; vgl auch BSG vom 29.1.1992 - 9a RV 2/91 - Juris RdNr 13;… BSG vom 2.7.1997 - SozR 3-3200 § 88 Nr. 2 S 8; BSG vom 18.9.2003 - B 9 V 82/02 B - Juris RdNr 6).. - BSG, 18.09.2003 - B 9 V 82/02 B
Inhalt von Ausführungsbescheiden, Zurückverweisung nach § 160a Abs. 5 SGG
Etwas anderes gilt aber, wenn das Urteil für den Leistungsausspruch zu unbestimmt und zur Feststellung der Leistungsdauer und -höhe noch eine Konkretisierung durch eine Regelung iS eines Verwaltungsaktes erforderlich ist (…von Wulffen/Engelmann, aaO, mwN), so auch in Fällen rechtskräftiger Urteile, wenn die MdE noch eigenständig festzustellen ist (…von Wulffen/Engelmann, aaO); insoweit hat der Ausführungsbescheid dann eine Regelungsfunktion, die ihm die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes i.S. von § 31 SGB X verleiht (…Senatsurteile vom 2. Juli 1997, SozR 3-3200 § 88 Nr. 2 S 4, 8; vom 29. Januar 1992 - 9a RV 2/91 -). - LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 R 3494/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Fremdrentenrecht - gerichtlicher Vergleich über …
So ist er einerseits Prozesshandlung, welche gemäß § 101 Abs. 1 SGG die Beendigung des Rechtsstreits bewirkt und andererseits ein materiell-rechtlicher Vertrag (BSG…, Urteil vom 17.05.1989, 10 RKg 16/88 in SozR 1500 § 101 Nr. 8 unter Hinweis auf § 779 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - und Urteil vom 24.01.1991, 2 RU 51/90; s. auch BSG…, Urteil vom 29.01.1986, 9b RU 18/84 in SozR 1200 § 44 Nr. 14; Urteil vom 29.01.1992, 9a RV 2/91).Dies gilt auch in Bezug auf den von der Beklagten zur Umsetzung dieses Vergleiches erlassenen Bescheid vom 05.01.2000 (offen gelassen vom BSG im Urteil vom 29.01.1992, 9a RV 2/91, wo eine analoge Anwendung des § 44 SGB X schon deshalb nicht näher in Betracht gezogen wurde, weil der dortige Kläger - wie die Klägerin im vorliegenden Fall - nichts Neues vorgebracht hatte).
- BSG, 20.07.2012 - B 13 R 467/11 B 8 Demgegenüber habe das BSG im Urteil vom 29.1.1992 (9a RV 2/91) den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, "dass ein Ausführungsbescheid, soweit er (nur) das umsetze, worauf sich die Parteien in einem gerichtlichen (Teil-)Vergleich geeinigt hätten, keine selbständige, als Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X anzusehende Regelung enthalte".
13 Demgegenüber habe das BSG im Urteil vom 29.1.1992 (9a RV 2/91) den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, "dass die Prüfung auf eine evtl. Unrichtigkeit einer Verwaltungsentscheidung von vornherein deshalb abgelehnt werden darf, weil der Versicherte/Kläger nichts Neues vorgebracht hat".
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1998 - L 14 RA 27/97
Rentenversicherung
Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die mit diesem Bescheid getroffene Feststellung der Leistungshöhe und des Rentenbeginns mit dem Anspruch dem Grunde nach in einem inneren Zusammenhang steht (vgl. Bley in RVO Gesamtkommentar § 96 SGG Anm. 4 c zum Problem der Einbeziehung sogenannter Ausführungsbescheide in die Regelung des § 96 SGG sowie BSG-Urteil vom 29.01.1992 - 9a RV 2/91 - zur Verwaltungsaktqualität von Ausführungsbescheiden). - SG Mannheim, 19.05.2011 - S 14 U 78/09
Bei vorangegangenem gerichtlichem Vergleich ist für einen Verschlimmerungsantrag …
Es handelte sich daher insoweit nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X (vgl. BSG, 29.01.1992, 9a RV 2/91). - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 114/14
Übergangsleistungen nach der BKV; Reichweite eines Prozessvergleichs; …
Eine solche weitergehende Regelung kommt nur in Betracht, wenn die Verpflichtung für den konkreten Leistungsanspruch zu unbestimmt ist bzw. zur Feststellung von Leistungsdauer und Höhe noch einer Konkretisierung bedarf [vgl. BSG: Urteil vom 6. Mai 2010 a.a.O.; Beschluss vom 18. September 2003, B 9 V 82/02 B, juris; Urteil vom 29. Januar 1992, 9a RV 2/91, juris]. - LSG Baden-Württemberg, 31.03.2026 - L 9 R 56/26 Es kann daher hier offenbleiben, inwieweit der Rentenanpassungsbescheid vom 12.04.2016 unmittelbar anfechtbar gewesen wäre, weil die Beklagte darin in Bezug auf die Höhe der EP, die der Rentenberechnung zu Grunde lagen, gar keine eigene Entscheidung getroffen hat, sondern nur eine bindende Entscheidung des AG umgesetzt hat (zur Anfechtbarkeit solcher "Ausführungsbescheide" vgl. BSG, Urteil vom 29.01.1992 - 9a RV 2/91 -, Juris Rn. 13; BSG…, Beschluss vom 18.09.2003 - B 9 V 82/02 B -, Juris Rn. 6).
- LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 2 U 2275/98
Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) für Unfälle beim Zurücklegen von Wegen auf dem …
Ergibt sich im Rahmen eines Antrages auf Erteilung eines Zugunstenbescheides mangels entsprechenden Vortrages nichts, was für die Unrichtigkeit der Vorentscheidung sprechen könnte, darf sich die Verwaltung ohne jede neue Sachprüfung auf die Bindungswirkung früherer Bescheide berufen (…vgl. BSG SozR 1300 § 44 Nr. 33; BSG vom 29.01.1992 - 9a RV 2/91 - und BSG NJW 1990, 1501; LSG Baden-Württemberg vom 09.05.1994 - L 11 V 2087/92 - und vom 20.01.1993 - L 11 V 404/93 - sowie LSG Nordrhein-Westfalen, E-LSG V-001). - LSG Baden-Württemberg, 01.04.2016 - L 7 R 793/15 Über die Zeit vom 1. November 2011 bis 30. September 2013 hat der Bescheid keine (eigenständige) Regelung im Sinne einer erneuten, konstitutiven Bestätigung der ursprünglichen Ablehnung (Bescheid vom 13. Januar 2012, Widerspruchsbescheid vom 28. März 2012) für den gesamten zurückliegenden Zeitraum ab Rentenantragstellung getroffen; er führt lediglich das abgegebene (Teil-)Anerkenntnis für die Zeit ab Rentenbeginn am 1. Oktober 2013 aus, so dass lediglich eine neue Entscheidung für einen anderen Zeitraum - nämlich dem ab dem 1. Oktober 2013 - getroffen wurde (vgl. zum Regelungscharakter von Ausführungsbescheiden BSG, Beschluss vom 18. September 2003 - B 9 V 82/02 B - (juris Rdnrn. 6 ff.); Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RV 2/91 - (juris Rdnr. 13)).
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