Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
| Erstes Kapitel - Verwaltungsverfahren (§§ 1 - 66) |
| Vierter Abschnitt - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 53 - 61) |
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.
(2) Ein Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2 ist ferner nichtig, wenn
(3) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Vertrages, so ist er im Ganzen nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den nichtigen Teil geschlossen worden wäre.
rechtlichen Vertrages § 54Vergleichsvertrag § 55Austauschvertrag § 56Schriftform § 57Zustimmung von Dritten und Behörden § 58Nichtigkeit des öffentlich-
rechtlichen Vertrages § 59Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen § 60Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung § 61Ergänzende Anwendung von Vorschriften
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Rechtsprechung zu § 58 SGB X
332 Entscheidungen zu § 58 SGB X in unserer Datenbank:
- LG Stuttgart, 30.09.2026 - 18 O 291/25
Nachzahlung von Notfallabschlägen
- BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 7/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit eines im Verfahren der ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 12.02.2020 - L 4 KA 11/17
Ein von dem Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses in dessen Sitzung ...
- LSG Hessen, 12.02.2020 - L 4 KA 11/17
- SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - L 4 SO 9/24
- BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 10.21
Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen durch ...
- BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
Gewährung eines materiell-rechtlichen Anspruchs von Kindertagespflegepersonen aus ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen, 02.11.2021 - 3 A 381/20
Leistungsklage; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Verwirkung; unzulässige ...
- OVG Sachsen, 02.11.2021 - 3 A 381/20
- SG Nordhausen, 08.06.2022 - S 13 AS 1600/20
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen - ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 14.20
Staatliche Finanzierungszusage an Träger der freien Jugendhilfe zur Finanzierung ...