Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
| Erstes Kapitel - Verwaltungsverfahren (§§ 1 - 66) |
| Vierter Abschnitt - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 53 - 61) |
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.
(2) Ein Vertrag im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 2 ist ferner nichtig, wenn
| 1. | ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nichtig wäre, | |
| 2. | ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nicht nur wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers im Sinne des § 42 rechtswidrig wäre und dies den Vertragschließenden bekannt war, | |
| 3. | die Voraussetzungen zum Abschluss eines Vergleichsvertrages nicht vorlagen und ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nicht nur wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers im Sinne des § 42 rechtswidrig wäre, | |
| 4. | sich die Behörde eine nach § 55 unzulässige Gegenleistung versprechen lässt. |
(3) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Vertrages, so ist er im Ganzen nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den nichtigen Teil geschlossen worden wäre.
rechtlichen Vertrages § 54Vergleichsvertrag § 55Austauschvertrag § 56Schriftform § 57Zustimmung von Dritten und Behörden § 58Nichtigkeit des öffentlich-
rechtlichen Vertrages § 59Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen § 60Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung § 61Ergänzende Anwendung von Vorschriften
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Rechtsprechung zu § 58 SGB X
333 Entscheidungen zu § 58 SGB X in unserer Datenbank:
- LG Stuttgart, 30.09.2026 - 18 O 291/25
Nachzahlung von Notfallabschlägen
- BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 7/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit eines im Verfahren der ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 12.02.2020 - L 4 KA 11/17
Ein von dem Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses in dessen Sitzung ...
- LSG Hessen, 12.02.2020 - L 4 KA 11/17
- LSG Baden-Württemberg, 21.04.2026 - L 11 KR 2622/25
- SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - L 4 SO 9/24
- BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 10.21
Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen durch ...
- BVerwG, 30.06.2023 - 5 C 11.21
Gewährung eines materiell-rechtlichen Anspruchs von Kindertagespflegepersonen aus ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen, 02.11.2021 - 3 A 381/20
Leistungsklage; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Verwirkung; unzulässige ...
- OVG Sachsen, 02.11.2021 - 3 A 381/20
- SG Nordhausen, 08.06.2022 - S 13 AS 1600/20
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen - ...
Querverweise
Auf § 58 SGB X verweisen folgende Vorschriften:
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Verwaltungsverfahren
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 61 (Ergänzende Anwendung von Vorschriften)