Rechtsprechung
| BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Verjährung - Verjährung - Antrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 09.10.1981 - S 1b V 310/79
- BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BSG, 15.12.1982 - GS 2/80
Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid; …
Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83
Ob dann, wenn die Verletzung einer den Schutz des Antragstellers betreffenden Vorschrift festgestellt würde, im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs Leistungen für weiter zurückliegende Zeiten erlangt werden könnten und ob ein solcher Anspruch neben § 44 Abs. 4 SGB X bestehen könnte, hat der Große Senat (GS) in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1982 ausdrücklich offengelassen (vgl. BSGE 54, 223, 232 letzter Satz).Der GS hat hier auch entschieden, daß die Rechtsverschlechterung, die in der etwaigen Verkürzung der Rückwirkung auf vier Jahre liegen kann, verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BSGE 54, 223, 231).
- BSG, 21.12.1971 - GS 4/71
Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche - …
Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83
Dabei kann unentschieden bleiben, ob die Urteile des BSG, die im Einzelfall in der Geltendmachung der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung sahen (vgl. BSGE 28, 282, 285 ff; BSGE 34, 1, 8), auch unter der Geltung des neuen Rechts vertretbar wären. - BSG, 29.05.1980 - 9 RV 18/79
Antrag auf Berufsschadensausgleich Zeitlicher Geltungsbereich des Antrags - …
Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83
Ob der Antrag auf Hinterbliebenenversorgung (§ 9 Nr. 5 BVG) sich im allgemeinen auch ohne ausdrückliche Benennung auf eine Ausgleichsrente (§ 41 BVG) erstreckte, ist fraglich (Nr. 1 der VV zu § 41 BVG i.V.m. Nr. 1 zu § 32 i.d.F. vom 1. März 1951, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 61 vom 30. März 1951;… BSG SozR 3100 § 31 Nr. 22, 3100 § 35 Nr. 1; 3100 § 89 Nr. 2; BVB 1966, 117; BSG 29. Mai 1980 - 9 RV 18/79 -). - BSG, 08.12.1982 - 9a RV 22/82
Schwerstbeschädigtenzulage; Berechnung der Schwerstbeschädigtenzulage
Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83
Ob der Antrag auf Hinterbliebenenversorgung (§ 9 Nr. 5 BVG) sich im allgemeinen auch ohne ausdrückliche Benennung auf eine Ausgleichsrente (§ 41 BVG) erstreckte, ist fraglich (Nr. 1 der VV zu § 41 BVG i.V.m. Nr. 1 zu § 32 i.d.F. vom 1. März 1951, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 61 vom 30. März 1951; BSG SozR 3100 § 31 Nr. 22, 3100 § 35 Nr. 1; 3100 § 89 Nr. 2; BVB 1966, 117; BSG 29. Mai 1980 - 9 RV 18/79 -). - BSG, 31.10.1968 - 12 RJ 390/66
Unrichtige Rentenfeststellung - Ermittlungspflicht des Versicherungsträgers - …
Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83
Dabei kann unentschieden bleiben, ob die Urteile des BSG, die im Einzelfall in der Geltendmachung der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung sahen (vgl. BSGE 28, 282, 285 ff; BSGE 34, 1, 8), auch unter der Geltung des neuen Rechts vertretbar wären.
- BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 58/03 R
Sozialversicherungsabkommen - Rentenantrag - Rentenanspruch - Fiktion - …
Deshalb sei ein Antragsteller nicht verpflichtet und folglich sei von ihm nicht zu erwarten, dass er auf den Verfahrensgang einwirke, um einen Verfahrensstillstand und damit das Ende der Verjährungsunterbrechung zu vermeiden (…BSG Urteile vom 24. September 1992 - 9a RV 22/91 - SozR 3-1200 § 45 Nr. 1 und vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 60/83 - SozR 1200 § 45 Nr. 5).Soweit das LSG für seine Ansicht Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zitiert (vgl BSG Urteile vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 60/83 - SozR 1200 § 45 Nr. 5, vom 24. September 1992 - 9a RV 22/91 - SozR 3-1200 § 45 Nr. 1 …und vom 15. Juni 2000 - B 7 AL 64/99 R - BSGE 86, 182 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 9), steht diese der Auffassung des Senats nicht entgegen.
Ist der 9a Senat im Urteil vom 13. Dezember 1984 (aaO) noch davon ausgegangen, ein Versorgungsverfahren könne durch "Nichtbetreiben" in "Stillstand" iS des § 211 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 BGB aF geraten, hat derselbe Senat seine Auffassung in der späteren Entscheidung vom 24. September 1992 (…aaO) im Sinne einer Aufgabe dieser früheren Rechtsprechung deutlich modifiziert (revidiert), indem es dort heißt, die Versorgungsverwaltung habe ein Verfahren auch dann fortzusetzen und abzuschließen, wenn der Antragsteller seinen Antrag trotz Aufforderung nicht ergänze; ein Nichtbetreiben des von der Offizialmaxime beherrschten Verfahrens iS der Verjährungsvorschriften liege darin nicht ("Abgrenzung" zum Urteil des BSG vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 60/83 - SozR 1200 § 45 Nr. 5).
- BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94
Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur …
Dies hat das BSG im Urteil vom 10. Dezember 1980 (…9 RV 25/80 - SozR 2200 § 29 Nr. 14) für in der Konkurstabelle festgestellte Beitragsforderungen sowie im Urteil vom 13. Dezember 1984 (9a RV 60/83 - SozR 1200 § 45 Nr. 5) für bindend festgestellte Sozialleistungsansprüche grundsätzlich bejaht und in dem von ihm zuletzt entschiedenen Fall lediglich wegen § 218 Abs. 2 BGB - dessen Voraussetzungen hier nicht vorliegen - verneint. - BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93
Kindergeld - Zahlungseinstellung - Nachzahlung - Verjährung
Rechtsirrig sei auch die Auffassung des LSG, die Verjährungsvorschrift des § 45 SGB I greife dann nicht, wenn eine vom Kindergeldberechtigten beantragte Leistung durch bestandskräftigen Bescheid bewilligt worden und nur die Auszahlung unterblieben sei (Hinweis auf BSG vom 13. Dezember 1984, SozR 1200 § 45 Nr. 5).Außerhalb der tragenden Gründe hat der 9. Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1984 (SozR 1200 § 45 Nr. 5) darauf hingewiesen, daß auch beim Bestehen eines bewilligenden Bescheides eine Berufung auf die Verjährung möglich ist (…a.a.O. S. 5 f).
- BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 74.88
Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialleistung - Unterbrechung der Verjährung
Anträge, die nicht nur Verfahrens-, sondern auch materiellrechtliche Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf eine Sozialleistung sind, bewirken keine Unterbrechung der Verjährung nach § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB I (Abweichung von BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9 a RV 60/83 - <…">45%20SGB%20I%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1200 § 45 SGB I Nr. 5>). Zwar ist dem Berufungsgericht einzuräumen, daß es sich für seine gegenteilige Auffassung, eine Unterbrechung der Verjährung könne nach § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB I auch durch Anträge bewirkt werden, die nicht nur Verfahrens-, sondern auch materiellrechtliche Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Sozialleistung seien, auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember 1984 - 9 a RV 60/83 - (…
;…">45%20SGB%20I%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1200 § 45 SGB I Nr. 5 S. 4) berufen kann. - BSG, 24.09.1992 - 9a RV 22/91
Sozialrechtlicher Berufsschadensausgleich - Verjährung von Ansprüchen auf …
Soweit das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für die abschnittsweise bewilligten Leistungen auf Ausbildungsförderung (vgl. § 50 Abs. 3 BAföG) eine zusätzliche "mahnungsähnliche" Unterbrechungshandlung verlangt (BVerwGE 90, 37 [BVerwG 20.02.1992 - 5 C 74.88]), mag dies für dieses spezielle Rechtsgebiet angemessen sein; eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hält der Senat jedoch ebenso wie das BVerwG in der genannten Entscheidung nicht für erforderlich, weil er erneut (ebenso wie in seinem Urteil vom 13. Dezember 1984 - SozR 1200 § 45 Nr. 5) über einen Leistungsanspruch aus dem Versorgungsrecht zu befinden hat, der ab 1955 nach dem KOVVerfG zu beurteilen war.Ein Verfahren wird nicht betrieben, wenn von demjenigen, der sich auf die Unterbrechung beruft, erwartet werden darf, daß er auf den Verfahrensfortgang einwirke (BSG SozR 1200 § 45 Nr. 5).
- BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 64/99 R
Unterbrechung der Verjährung bei abschnittsweise bewilligten Sozialleistungen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - L 4 U 522/13
Zahlung von Rente anlässlich einer anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4301 …
Nicht betrieben worden ist es, wenn von demjenigen, der sich auf die Unterbrechung beruft, erwartet wird, dass er auf den Verfahrensfortgang eingewirkt hätte (BSG Urt. v. 13.12.1984 - 9a RV 60/83 - juris Rn. 12). - LSG Hamburg, 22.10.2003 - L 1 RJ 109/02
Unterbrechung der Verjährung des Rentenanspruchs durch Rentenantragstellung im …
Die Regelung des § 211 Abs. 2 Satz 1, 2. Variante BGB aF ist auf eine Unterbrechung durch Antragstellung entsprechend anwendbar (vgl. BSG 13.12.84 - 9a RV 60/83, SozR 1200 § 45 Nr. 5, 15.6.00 - B 7 AL 64/99 R, BSGE 86, 182 und 24.9.92 - 9a RV 22/91, SozR 3-1200 § 45 Nr. 1). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - L 14 RJ 151/01
Rentenversicherung
Rn. 17 Die Beklagte beruft sich insoweit auf das Urteil des BSG vom 13.12.1984 - Az.: 9 RV 60/83 - SozR 1200 § 45 Nr. 5. - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2003 - L 10 LW 29/02
Anspruch auf Beitragszuschüsse nach dem Gesetz über die Alterssicherung der …
Nachdem der Antrag vom September 1987 vom Kläger selbst nicht weiter verfolgt und von der Beklagten nicht beschieden worden war (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 13. Dezember 1984, SozR 1200 § 45 Nr. 5) und sich der im Mai 1995 gestellte Anspruch nicht auf den hier in Rede stehenden Zeitraum bezog, machte der Kläger Beitragszuschüsse für die Zeit von 1987 bis September 1993 erstmals in seinem Schreiben vom 23. März 1998 geltend. - LSG Baden-Württemberg, 26.01.2006 - L 10 U 300/05
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