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   VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16   

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https://dejure.org/2017,9835
VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 (https://dejure.org/2017,9835)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 (https://dejure.org/2017,9835)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2017 - A 11 S 2151/16 (https://dejure.org/2017,9835)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Flüchtigkeit eines Asylbewerbers nach Unionsrecht; Überstellung des Asylbewerbers in den zuständigen Mitgliedstaat; Unionsrechtliche Maßstäbe zur Beurteilung der Lebensverhältnisse des anerkannten international Schutzberechtigten; Vorübergehende Aussetzung der ...

  • Wolters Kluwer

    Überstellung eines Ausländers in einen sicheren Drittstaat (hier: Italien) zur Durchführung eines Asylverfahrens; Flüchtigkeit eines Asylbewerbers i.S. des Art. 29 Abs. 2 S. 2 VO 604/2013/EU; Verlängerung der Frist nach Art. 29 Abs. 1 UA 1 VO 604/2013/EU; Beurteilung der ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 267 AEUV, Art 4 EUGrdRCh, Art 3 Abs 2 UAbs 2 EUV 607/2013, Art 29 Abs 2 EUV 604/2013, § 29 Abs 1 Nr 1 AsylG AUT 1997
    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union - Vereitelung der Überstellung - Dublin III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen; Überstellungsfrist; Verlängerung der Überstellungsfrist; Verlängerung wegen Flucht

  • rechtsportal.de

    Überstellung eines Ausländers in einen sicheren Drittstaat (hier: Italien) zur Durchführung eines Asylverfahrens; Flüchtigkeit eines Asylbewerbers i.S. des Art. 29 Abs. 2 S. 2 VO 604/2013/EU; Verlängerung der Frist nach Art. 29 Abs. 1 UA 1 VO 604/2013/EU; Beurteilung der ...

  • rechtsportal.de

    Flüchtigkeit eines Asylbewerbers nach Unionsrecht; Überstellung des Asylbewerbers in den zuständigen Mitgliedstaat; Unionsrechtliche Maßstäbe zur Beurteilung der Lebensverhältnisse des anerkannten international Schutzberechtigten; Vorübergehende Aussetzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 890
  • DVBl 2017, 1055
 
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Wird zitiert von ... (164)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16
    Jedenfalls wäre dieser Frage gegebenenfalls noch weiter nachzugehen (vgl. zur Funktion und Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen und Kirchen in Italien vor Jahren bei wesentlich geringeren Flüchtlingszahlen VGH Bad-Württ., Urteil vom 16.04.2014 - A 11 S 1721/13).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16
    Aus der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u.a.; vom 14.11.2013 - C-14/11; vom 10.12.2013 - C-394/12) ergeben sich keine genügenden Anhaltspunkte dafür, dass insoweit keine umfassende Bewertung gerade auch unionsrechtlich geboten sein könnte, mit anderen Worten, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem die Augen davor verschließen dürfte, in welcher Situation sich im Anschluss an die Aufnahme zum Zwecke der Verfahrensdurchführung die Schutzberechtigten befinden werden, wenn man den Schutzsuchenden nach dem Mechanismus des Dublin-Systems eine freie Wahl des Zufluchtlandes verwehrt und ihnen grundsätzlich nur einen Verfahrensweg in dem zuständigen Mitgliedstaat eröffnet.
  • EuGH, 15.02.2017 - C-670/16

    Mengesteab - Beschleunigtes Verfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16
    Die Ungewissheit über ihren Ausgang birgt die Gefahr, das Funktionieren des durch die Verordnung 604/2013 eingeführten Systems zu beeinträchtigen und das Gemeinsame Europäischen Asylsystem zu schwächen (vgl. EuGH, Beschluss vom 15.02.2017 - C-670/16 -, ECLI:EU:C:2017:120).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte berücksichtigte in seiner Rechtsprechung (Entscheidung vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 ) im Kontext des Art. 3 EMRK ausdrücklich den Umstand, dass der hier zu betrachtende und zu würdigende Personenkreis in besonderem Maße verletzlich und/oder hilfsbedürftig ist und entwickelt die mit Blick auf Art. 3 EMRK einzuhaltenden (höheren) Standards - in Abweichung von der für die Beurteilung der in Abschiebezielstaaten allgemein herrschenden humanitären Zuständen herausgebildeten eigenen Spruchpraxis (vgl. nunmehr aber auch EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/16 ) spezifisch auch unter diesem Gesichtspunkt sowie den Verheißungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
  • EuGH - C-14/11 (anhängig)

    Kommission / Alliance One International u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16
    Aus der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u.a.; vom 14.11.2013 - C-14/11; vom 10.12.2013 - C-394/12) ergeben sich keine genügenden Anhaltspunkte dafür, dass insoweit keine umfassende Bewertung gerade auch unionsrechtlich geboten sein könnte, mit anderen Worten, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem die Augen davor verschließen dürfte, in welcher Situation sich im Anschluss an die Aufnahme zum Zwecke der Verfahrensdurchführung die Schutzberechtigten befinden werden, wenn man den Schutzsuchenden nach dem Mechanismus des Dublin-Systems eine freie Wahl des Zufluchtlandes verwehrt und ihnen grundsätzlich nur einen Verfahrensweg in dem zuständigen Mitgliedstaat eröffnet.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16
    Allerdings ist dem Senat bewusst, dass die Qualifikationsrichtlinie, was die Existenzbedingungen der Schutzberechtigten betrifft, in der Regel nur Inländerbehandlung verspricht (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.11.2014 - A 11 S 1778/14 -, InfAuslR 2015, 77) und unionsrechtlich nach dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem keine bestimmten (Mindest-)Standards vorgegeben werden (vgl. allerdings auch Art. 32 QRL, der nur Gleichbehandlung mit anderen Drittstaatszugehörigen verlangt).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16
    Aus der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u.a.; vom 14.11.2013 - C-14/11; vom 10.12.2013 - C-394/12) ergeben sich keine genügenden Anhaltspunkte dafür, dass insoweit keine umfassende Bewertung gerade auch unionsrechtlich geboten sein könnte, mit anderen Worten, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem die Augen davor verschließen dürfte, in welcher Situation sich im Anschluss an die Aufnahme zum Zwecke der Verfahrensdurchführung die Schutzberechtigten befinden werden, wenn man den Schutzsuchenden nach dem Mechanismus des Dublin-Systems eine freie Wahl des Zufluchtlandes verwehrt und ihnen grundsätzlich nur einen Verfahrensweg in dem zuständigen Mitgliedstaat eröffnet.
  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil vom 07. Juni 2016 (C-63/15) geht der Senat davon aus, dass durch die Vorschrift des Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 auch unmittelbar Rechte des Ausländers berührt werden.
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16
    Im Anschluss an vergleichbare in der Vergangenheit aufgetretene Fallkonstellationen geht der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass dieser Streitgegenstand im Berufungsverfahren angewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992 - 9 C 59.91 - NVwZ 1992, 892 zu § 51 Abs. 1 AuslG, vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 und 10 C 15.10 - jew. juris zu § 60 Abs. 2, 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16
    Im Anschluss an vergleichbare in der Vergangenheit aufgetretene Fallkonstellationen geht der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass dieser Streitgegenstand im Berufungsverfahren angewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992 - 9 C 59.91 - NVwZ 1992, 892 zu § 51 Abs. 1 AuslG, vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 und 10 C 15.10 - jew. juris zu § 60 Abs. 2, 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Daraus folgt, dass es unionsrechtlich allenfalls dann geboten sein kann, einen Antrag auf nochmalige Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem anderen Mitgliedstaat entgegen der dort im nationalen Recht angeordneten Unzulässigkeit derartiger Anträge zu prüfen, wenn die Lebensbedingungen in dem Mitgliedstaat, der dem Antragsteller die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verletzen (zu den vorstehend bezeichneten Problemen s.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. März 2017 - A 11 S 2151/16 - Asylmagazin 2017, 23b Frage 3).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

    Daraus folgt, dass es unionsrechtlich allenfalls dann geboten sein kann, einen Folgeantrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entgegen der im nationalen Recht angeordneten Unzulässigkeit derartiger Anträge zu prüfen, wenn die Lebensbedingungen in dem Mitgliedstaat, der dem Antragsteller subsidiären Schutz gewährt hat, Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verletzen (zu den vorstehend bezeichneten Problemen s.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. März 2017 - A 11 S 2151/16 - Frage 4).
  • BVerwG, 02.08.2017 - 1 C 37.16

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Daraus folgt, dass es unionsrechtlich allenfalls dann geboten sein kann, einen Antrag auf nochmalige Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem anderen Mitgliedstaat entgegen der dort im nationalen Recht angeordneten Unzulässigkeit zu prüfen, wenn die Lebensbedingungen in dem Mitgliedstaat, der dem Antragsteller die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK verletzen (zu den vorstehend bezeichneten Problemen s.a. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 15. März 2017 - A 11 S 2151/16 - Vorlagefrage 3).

    Daraus folgt nach Auffassung des vorlegenden Gerichts, dass allein das Fehlen eines entsprechend dimensionierten und den Defiziten des hier zu betrachtenden Personenkreises gerecht werdenden Integrationsprogramms einen anderen Mitgliedstaat unionsrechtlich nicht - entgegen der im nationalen Recht angeordneten Unzulässigkeit, derartige Anträge zu prüfen - zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens verpflichtet (zu den vorstehend bezeichneten Problemen s.a. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 15. März 2017 - A 11 S 2151/16 - Vorlagefrage 3).

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