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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 14.01.2005 - A 12 K 11956/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27326
VG Stuttgart, 14.01.2005 - A 12 K 11956/03 (https://dejure.org/2005,27326)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.01.2005 - A 12 K 11956/03 (https://dejure.org/2005,27326)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - A 12 K 11956/03 (https://dejure.org/2005,27326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Folgeverfahren - bestandskräftige Feststellung eines Abschiebungshindernisses im Asylverfahren - Widerruf - Rechtslageänderung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 16 a; AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 3; AsylVfG § 73 Abs. 4; AuslG § 53 Abs. 6; AufenthG § 60 Abs. 7; AufenthG § 102 Abs. 2 S. 1; AsylVfG § 77 Abs. 1 S. 1
    Afghanistan, Paschtunen, DVPA, Mitglieder, Militärangehörige, Haft, Folgeantrag, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Erstantrag, Anerkennungsbescheid, Bindungswirkung, Umdeutung, Widerruf, Weisungsgebundenheit, Anhörung, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.01.2005 - A 12 K 11956/03
    Rn. 15 Zwar ist Ziffer 2 des Bescheids auszulegen und auch eine Umdeutung zu prüfen (zu Letzterem vgl. BVerwG. Urt. v. 24.11.1998, NVwZ 1999, 302).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit - …

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.01.2005 - A 12 K 11956/03
    Erforderlich ist insoweit nur die Bekanntgabe oder jedenfalls der Abschluss des Verwaltungsverfahrens, nicht die Unanfechtbarkeit der Androhung (vgl. zur Rechtslage unter der Übergangsvorschrift § 95 Abs. 1 AuslG BVerwG, Urt. v. 28.05.1991, InfAuslR 1991, 268).
  • BVerwG, 21.03.1990 - 9 B 276.89

    Rücknahme, Widerruf oder Aufhebung eines Bescheids des Bundesamtes für die …

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.01.2005 - A 12 K 11956/03
    Eine "freie Abänderung" bestandskräftiger Feststellungsbescheide ist nicht möglich (BVerwG, Beschl. v. 21.03.1990, InfAuslR 1990, 245;… Marx, Komm. z. AsylVfG, 4. Aufl., § 73 Rdnr. 7).
  • OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Strafnachrichtenaustausch; Asylanspruch; …

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.01.2005 - A 12 K 11956/03
    Rn. 20 5. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden (§ 83b AsylVfG), sind den Beteiligten entsprechend den Anteilen ihres Obsiegens und Unterliegens aufzuerlegen (§§ 161 Abs. 1, 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wobei das Gericht davon ausgeht, dass die zweite Variante des § 83b Abs. 2 Satz 1 AsylVfG a.F. bzw von § 30 Satz 1 RVG nur isolierte sonstige Klagen betrifft, bei einer Klage nach der ersten Variante also sinnvoll zu quoteln ist (so auch Thür. OVG, Urt. v. 18.12.2003 - 3 KO 275/01 - VG Wiesbaden,Beschl. v. 29.10.2002 - 4 J 1933/02.A -), wobei nach seiner Überzeugung auf den Antrag auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 ff. AufenthG und der Abschiebungsandrohung 1/3 des Gesamtgegenstandswertes entfällt.
  • VG Wiesbaden, 29.10.2002 - 4 J 1933/02

    Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert; Festsetzung der …

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.01.2005 - A 12 K 11956/03
    Rn. 20 5. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden (§ 83b AsylVfG), sind den Beteiligten entsprechend den Anteilen ihres Obsiegens und Unterliegens aufzuerlegen (§§ 161 Abs. 1, 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wobei das Gericht davon ausgeht, dass die zweite Variante des § 83b Abs. 2 Satz 1 AsylVfG a.F. bzw von § 30 Satz 1 RVG nur isolierte sonstige Klagen betrifft, bei einer Klage nach der ersten Variante also sinnvoll zu quoteln ist (so auch Thür. OVG, Urt. v. 18.12.2003 - 3 KO 275/01 - VG Wiesbaden,Beschl. v. 29.10.2002 - 4 J 1933/02.A -), wobei nach seiner Überzeugung auf den Antrag auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 ff. AufenthG und der Abschiebungsandrohung 1/3 des Gesamtgegenstandswertes entfällt.
  • VG Freiburg, 15.06.2005 - A 1 K 11832/03

    Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbezeichnung; Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 …

    (Anders noch BVerwG, Urt.v.05.02.2004 - 1 C 7/03 = InfAuslR 2004, 323 bezüglich § 50 Abs. 3 S.2 AuslG, der als der Rechtmäßigkeit der Androhung entgegenstehende Hindernisse nur § 53 Abs. 1- 4 nicht aber Abs. 6 S.1 AuslG nannte; im oben genannten Sinne nach zwingendem bzw. nicht zwingendem Abschiebungshinderniss aus § 53 Abs. 6 S.1 AuslG differenzierend hingegen schon seinerzeit BVerwG, Urt.v.19.11.1996 - 9 P 6/95 [richtig: 1 C 6.95 - d. Red.] = InfAuslR 1997, 193 zu Androhungen der Ausländerbehörde; für neuerdings generelle Teilrechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung nach § 59 Abs. 3 S.2,3 AufenthG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 S.1 AufenthG aber VG Stuttgart, Urt.v.14.1.2005 - A 12 K 11956/03 = VENSA).

    Rn. 46 Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Urt. v. 14.01.2005 - A 12 K 11956/03 -) hat zu der neuen Rechtslage nach § 59 Abs. 3 Satz 2 AufenthG darüber hinausgehend sogar entschieden, dass unter Geltung dieser Vorschrift jedes Abschiebungsverbot, auch eines nach dem § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, der Aufnahme des entsprechenden Zielstaates in die Abschiebungsandrohung generell entgegenstehe.

  • VG Würzburg, 21.05.2007 - W 5 S 07.30100

    Verfahrensrecht, offensichtlich unbegründet, vorläufiger Rechtsschutz …

    Freiburg, U.v. 15.06.2005, A 1 K 11832/03); der weitergehenden, bei § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht differenzierenden Ansicht des VG Stuttgart (U.v. 14.01.2005, A 12 K 11956/03) folgt das erkennende Gericht nicht.
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