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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12218
VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25 (https://dejure.org/2025,12218)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.2025 - A 12 S 178/25 (https://dejure.org/2025,12218)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 2025 - A 12 S 178/25 (https://dejure.org/2025,12218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, Art 103 Abs 1 GG, § 105 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 160 Abs 2 ZPO
    Gewährung rechtlichen Gehörs und Umfang der Protokollierungspflicht im Asylprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktenwidrige Tatsachenfeststellung; Darlegungsgebot; Erkenntnismittel; Grundsätzliche Bedeutung; Negative Beweiskraft; Protokoll; Überzeugungsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Informatorische Anhörung im Asylprozess; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines staatenlosen Palästinensers; Verstoß gegen den verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (44)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 8 C 20.96

    Tauglichkeitsstreit - Verpflichtungsklage auf Feststellung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO durch eine Entscheidung aufgrund unzutreffender, aktenwidriger Tatsachengrundlage beinhaltet zugleich einen Verstoß gegen den in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.04.1997 - 8 C 20.96 -, juris Rn. 12).

    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO durch eine Entscheidung aufgrund unzutreffender, aktenwidriger Tatsachengrundlage beinhaltet aber zugleich einen Verstoß gegen den in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BVerwG, Urteil vom 15.04.1997 - 8 C 20.96 -, juris Rn. 12 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, InfAuslR 2016, 281, 282 ; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 24.02.2025 - 14 ZB 24.30827 -, juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21

    Maßgebliche Zeitpunkte für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25
    Rn. 3 1. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 14 ; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11.05.2023 - 6 A 98/23 A -, juris Rn. 4; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, juris Rn. 12 ff.).

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.02.2023 - A 12 S 2575/21 -, juris Rn. 15 , vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 , …und vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22 ; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6;… Berlit in: GK-AsylG, § 78 Rn. 609 ff. ).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11

    Pflicht zur Nachprüfung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25
    Die Hinweispflicht (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und hat insbesondere das Ziel der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11 m.w.N., …und vom 27.01.2015 - 6 B 43.14 -, juris Rn. 23 ff.).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung bzw. Entscheidungsfindung nach der mündlichen Verhandlung erfolgt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11, vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 -, juris, und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 -, juris Rn. 17 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2026 - A 12 S 1914/26

    Einzelrichterübertragung; Gehör; Hinweis; Klageschrift; Ladungsfrist; …

    Rn. 19 1. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.05.2025 - A 12 S 178/25 -, juris Rn. 3 ; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11.05.2023 - 6 A 98/23 A -, juris Rn. 4; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, juris Rn. 12 ff.).

    Deshalb ist darzulegen, warum sich eine solche Frage im konkreten Fall in einem Berufungsverfahren stellt und aus welchem Grund sie im allgemeinen Interesse der Klärung bedarf, d.h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat ( VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.05.2025 - A 12 S 178/25 -, juris Rn. 3 , …und vom 17.09.2024 - 3 S 1855/23 -, juris Rn. 36 ; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 24.01.2019 - 10 ZB 17.1343 -, juris Rn. 11; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, juris Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2026 - A 12 S 1973/25

    Begründung; Fallbezogenheit; Griechenland; Textbaustein; Vorlagenpflicht; …

    Rn. 9 aa) Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.05.2025 - A 12 S 178/25 -, juris Rn. 3 ; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11.05.2023 - 6 A 98/23 A -, juris Rn. 4; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, juris Rn. 12 ff.).

    Deshalb ist darzulegen, warum sich eine solche Frage im konkreten Fall in einem Berufungsverfahren stellt und aus welchem Grund sie im allgemeinen Interesse der Klärung bedarf, d.h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat ( VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.05.2025 - A 12 S 178/25 -, juris Rn. 3 , …und vom 17.09.2024 - 3 S 1855/23 -, juris Rn. 36 ; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 24.01.2019 - 10 ZB 17.1343 -, juris Rn. 11; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, juris Rn. 2).

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es zudem regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen ( VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.05.2025 - A 12 S 178/25 -, juris Rn. 4 , …und vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4 ; Hessischer VGH…, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5;… Funke-Kaiser in: GK-AsylG, § 78 Rn. 609 ff. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2026 - A 12 S 1238/25

    Zulassungsgrund i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG 1992; versuchte Umgehung der …

    Rn. 4 1. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG ist gegeben, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung nicht geklärte Frage von allgemeiner, d.h. über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und sich im Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.05.2025 - A 12 S 178/25 -, juris Rn. 3 ; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11.05.2023 - 6 A 98/23 A -, juris Rn. 4; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, juris Rn. 12 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2026 - 4 LZ 287/25

    Gehörsverstoßwegen wegen fehlerhafter Sachverhalts- und Beweiswürdigung in …

    Rn. 10 Eine fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist in Rechtsstreitigkeiten nach dem Asylgesetz deshalb nur dann i. S. v. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 Nr. 3 VwGO erheblich, wenn darin zugleich ein spezifischer Gehörsverstoß liegt, etwa weil das Tatsachengericht seiner Entscheidung einen unvollständigen oder aktenwidrigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. April 1997 - 8 C 20.96 - juris Rn. 12; VGH Mannheim, Beschluss vom 9. Mai 2025 - A 12 S 178/25 - juris Rn. 16; VGH München…, Beschluss vom 24. Februar 2025 - 14 ZB 24.30827 - juris Rn. 8).
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