Rechtsprechung
| BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AktG § 132 Abs. 2 S. 2; ; AktG § 132 Abs. 5; ; FGG § 13a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 132 Abs. 2 S. 2, Abs. 5; FGG § 13a Abs. 1
Fristwahrung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht, wenn die Entscheidung durch die Landesjustizverwaltung auf ein anderes Landgericht übertragen wurde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Auskunftsrecht; Aktionär; Antragsschrift; Örtliche Zuständigkeit; Gesellschaftssitz; Kostenentscheidung; Erledigung der Hauptsache; Auskunftserzwingungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2000 - 1 HKO 5809/99
- BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Papierfundstellen
- DB 2001, 1192
- AG 2002, 290
- NZG 2001, 608
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92
Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung; …
Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Es gilt also der Grundsatz, daß jeder Beteiligte seine Kosten regelmäßig selbst zu tragen hat (vgl. KG FamRZ 1993, 84/86; OLG Hamm FamRZ 1993, 823;… Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 21).Auf der Grundlage der gebotenen überschlägigen Überprüfung, die ohne weitere Ermittlungen (BayObLGZ 1989, 17/19) und ohne abschließende Prüfung schwieriger Rechtsfragen (vgl. KG FamRZ 1993, 84/86;… Bassenge/Herbst § 13a FGG Rn. 14) durchzuführen ist, kann aber nicht davon ausgegangen werden, daß die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin in vollem Umfang begründet oder unbegründet gewesen wäre.
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Nur insoweit bleibt das Verfahren anhängig (vgl. BGHZ 106, 359/366; BayObLG FamRZ 2000, 498; WuM 1995, 733;… Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. Einleitung FGG Rn. 122). - OLG Köln, 30.08.1995 - 16 Wx 119/95
Konkludente Beschlussfassung einer Eigentümergemeinschaft
Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Nur insoweit bleibt das Verfahren anhängig (vgl. BGHZ 106, 359/366; BayObLG FamRZ 2000, 498; WuM 1995, 733;… Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. Einleitung FGG Rn. 122).
- BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 139/99
Kostenentscheidung im Richterablehnungsverfahren nach Ausscheiden des Richter
Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Nur insoweit bleibt das Verfahren anhängig (vgl. BGHZ 106, 359/366; BayObLG FamRZ 2000, 498; WuM 1995, 733;… Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. Einleitung FGG Rn. 122). - BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82
Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer
Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Eine andere Beurteilung wäre zwar gerechtfertigt, wenn die Begründetheit der Beschwerde ohne weiteres zu bejahen oder zu verneinen gewesen wäre (vgl. BGHZ 86, 393/396). - BGH, 20.02.1986 - III ZR 232/84
Wahrung der Klagefrist
Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Der Bundesgerichtshof hat für eine vergleichbare materielle Ausschlußfrist sogar allgemein die Klageerhebung bei einem unzuständigen Gericht als ausreichend angesehen (BGH NJW 1986, 2255). - OLG Dresden, 01.12.1998 - 7 W 426/98
Auskunftserzwingungsverfahren im Aktienrecht: Fristwahrung
Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Auch das OLG Dresden (AG 1999, 274) hat die Zweiwochenfrist des § 132 Abs. 2 Satz 2 AktG jedenfalls dann als gewahrt angesehen, wenn die Antragsschrift rechtzeitig bei einem unzuständigen Gericht eingeht und die Abgabe an das zuständige Gericht alsbald erfolgt. - BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 11/99
Zum Recht eines Aktionärs, in der Hauptversammlung Auskunft über eine andere …
Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Es muß eine gewisse Erheblichkeitsschwelle erreicht werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1487 m.w.N.;… Hüffer § 131 Rn. 13 und 16). - OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 20 W 173/96
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines notariell beurkundeten …
- BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Auf der Grundlage der gebotenen überschlägigen Überprüfung, die ohne weitere Ermittlungen (BayObLGZ 1989, 17/19) und ohne abschließende Prüfung schwieriger Rechtsfragen (vgl. KG FamRZ 1993, 84/86;… Bassenge/Herbst § 13a FGG Rn. 14) durchzuführen ist, kann aber nicht davon ausgegangen werden, daß die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin in vollem Umfang begründet oder unbegründet gewesen wäre. - OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 205/92
Kostenentscheidung nach Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht
- BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94
Fristwahrung durch Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax
- BayObLG, 28.04.1988 - BReg. 3 Z 46/88
- BGH, 10.12.2024 - II ZR 37/23
Beschlussnichtigkeitsfeststellungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse
Rn. 81 In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Unschädlichkeit der Anrufung eines örtlich unzuständigen Gerichts bei fristgerechter Klageeinreichung und alsbaldiger Abgabe an das örtlich zuständige Gericht für die Wahrung anderer materiell-rechtlicher Ausschlussfristen anerkannt (BGH…, Beschluss vom 13. März 2006 - II ZB 26/04, BGHZ 166, 329 Rn. 10 …und Beschluss vom 13. März 2006 - II ZB 25/04, juris Rn. 10; Urteil vom 6. Februar 1961 - III ZR 13/60, BGHZ 34, 230, 234 f.; Urteil vom 21. September 1961 - III ZR 120/60, BGHZ 35, 374, 375 ff.; Urteil vom 20. Februar 1986 - III ZR 232/84, BGHZ 97, 155, 161; Beschluss vom 17. September 1998 - V ZB 14/98, BGHZ 139, 305, 307 f.; siehe auch OLG Dresden, NZG 1999, 403, 404; BayObLG, NZG 2001, 608, 609; OLG Stuttgart, NZG 2005, 432, 435).Die Gesellschafter erhalten auch mit einer solchen Klageerhebung Kenntnis von der Anfechtung des Beschlusses, so dass keine Gewissheit über seine Bestandskraft eingetreten sein kann und sie ihre Erwiderung auf die Anfechtung vorbereiten können (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 1998 - V ZB 14/98, BGHZ 139, 305, 307 f.; BayObLG, NZG 2001, 608, 609; OLG Stuttgart, NZG 2005, 432, 435).
- OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Erwerb einer …
Rn. 322 Die auf die Fragen erbetenen Informationen waren zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich, weil ein Zusammenhang mit der Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 und mit etwaigen Vorgängen von besonderer Bedeutung in den ersten Monaten des Geschäftsjahrs 2009 ebenso wenig besteht wie für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, nachdem sich diese grundsätzlich nur auf das abgeschlossene Geschäftsjahr bezieht, so dass hinsichtlich der Vorlage von Planungszahlen für das laufende Geschäftsjahr (und damit erst recht für künftige Geschäftsjahre) kein Auskunftsanspruch bestand (vgl. BayObLG NZG 2001, 608, 610, Juris-Rz. 43). - BGH, 13.03.2006 - II ZB 26/04
Einhaltung der Antragsfrist im Spruchverfahren durch Einreichung bei einem …
Nach Auffassung des Senats ist auf diese Konstellation des aktienrechtlichen Spruchverfahrens nach § 327 f Abs. 1 Satz 2, § 306 AktG a.F. als eines der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordneten echten Streitverfahrens, in dem sich wie im Zivilrechtsstreit gegensätzliche Interessen gegenüberstehen, die für den Zivilprozess geltende Vorschrift über die Verweisung des Rechtsstreits bei Anrufung des unzuständigen Gerichts (§ 281 ZPO) entsprechend anzuwenden (…zur analogen Anwendung des § 281 ZPO auf echte Streitsachen im FGG: vgl. allgemein Keidel/Schmidt aaO § 1 Rdn. 41 u. § 12 Rdn. 226 ff., 230 - jew. m.w.Nachw.; zum WEG: BGHZ 139, 305, 307; zur gleichartigen aktienrechtlichen Ausschlussfrist des § 132 Abs. 2 Satz 2 AktG: BayObLG NZG 2001, 608, 609; OLG Dresden NZG 1999, 403, 404 m. zust. Anm. Dreher/Schnorbus, EWiR § 132 AktG 1/99 S. 483 f.; OLG Celle NJW 1969, 2054, 2055;… Kubis in MünchKomm.z.AktG 2. Aufl. § 132 Rdn. 17;… Hüffer, AktG 6. Aufl. § 132 Rdn. 5;… zur Antragsfrist des § 304 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F.: Bilda in MünchKomm.z.AktG aaO § 304 Rdn. 226; a.M. zu § 305 UmwG a.F. - ohne § 281 ZPO in Betracht zu ziehen: KG ZIP 2000, 498, 500;… Lutter/Krieger, UmwG 2. Aufl. § 305 Rdn. 11;… Dehmer, UmwG 2. Aufl. § 307 Rdn. 6;… Kallmeyer/Meister/Klöcker, UmwG 2. Aufl. § 305 Rdn. 9;… Schmitt/Hörtnagl/Stratz, UmwG 3. Aufl. § 307 Rdn. 6;… Semler/Stengel/Vollhard, UmwG § 305 Rdn. 5).
- OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 21 W 33/11
Umfang der Auskunftspflicht in Hauptversammlung nach Aktionärsrichtlinie
Auf der Grundlage der gebotenen überschlägigen Überprüfung, die ohne weitere Ermittlungen und ohne abschließende Prüfung schwieriger Rechtsfragen durchzuführen ist (vgl. dazu BayObLG, NZG 2001, 608, 609), ist nämlich davon auszugehen, dass das Auskunftsbegehren der Antragsteller, soweit es für erledigt erklärt worden ist und nicht die Teilfrage 2 betrifft, begründet gewesen ist. - BGH, 13.03.2006 - II ZB 25/04
Wahrung der Antragsfrist in aktienrechtlichen Spruchverfahren durch Einreichung …
Nach Auffassung des Senats ist auf diese Konstellation des aktienrechtlichen Spruchverfahrens nach § 327 f Abs. 1 Satz 2, § 306 AktG a.F. als eines der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordneten echten Streitverfahrens, in dem sich wie im Zivilrechtsstreit gegensätzliche Interessen gegenüberstehen, die für den Zivilprozess geltende Vorschrift über die Verweisung des Rechtsstreits bei Anrufung des unzuständigen Gerichts (§ 281 ZPO) entsprechend anzuwenden (…zur analogen Anwendung des § 281 ZPO auf echte Streitsachen im FGG: vgl. allgemein Keidel/Schmidt aaO § 1 Rdn. 41 u. § 12 Rdn. 226 ff., 230 - jew. m.w.Nachw.; zum WEG: BGHZ 139, 305, 307; zur gleichartigen aktienrechtlichen Ausschlussfrist des § 132 Abs. 2 Satz 2 AktG: BayObLG NZG 2001, 608, 609; OLG Dresden NZG 1999, 403, 404 m. zust. Anm. Dreher/Schnorbus, EWiR § 132 AktG 1/99 S. 483 f.; OLG Celle NJW 1969, 2054, 2055;… Kubis in MünchKomm.z.AktG 2. Aufl. § 132 Rdn. 17;… Hüffer, AktG 6. Aufl. § 132 Rdn. 5;… zur Antragsfrist des § 304 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F.: Bilda in MünchKomm.z.AktG aaO § 304 Rdn. 226; a.M. zu § 305 UmwG a.F. - ohne § 281 ZPO in Betracht zu ziehen: KG ZIP 2000, 498, 500;… Lutter/Krieger, UmwG 2. Aufl. § 305 Rdn. 11;… Dehmer, UmwG 2. Aufl. § 307 Rdn. 6;… Kallmeyer/Meister/Klöcker, UmwG 2. Aufl. § 305 Rdn. 9;… Schmitt/Hörtnagl/Stratz, UmwG 3. Aufl. § 307 Rdn. 6;… Semler/Stengel/Vollhard, UmwG § 305 Rdn. 5). - OLG Stuttgart, 07.10.2008 - 8 W 402/08
Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung: Zulässigkeit einer isolierten Anfechtung …
Die zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts betreffen isolierte Kostenentscheidungen, z. B. nach Erledigung der Hauptsache (BayOblG AG 2002, 290; NJW-RR 1995, 1314; ZIP 1996, 1039) oder es handelt sich um Beschwerden gegen die Geschäftswertfestsetzung ( AG 1993, 517; AG 2001, 137). - LG Frankfurt/Main, 18.01.2005 - 5 O 83/04
Offenlegung der Gehaltsstruktur von leitenden Mitarbeitern in der …
Es entsprach hinsichtlich des Obsiegens und Unterliegens der Antragssteller der Billigkeit, die Gerichtskosten zu teilen und von einer Erstattung der außergerichtlichen Kosten abzusehen (vgl. hierzu BayObLG (AG 2002, 290 ), wobei hinsichtlich der für erledigt erklärten Frage zu 1a.) die Kostenentscheidung zugunsten der Antragstellerin sich auswirkt, da angesichts der Größenordnung des hier in der Öffentlichkeit behaupteten Schadensvolumens von über 1 Milliarde EUR es um eine Bilanzposition von doch einiger Bedeutung ging. - LG Frankfurt/Main, 24.01.2005 - 5 O 61/03
Zum Auskunftsrecht der Deutsche-Bank-Aktionäre über die Auseinandersetzung mit …
Es entsprach hinsichtlich des Obsiegens und Unterliegens der Antragssteller der Billigkeit, die Gerichtskosten zu teilen und von einer Erstattung der außergerichtlichen Kosten abzusehen (vgl. hierzu BayObLG (AG 2002, 290 ), wobei hinsichtlich der überseinstimmend für erledigten Frage zu o.) die Kostenentscheidung zugunsten der Antragsteller sich auswirkt, da bei summarischer Betrachtung insoweit das Auskunftsbegehren zulässig und begründet gewesen sein dürfte. - OLG Düsseldorf, 23.10.2009 - 26 W 5/09
Wahrung der Beschwerdefrist durch Einlegung bei einem unzuständigen Gericht
Dieser Grundsatz gilt - wie das Landgericht in seinem Beschluss zutreffend ausgeführt hat - zwar auch für die Einreichung des Antrags nach § 132 Abs. 1 Satz 1 AktG und die dabei zu wahrende Zwei-Wochen-Frist des Abs. 2 Satz 2 (BayObLG NZG 2001, 608; OLG Dresden NZG 1999, 403).
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