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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.05.2004 - I-6 W 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21677
OLG Düsseldorf, 11.05.2004 - I-6 W 24/04 (https://dejure.org/2004,21677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2004 - I-6 W 24/04 (https://dejure.org/2004,21677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - I-6 W 24/04 (https://dejure.org/2004,21677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • AG 2004, 677
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2004 - 6 W 24/04
    Das ist anerkannt (BGH NJW 1982, S. 2070;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 71 Rdnr. 5 m.w.N.) und wird auch von der Beklagten nicht bezweifelt.
  • BGH, 23.04.2007 - II ZB 29/05

    Rechtstellung des einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite …

    Bei der aktienrechtlichen Anfechtungsklage war - bis zur Einführung der neuen Nebeninterventionsfristregelung des § 246 Abs. 4 Satz 2 AktG durch das am 1. November 2005 in Kraft getretene UMAG - die Nebenintervention nach ganz überwiegender herrschender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum gemäß § 66 Abs. 2 ZPO in jeder Lage des Rechtsstreits, auch in Verbindung mit der Einlegung eines Rechtsmittels, bis zur rechtskräftigen Entscheidung zulässig (vgl. OLG Düsseldorf AG 2004, 677; OLG München OLGReport 1993, 150;… Austmann aaO S. 498;… Heidel in AnwaltsKomm.z.AktG § 246 Rdn. 7;… Hüffer in MünchKomm.z.AktG § 246 Rdn. 9;… K. Schmidt aaO § 246 Rdn. 43;… Semler in MünchHdbGesR IV 2. Aufl. § 41 Rdn. 68;… Zöllner aaO § 246 Rdn. 89); von einer derartigen uneingeschränkten Geltung des § 66 Abs. 2 ZPO im bisherigen aktienrechtlichen Anfechtungsprozess ist auch der Senat als selbstverständlich ausgegangen (vgl. nur: Sen.Beschl. v. 21. April 1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865; v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45; ferner Sen.Beschl. v. 28. September 1998 - II ZB 16/98, NZG 1999, 68).

    In der Regel ist aber im Zeitpunkt der Bekanntmachung - so auch im vorliegenden Fall - die Anfechtungsfrist des § 246 Abs. 1 AktG bereits abgelaufen, so dass bei Anwendung jener Frist auch auf den Nebenintervenienten ein zulässiger Beitritt nicht mehr möglich wäre (vgl. OLG Düsseldorf AG 2004, 677, 678;… Austmann aaO S. 497).

  • OLG Frankfurt, 03.11.2005 - 5 W 46/05

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Zulässigkeit der Nebenintervention

    Nach offensichtlich herrschender Auffassung - in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind die Fragen nur vereinzelt ausdrücklich angesprochen - soll die Zulässigkeit des Beitritts des Nebenintervenienten nicht davon abhängen, ob der auf Seiten des Anfechtungsklägers beigetretene Streithelfer die Frist des § 246 Abs. 1 AktG versäumt hat (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2004, 677; OLG München, OLGReport 1993, 150;… Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 246, Rz. 6;… derselbe in Geßler/Hefermehl, AktG, § 246, Rz. 9;… derselbe in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl, § 246 Rz. 9;… Semler in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, 2. Aufl., § 41, Rz. 68;… Großkommentar zum Aktiengesetz/ /Karsten Schmidt, § 246, Rz. 43; a. A. Austmann, ZHR 158 (1994), 495 (515); Waclawik, WM 2004, 1361 (1366)).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05

    Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als …

    Das Nebeninterventionsinteresse bei der Anfechtungsklage ergibt sich daraus, dass nach §§ 248 Abs. 1, 249 Abs. 1 AktG das einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage stattgebende Urteil auch gegenüber denjenigen Aktionären, die nicht Partei sind, in Rechtskraft erwächst (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Mai 2004, I-6 W 24/04, AG 2004, 677, 677).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2007 - 5 W 17/07

    Aktiengesellschaft: Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung; …

    Zum Teil wird es zwar für entbehrlich gehalten, dass der Nebenintervenient selbst anfechtungsbefugt gemäß § 245 Nr. 1 AktG sein müsse (so etwa OLG Düsseldorf, AG 2004, 677).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 5 W 14/06

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Zulässigkeit der Nebenintervention auf der …

    Nach offensichtlich herrschender Auffassung - in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind die Fragen nur vereinzelt ausdrücklich angesprochen - soll die Zulässigkeit des Beitritts des Nebenintervenienten nicht davon abhängen, ob der auf Seiten des Anfechtungsklägers beigetretene Streithelfer die Frist des § 246 Abs. 1 AktG versäumt hat (vgl. OLG Düsseldorf, AG 2004, 677; OLG München, OLGReport 1993, 150;… Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 246, Rz. 6;… derselbe in Geßler/Hefermehl, AktG, § 246, Rz. 9;… derselbe in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl, § 246 Rz. 9;… Semler in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4, 2. Aufl., § 41, Rz. 68;… Großkommentar zum Aktiengesetz/ /Karsten Schmidt, § 246, Rz. 43; a. A. Austmann, ZHR 158 (1994), 495 (515); Waclawik, WM 2004, 1361 (1366)).
  • OLG Nürnberg, 20.09.2006 - 12 U 3800/04
    Hieraus wird gefolgert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.5.2004 = AG 2004, 677, [OLG Düsseldorf 11.05.2004 - I-6 W 24/04] Hüffer in Münchner Kommentar, 2. Aufl., 2001, § 246 AktG Rn 9; Waclawik, WM 2004, 1361 m.w.N.), dass auch für die Nebenintervention auf Seiten der Anfechtungskläger bei Beitrittserklärung lediglich die Stellung als Aktionär erforderlich ist, also der Nebenintervenient weder auf der Hauptversammlung gegen den Beschluss Widerspruch erklärt haben muss, noch an die Fristen des § 246 Abs. 1 AktG oder an eine vergleichbare aus § 246 Abs. 4 AktG sich ergebende Frist nach Bekanntmachung der Anfechtungsklage gebunden sei.
  • OLG Köln, 11.12.2006 - 18 U 139/05

    Titulierung des Kostenerstattungsanspruchs; Kostenerstattungsansprüche der …

    Mit Blick auf die erweiterte Rechtskraftwirkung des § 248 Abs. 1 AktG, die auch gegenüber nicht anfechtenden Aktionären eingreift, besteht für den beitretenden Aktionär auch dann ein Interventionsinteresse, wenn in seiner Person nicht die materiellen Voraussetzungen der Anfechtungsklage, konkret das Erfordernis der Wahrung der Anfechtungsfrist des § 246 Abs. 1 AktG erfüllt sind (…vgl. Hüffer in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, a.a.O., § 246 Rdn. 9; OLG Düsseldorf, AG 2004, 677 f).
  • OLG Köln, 28.08.2006 - 18 U 139/05

    Auferlegung der durch eine Nebenintervention verursachten Kosten dem Gegner der …

    Mit Blick auf die erweiterte Rechtskraftwirkung des § 248 Abs. 1 AktG, die auch gegenüber nicht anfechtenden Aktionären eingreift, besteht für den beitretenden Aktionär auch dann ein Interventionsinteresse, wenn in seiner Person nicht die materiellen Voraussetzungen der Anfechtungsklage, konkret das Erfordernis der Wahrung der Anfechtungsfrist des § 246 Abs. 1 AktG erfüllt sind (…vgl. Hüffer in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, a.a.O., § 246 Rdn. 9; OLG Düsseldorf, AG 2004, 677 f).
  • LG Braunschweig, 11.04.2006 - 21 O 3496/05

    Klagebefugnis von Aktionären gegen Hauptversammlungsbeschlüsse aufgrund …

    Dieser vom OLG Düsseldorf (AG 2004, 677 - 678) und dem OLG Frankfurt (AG 2002, 88 - 89) geäußerten Rechtsansicht tritt die Kammer ausdrücklich bei.
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