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Rechtsprechung
   KG, 16.12.2011 - 25 W 92/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12211
KG, 16.12.2011 - 25 W 92/11 (https://dejure.org/2011,12211)
KG, Entscheidung vom 16.12.2011 - 25 W 92/11 (https://dejure.org/2011,12211)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 25 W 92/11 (https://dejure.org/2011,12211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 59 FamFG, § 58 FamFG, § 63 FamFG, § 64 FamFG, § 147 Abs 2 S 1 AktG
    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren auf Abberufung eines besonderen Vertreters; Auswahl eines besonderen Vertreters und dessen Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen seine Abberufung

  • Betriebs-Berater

    Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Verfahrens auf Abberufung eines von der Hauptversammlung bestellten besonderen Vertreters; Anforderungen an das Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Aktienrecht, Aktionär, Anfechtungsklage, Beschwerdebefugnis, Gesellschaftsrecht, Hauptversammlung, Hauptversammlungsbeschluss

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Verfahrens auf Abberufung eines von der Hauptversammlung bestellten besonderen Vertreters; Anforderungen an das Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 76
  • BB 2012, 330
  • AG 2012, 328
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • KG, 25.08.2011 - 25 W 63/11

    Aktiengesellschaft: Gerichtliche Ermächtigung von Minderheitsaktionären zur …

    Auszug aus KG, 16.12.2011 - 25 W 92/11
    Das ist hier auch besonders deshalb geboten, weil die Beteiligten zu 2. und 3. im zuvor vom Senat mit Beschluss vom 25. August 2011 (25 W 63/11) entschiedenen Verfahren sehr um die Frage der eventuell mit Ablauf des 08. Dezember 2011 eintretenden Verjährung gestritten hatten.

    Sollten die vereinbarten Vertragskonditionen unangemessen sein, wofür keine Anhaltspunkte erkennbar sind, zumal auch das von den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 3. im Vorverfahren 25 W 63/11 vorgelegte Memorandum vom 15. März 2011 von einem Streitwert von 30 Mio. EUR und einem Kostenrisiko von 1, 36 Mio. EUR ausgeht (vgl. S. 37), wie dies auch in Ziffer 8 der vom Beteiligten zu 4. abgeschlossenen Mandats- und Honorarvereinbarung der Fall ist, wäre diese Frage in einem Honorarklageverfahren gesondert mit den beauftragten Anwälten zu klären.

    Rn. 21 Für die Notwendigkeit der Ablösung des Beteiligten zu 4. spricht auch nicht der Umstand, dass er Hinweise und Vorgaben des Senates im Beschluss vom 25. August 2011 - 25 W 63/11 - ignorieren würde.

    Diese kann ihn zu dem Ergebnis führen, dass der angebliche Ersatzanspruch nicht besteht oder seine Geltendmachung nur mit einem unvertretbar hohen Prozessrisiko verbunden ist, weshalb er versuchen muss, eine Revision des Beschlusses über die Geltendmachung der Ersatzansprüche zu erreichen (KG, Senat, Beschluss vom 25. August 2011, 25 W 63/11, S.11).

    Der Senat schätzt den Wert auf 25.000 EUR, nachdem er mit Beschluss vom 25. August 2011 den Wert des Verfahrens 25 W 63/11 auf Ermächtigung der hiesigen Beteiligten zu 2. zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und zur Bestellung eines besonderen Vertreters mit 50.000 EUR festgesetzt hatte (S. 14).

  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 20 W 487/02

    Minderheitsverlangen der Aktionäre auf Bestellung eines besonderen Vertreters für …

    Auszug aus KG, 16.12.2011 - 25 W 92/11
    Dabei binden die Vorschläge der Beteiligten das Gericht nicht (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 686, zitiert nach juris, Rn. 13;… Spindler/Stilz/Mock, a.a.O.).
  • BGH, 17.09.2024 - II ZR 221/21

    Nichtigkeit eines Geltendmachungsbeschlusses; Beendigung der fehlerhaften …

    Dabei muss der Senat auch hier nicht entscheiden (offenlassend bereits BGH…, Urteil vom 21. Juni 2022 - II ZR 181/21, BGHZ 222, 152 Rn. 34), ob sich eine solche Haftung aus einer entsprechender Anwendung des § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG (so KG, AG 2012, 328, 329;… Grigoleit/Grigoleit/Rachlitz, AktG, 2. Aufl., § 147 Rn. 28;… BeckOGK AktG/Mock, Stand 1.6.2024, § 147 Rn. 220 ff.;… Schmolke in Großkomm. AktG, 5. Aufl., § 147 Rn. 599 ff.;… Krenek, Festschrift Heidel, 2021, S. 527, 539; U. H. Schneider ZIP 2013, 1985, 1991) oder aus § 280 Abs. 1 BGB (…MünchKommAktG/Arnold, 5. Aufl., § 147 Rn. 105;… Koch, AktG, 18. Aufl., § 147 Rn. 37;… Krebs in Hölters/Weber, AktG, 4. Aufl., § 147 Rn. 24;… KK-AktG/Rickers/Vetter, 3. Aufl., § 147 Rn. 731 ff.;… Roßkopf, Festschrift Marsch-Barner, 2018, S. 457, 467 f.; Verhoeven, ZIP 2008, 245, 251;… offenlassend Wachter/ Zwissler, AktG, 4. Aufl., § 147 Rn. 42) ergibt, bzw. ob beide Vorschriften nebeneinander anwendbar sind (…so Spindler in K. Schmidt/Lutter, AktG, 4. Aufl., § 147 Rn. 23a; Bayer/Selentin ZGR 2022, 159, 166 ff.).

    Der besondere Vertreter ist zwar berechtigt, zur Anspruchsverfolgung einen Rechtsanwalt im Namen der Gesellschaft zu beauftragen (BGH…, Urteil vom 21. Juni 2022 - II ZR 181/21, ZIP 2022, 1749 Rn. 22; KG, AG 2012, 328, 329;… MünchKommAktG/Arnold, 5. Aufl., § 147 Rn. 88;… Koch, AktG, 18. Aufl., § 147 Rn. 34;… Krebs in Hölters/Weber, AktG, 4. Aufl., § 147 Rn. 25;… Schmolke in Großkomm. AktG, 5. Aufl., § 147 Rn. 386, 388;… Humrich, Der besondere Vertreter im Aktienrecht, 2013, S. 184; Uwe H. Schneider, ZIP 2013, 1985, 1988).

  • OLG Karlsruhe, 20.10.2021 - 11 U 10/19

    Aktiengesellschaft: Umfang der organschaftlichen Vertretungsmacht eines …

    Rn. 62 (b) Ein besonderer Vertreter, dem - wie in dem vorliegenden Fall - die Hinzuziehung von Hilfspersonen im Bestellungsbeschluss gestattet worden ist, hat ferner das Recht, im Namen der Gesellschaft Rechtsanwälte beizuziehen (vgl. KG Berlin, B. v. 16.12.2011 - 25 W 92/11 -, juris Rn. 20).

    Ebenso wie seinen eigenen Vergütungsanspruch muss er jedoch auch den Anspruch auf Aufwendungsersatz im Streitfall gegen die Aktiengesellschaft klageweise durchsetzen (vgl. KG, B. v. 16.12.2011 - 25 W 92/11 -, juris Rn. 19;… Mock, in: BeckOGK, Stand 01.06.2021, § 147 AktG Rn. 186;… Schmolke, in: Großkommentar AktG Bd. 7/3, 5. Aufl. 2021, § 147 Rn. 630; jeweils m.w.N.;… a.A. für eine gerichtliche Festsetzung: Schneider, ZIP 2013, S. 1985 ).

    Rn. 72 In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Bestellung eines besonderen Vertreters (§ 147 Abs. 2 Satz 2 AktG) die (Un-)Angemessenheit der mit beigezogenen Rechtsanwälten vereinbarten Vertragskonditionen nicht zu prüfen, sondern von der Gesellschaft in einem Honorarklageverfahren mit den beauftragten Anwälten zu klären ist (vgl. KG Berlin, B. v. 16.12.2011 - 25 W 92/11 -, juris Rn. 20).

  • BGH, 21.06.2022 - II ZR 181/21

    Erkenntnisverfahren über Vergütungsansprüche des vom besonderen Vertreter mit der …

    Rn. 22 b) Der besondere Vertreter kann zur Anspruchsverfolgung einen Rechtsanwalt im Namen der Gesellschaft beauftragen (KG, AG 2012, 328, 329;Uwe H. Schneider, ZIP 2013, 1985, 1988;… Humrich, Der besondere Vertreter im Aktienrecht, 2013, S. 184;… BeckOGK AktG/Mock, Stand: 1.2.2022, § 147 Rn. 187;… MünchKommAktG/Arnold, 5. Aufl., § 147 Rn. 88;… Koch, AktG, 16. Aufl., § 147 Rn. 34;… KK-AktG/Rieckers/Vetter, 3. Aufl., § 147 Rn. 509;… Schmolke in Großkomm. AktG, 5. Aufl., § 147 Rn. 386, 388;… Krebs in Hölters/Weber, AktG, 4. Aufl., § 147 Rn. 25).

    Dies beruht darauf, dass die Art und Weise der Geltendmachung der Ansprüche im Ermessen des besonderen Vertreters liegt (KG, AG 2012, 328, 329;… Spindler in K. Schmidt/Lutter, AktG, 4. Aufl., § 147 Rn. 27;… MünchKommAktG/Arnold, 5. Aufl., § 147 Rn. 82;… Holzborn/Jänig in Bürgers/Körber/Lieder, AktG, 5. Aufl., § 147 Rn. 13;… Koch, AktG, 16. Aufl., § 147 Rn. 25) und er in eigener Verantwortung allein im Interesse der Gesellschaft tätig wird (…MünchKommAktG/Arnold, 5. Aufl., § 147 Rn. 88;… KK-AktG/Rieckers/Vetter, 3. Aufl., § 147 Rn. 280;… Schmolke in Großkomm. AktG, 5. Aufl., § 147 Rn. 386, 388).

  • LG Heidelberg, 09.08.2019 - 4 O 366/18

    Befugnisse des besonderen Vertreters im Aktienrecht

    Dass er zur Wahrnehmung dieser Aufgabe Rechtsanwälte mandatieren darf, entspricht der Auffassung in der Literatur (…vgl. Mock, in Spindler/Stilz, Aktiengesetz, 4. Aufl. 2019, § 147 Rn. 152;… Schneider, ZIP 2013, S. 1985 [1988]) und Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 16.12.2011 - 25 W 92/11 -, juris Rn. 20).
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