Rechtsprechung
| BGH, 05.10.2006 - V ZB 168/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
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Antrag auf Änderung der Kostenentscheidung in einem Beschluss des Senats; Bemessung des Gegenstandswerts einer Zuschlagsbeschwerde nach dem Wert des Zuschlagbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 S 1 Gerichtskostengesetz (GKG)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; GKG § 54 Abs. 2 S. 1
Streitwert einer Zuschlagsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 29.08.2005 - 61 K 101/03
- LG Wiesbaden, 06.10.2005 - 4 T 550/05
- BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05
- BGH, 05.10.2006 - V ZB 168/05 (1)
Papierfundstellen
- AGS 2007, 99
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05
Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei fehlender Sicherheit eines Bieters
Auszug aus BGH, 05.10.2006 - V ZB 168/05
Der Gegenstandswert einer Zuschlagsbeschwerde ist nach dem Wert des Zuschlagbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG zu bemessen (Senat, Beschluss v. 12. Januar 2006, V ZB 147/05, WM 2006, 782, 785).
- BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09
Anwendbarkeit der Vorschriften über den gesetzlichen Richter auf Rechtspfleger; …
Dessen Wert ist gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG nach dem Meistgebot zu bemessen (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 168/05, AGS 2007, 99, 100). - BGH, 22.01.2009 - V ZB 101/08
Zulässigkeit der Zuschlagsbeschwerde des Schuldners wegen der Verletzung von …
Daran fehlt es, wenn nur die Rechte eines anderen beeinträchtigt worden sind, oder wenn feststeht, dass sich der gerügte Verfahrensverstoß auf das Recht des Beschwerdeführers nicht ausgewirkt hat (Senat, Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143).Dessen Wert ist nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG zu bemessen, der sich aus dem Bargebot und dem Wert des bestehen bleibenden Rechts ergibt (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Oktober 2006, V ZB 168/05, AGS 2007, 99, 100).
- BGH, 21.11.2006 - IV ZR 143/05
Streitwert der negativen Feststellungsklage
Sie ist jedoch als Gegenvorstellung anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 168/05 - juris; BVerfG NJW 2002, 3387).
- BGH, 16.06.2020 - II ZR 94/17
Ermittlung einer Beitrittserklärung als Streithelfer durch Auslegung (hier: …
Es kann dahinstehen, ob der Senat nicht bereits entsprechend § 318 ZPO an der Abänderung seiner Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung gehindert und deshalb eine Gegenvorstellung nicht statthaft wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 168/05, AGS 2007, 99 Rn. 1;… Urteil vom 23. November 2006 - IX ZR 141/04, ZIP 2007, 697 Rn. 9;… Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 16/06, juris Rn. 2;… Beschluss vom 16. Februar 2016 - X ZR 110/13, juris Rn. 3;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 385/18, juris Rn. 2;… vgl. auch BeckOK ZPO/Elzer, 36. Edition, Stand: 1. März 2020, § 318 Rn. 52 mwN). - LG Kaiserslautern, 31.07.2026 - 5 T 110/26 Die Höhe folgt aus dem Wert des Zuschlagsbeschlusses (BGH Beschl. v. 8.12.2011 - V ZB 197/11, BeckRS 2012, 3190; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 168/05 -, juris).
- BGH, 08.03.2012 - V ZB 207/10
Rechtmäßigkeit der Bemessung des Gegenstandswerts einer Zuschlagsbeschwerde nach …
Der Gegenstandswert der Zuschlagsbeschwerde ist in dem Beschluss richtig nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 GKG bemessen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - V ZB 168/05, AGS 2007, 99), dessen Aufhebung die Beteiligte zu 1 (Schuldnerin) beantragt hat. - BGH, 22.01.2009 - V ZB 91/08
Voraussetzungen des Verzichts auf die Einzelausbietung im …
- LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
Suizidgefahr kein Grund zur Einstellung einer Zwangsvollstreckung!
Insoweit bemisst sich der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren bei der Zuschlagsbeschwerde im Ausgangspunkt nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses (vgl. BGH, Beschluss v. 05.10.2006 - V ZB 168/05; LG Frankenthal, Beschluss v. 13.6.2012, 1 T 61/12; LG Memmingen Beschluss vom 28.8.2018 - 44 T 929/18), der durch das Verkehrswertgutachten mit dem Betrag von 685.000,00 Euro ermittelt wurde. - LG Wuppertal, 17.09.2015 - 16 T 47/15
Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den Schuldner i.R.d. Zwangsvollstreckung …
Die Entscheidung über den Wert des Beschwerdegegenstandes beruht auf § 54 Abs. 2 S.1 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006, V ZB 168/05). - LG Stuttgart, 29.09.2016 - 10 T 295/16
Zwangsversteigerung ist trotz Suizidgefahr möglich!
Dabei ist der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren bei der Zuschlagsbeschwerde nach dem Wert des Zuschlagsbeschlusses gem. § 54 Abs. 2 S. 1 GKG zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss v. 05.10.2006 - V ZB 168/05). - LG Heilbronn, 14.01.2020 - 8 T 5/20
Zwangshypothek im geringsten Gebot einer Teilungsversteigerung nach …
- LG Frankenthal, 15.07.2025 - 1 T 188/24
- LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2022 - 11 T 1500/22
Voraussetzungen der Abgabe von Geboten durch sog. Bietergemeinschaften in der …
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