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   OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13, 1 (8) Ss 510/13 - AK160/13   

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OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13, 1 (8) Ss 510/13 - AK160/13 (https://dejure.org/2015,729)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13, 1 (8) Ss 510/13 - AK160/13 (https://dejure.org/2015,729)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 1 (8) Ss 510/13, 1 (8) Ss 510/13 - AK160/13 (https://dejure.org/2015,729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 240 Abs 2 StGB, Art 8 Abs 1 GG
    Nötigung durch friedliche Blockadeaktion: Anforderungen an die Verwerflichkeitsprüfung; Wirk- und Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen die Verurteilung wegen gemeinschaftlicher versuchter Nötigung nach Teilnahme an einer Greenpeace-Aktion (hier friedliche Blockadeaktion) gegen einen Castortransport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die friedliche Blockadeaktion - und die Prüfung der Verwerflichkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 32
  • StV 2017, 407
  • AK 160/13
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13
    Nach der für den Senat maßgeblichen und bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen bei Blockadeaktionen, mit denen - wie vorliegend - mit allgemein-politischer Zielsetzung ein kommunikatives Anliegen verfolgt wird, zum Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit vor übermäßiger und unangemessener Sanktion besondere Anforderungen für die Anwendung und Auslegung des Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB (BVerfGE 104, 92, 109 ff.; 73, 206, 255 ff.; BVerfG StraFo 2011, 180; vgl. auch Rusteberg NJW 2011, 2999; Fischer a.a.O. § 240 Rn. 46 m.w.N.).

    Er endet erst mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (BVerfGE 69, 315; 73, 206, 248, 250; 87, 399, 406; 104, 92, 106; BVerfG StraFo 2011, 180).

    Da somit in einer neuen Hauptverhandlung weitere - mögliche - Feststellungen zu treffen sein werden und die Prüfung der Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB grundsätzlich dem Tatrichter obliegt (vgl. auch hierzu BVerfGE 104, 92 sowie OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - bei juris), war das Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen insgesamt aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückzuverweisen.

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13
    Nach der für den Senat maßgeblichen und bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen bei Blockadeaktionen, mit denen - wie vorliegend - mit allgemein-politischer Zielsetzung ein kommunikatives Anliegen verfolgt wird, zum Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit vor übermäßiger und unangemessener Sanktion besondere Anforderungen für die Anwendung und Auslegung des Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB (BVerfGE 104, 92, 109 ff.; 73, 206, 255 ff.; BVerfG StraFo 2011, 180; vgl. auch Rusteberg NJW 2011, 2999; Fischer a.a.O. § 240 Rn. 46 m.w.N.).

    Er endet erst mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (BVerfGE 69, 315; 73, 206, 248, 250; 87, 399, 406; 104, 92, 106; BVerfG StraFo 2011, 180).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13
    Nach der für den Senat maßgeblichen und bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen bei Blockadeaktionen, mit denen - wie vorliegend - mit allgemein-politischer Zielsetzung ein kommunikatives Anliegen verfolgt wird, zum Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit vor übermäßiger und unangemessener Sanktion besondere Anforderungen für die Anwendung und Auslegung des Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB (BVerfGE 104, 92, 109 ff.; 73, 206, 255 ff.; BVerfG StraFo 2011, 180; vgl. auch Rusteberg NJW 2011, 2999; Fischer a.a.O. § 240 Rn. 46 m.w.N.).

    Er endet erst mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (BVerfGE 69, 315; 73, 206, 248, 250; 87, 399, 406; 104, 92, 106; BVerfG StraFo 2011, 180).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13
    Er endet erst mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (BVerfGE 69, 315; 73, 206, 248, 250; 87, 399, 406; 104, 92, 106; BVerfG StraFo 2011, 180).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13
    Verwerflich ist eine - versuchte - Nötigung dann, wenn die Verquickung von Mittel und Zweck mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar, sie also »sozial unerträglich« ist (so jüngst BGH NJW 2014, 401; BGHSt 18, 389, 391; vgl. auch Träger/Altvater in LK-StGB 11. Aufl. § 240 Rn. 69, 86).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13
    Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs ist durch das Sich-Anketten an dem Tor auch schon eine vom Angeklagten erkannte und gewollte unmittelbare Gefährdung des in § 240 StGB geschützten Rechtsguts eingetreten (vgl. hierzu BGHSt 44, 34), zumal der Angeklagte nach den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen (vgl. hierzu oben 1.) nicht damit rechnete sowie auch nicht damit rechnen konnte und durfte, dass es aufgrund einer bereits bestehenden Polizeipräsenz zu keinem Zeitpunkt zu einer Behinderung des Straßenbahnverkehrs am Tor 3 kommen werde.
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13
    Er endet erst mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (BVerfGE 69, 315; 73, 206, 248, 250; 87, 399, 406; 104, 92, 106; BVerfG StraFo 2011, 180).
  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13
    Verwerflich ist eine - versuchte - Nötigung dann, wenn die Verquickung von Mittel und Zweck mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar, sie also »sozial unerträglich« ist (so jüngst BGH NJW 2014, 401; BGHSt 18, 389, 391; vgl. auch Träger/Altvater in LK-StGB 11. Aufl. § 240 Rn. 69, 86).
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13
    Da somit in einer neuen Hauptverhandlung weitere - mögliche - Feststellungen zu treffen sein werden und die Prüfung der Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB grundsätzlich dem Tatrichter obliegt (vgl. auch hierzu BVerfGE 104, 92 sowie OLG Celle, Beschluss vom 12.08.2003 - 22 Ss 86/03 - bei juris), war das Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen insgesamt aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückzuverweisen.
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 80/03

    Strafverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13
    Soweit die Strafkammer davon ausgeht, der Angeklagte habe mit Tatvollendungsvorsatz gehandelt (zu einem Fall des Fehlens eines solchen vgl. Senat, Beschluss vom 01.06.2004 - 1 Ss 80/03 - bei juris), ist die Beweiswürdigung weder widersprüchlich, unklar oder lückenhaft noch verstößt sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze.
  • BGH, 11.07.2013 - AK 14/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

  • BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23

    Zur Beurteilung der Verwerflichkeit von Straßenblockaden

    Darauf, ob die Blockade bereits wegen des Festklebens anderer Beteiligter an der Fahrbahn als Gewalt im Sinn des § 240 Abs. 1 StGB zu bewerten ist (KG NJW 2023, 2792 - zu § 113 StGB; vgl. auch BVerfGE 104, 92 [bei juris Rn. 33]; OLG Karlsruhe NStZ 2016, 32 - jeweils zum Sich-Anketten), kommt es danach für die Verwirklichung des Tatbestands nicht mehr an.
  • AG Freiburg, 22.11.2022 - 28 Cs 450 Js 23773/22

    Straßenblockaden als strafbare Nötigung

    Um das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Rechte zu beurteilten, sind Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, die Dringlichkeit des blockierten Transports, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand, (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2015, 1 (8) Ss 510/13, juris).
  • LG Freiburg, 08.12.2023 - 64/23 NBs 450 Js 23772/22

    Notwendigkeit der Einzelfallprüfung und Prüfungsmaßstab bei Blockadeaktionen

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen auf die Feststellung der Verwerflichkeit einwirkenden Bezug zum Versammlungsthema haben (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 1 (8) Ss 510/13 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2023 - Ss 62/22

    Verwerflichkeitsprüfung bei Nötigung

    Dabei bedarf es im Regelfall einer positiven Feststellung der Verwerflichkeit durch das Tatgericht (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Mai 1992 - 1 Ss 85/92 - OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2011 - 2 Ss 45/10 -, juris; Senatsbeschluss vom 30. November 2021 - Ss 83/2021 (76/21) - vgl. auch Fischer, StGB, 69. Aufl., § 240 Rdnr. 38a; Altvater/Coen in: LK-StGB, 13. Aufl., § 240 Rdnr. 118), das Nötigungsmittel und Nötigungszweck unter einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in einer Gesamtwürdigung zueinander in Beziehung zu setzen hat (vgl. BVerfGE 73, 247, 255; BGHSt 2, 196 und 35, 274; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Januar 2015 - 1 (8) Ss 510/13 -, juris; Senatsbeschluss a.a.O.; Fischer a.a.O., § 240 Rdnr. 42; Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 240 Rdnr. 17).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 30.01.2023 - 3 Cs 244 Js 98266/22

    Strafbarkeit und Rechtfertigung von Klimaaktivisten der "Letzten Generation" bei

    Wichtige Abwägungselemente sind hierbei die Dauer und die Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand, wobei das Gewicht solcher demonstrationsspezifischer Umstände mit Blick auf das kommunikative Anliegen der Aktion zu bestimmen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 1 (8) Ss 510/13 -, Rn. 10, juris) Der Schutz der Versammlungsfreiheit erfährt deshalb dann eine Grenze, sobald Behinderungen und Zwangswirkungen nicht nur als sozial-adäquate Nebenfolge mit der Demonstration verbunden sind und die Behinderung Dritter als Nebenfolge in Kauf genommen wird, sondern beabsichtigt wird, die öffentliche Aufmerksamkeit durch gezielte und absichtliche Behinderung zu steigern (BVerfG, Urteil vom 11. November 1986, 1 BvR 713/83, Rn. 89, juris).
  • LG Bremen, 22.06.2021 - 2 Qs 213/21

    Klimaaktivist, Straßenschilder besteigen, Nötigung, Verwerflichkeit, Abwägung

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen auf die Feststellung der Verwerflichkeit einwirkenden Bezug zum Versammlungsthema haben (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Januar 2015 - 1 (8) Ss 510/13 -, juris).
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